Vertragsdauer – Aufhebung und Kündigung des Vertrags Musterklauseln

Vertragsdauer – Aufhebung und Kündigung des Vertrags. Die Dauer des Vertrags ist unbefristet. Der Vertrag tritt am ersten Tag der Aktivierung des Somfy-Services in Kraft. Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten unter Einhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Somfy Service-Verträge über ferngesteuerte Hausautomatisations-Systeme genannten Fristen gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrags bewirkt keinen Anspruch des Teilnehmers auf Rückgabe und Rückerstattung der Kosten für Somfy-Produkte der Hausautomatisation, insbesondere die IP-Kamera oder eine Alarmanlage. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung des Somfy-Services zur Fernsteuerung der IP-Kamera den Verlust von auf den Datenservern von Somfy gespeicherten Fotografien nach Ablauf von 30Tagen zur Folge hat. Vor Ablauf dieses Datums kann der Teilnehmer die gespeicherten Fotografien auf seinen Computer herunterladen. Für Kameras der «Visidom»- Reihe gilt hiervon abweichend, dass der Teilnehmer/Nutzer auch nach Beendigung der Somfy-Services für IP-Kameras die aufgenommenen Fotos und Videos unverändert in eigener Verantwortung verwalten kann, da die Aufnahmen ausschließlich auf der in der Kamera befindlichen SD-Karte gespeichert sind.
Vertragsdauer – Aufhebung und Kündigung des Vertrags. Die Dauer des Vertrags ist unbefristet. Der Vertrag tritt am ersten Tag der Aktivierung des Somfy-Services in Kraft. Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten unter Einhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Somfy Service-Verträge über ferngesteuerte Hausautomatisations-Systeme genannten Fristen gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrags bewirkt keinen Anspruch des Teilnehmers auf Rückgabe und Rückerstattung der Kosten für Somfy-Produkte der Hausautomatisation, insbesondere die IP-Kamera oder eine Alarmanlage. Der Teilnehmer wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Kündigung des Somfy-Services zur Fernsteuerung der IP-Kamera den Verlust von auf den Datenservern von Somfy gespeicherten Fotografien nach Ablauf von 30Tagen zur Folge hat. Vor Ablauf dieses Datums kann der Teilnehmer die gespeicherten Fotografien auf seinen Computer herunterladen.
Vertragsdauer – Aufhebung und Kündigung des Vertrags. Die Dauer des Vertrags ist unbefristet. Der Vertrag tritt am ersten Tag der Aktivierung des Somfy-Services in Kraft. Der Vertrag kann jederzeit ohne Angabe von Gründen von beiden Seiten unter Einhaltung der in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Somfy Service-Verträge über ferngesteuerte Hausautomatisations-Systeme genannten Fristen gekündigt werden. Eine Kündigung des Vertrags bewirkt keinen Anspruch des Teilnehmers auf Rückgabe und Rückerstattung der Kosten für Somfy-Produkte der Hausautomatisation, insbesondere die IP-Kamera oder eine Alarmanlage.

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  • Verwendung der Erträge Der Erfolg eines OGAW setzt sich aus dem Nettoertrag und den realisierten Kursgewinnen zusammen. Die Verwaltungsgesellschaft kann den in einem OGAW bzw. einer Anteilsklasse erwirtschafteten Erfolg an die Anleger des OGAW bzw. dieser Anteilsklasse ausschütten oder diesen Erfolg im OGAW bzw. der jeweiligen Anteilsklasse wiederanlegen (thesaurieren). Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „THES“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden laufend wieder angelegt, d.h. thesauriert. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten. Der erwirtschaftete Erfolg des OGAW bzw. Anteilsklasse, welche eine Erfolgsverwendung des Typs „AUS“ gemäss Anhang A „Fonds im Überblick“ aufweisen, werden jährlich ausgeschüttet. Falls Ausschüttungen vorgenommen werden, erfolgen diese innerhalb von 4 Monaten nach Abschluss des Geschäftsjahres. Bis zu 10% der Nettoerträge des OGAW können auf die neue Rechnung vorgetragen werden. Ausschüttungen werden auf die am Ausschüttungstag ausgegebenen Anteile ausgezahlt. Auf erklärte Ausschüttungen werden vom Zeitpunkt ihrer Fälligkeit an keine Zinsen bezahlt. Realisierte Kapitalgewinne aus der Veräusserung von Sachen und Rechten werden von der Verwaltungsgesellschaft zur Wiederanlage zurückbehalten.

  • Vertraulichkeit, Datenschutz 13.1. Falls nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist, gelten die uns im Zusammenhang mit einer Bestellung unterbreiteten Informationen nicht als vertraulich, es sei denn, die Vertraulichkeit ist offenkundig.

  • Versicherte Ereignisse Die aufgrund des Strassenverkehrsrechts möglichen Haftpflichtansprü- che.

  • Normalarbeitszeit a) Die Lage der Normalarbeitszeit richtet sich nach der betrieblichen Normalarbeitszeit.

  • Überwachung Art. 19 Kontrollen und Sanktionen

  • Entschädigungsberechnung a) Der Versicherer ersetzt

  • Kategorien der personenbezogenen Daten Basierend auf der HIS-Anfrage oder der HIS-Einmeldung eines Versicherungsunter- nehmens werden von der informa HIS GmbH – abhängig von der Versicherungsart bzw. -sparte – die Daten der Anfrage oder Einmeldung mit den dazu genutzten personen- bezogenen Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, frühere Anschriften) bzw. Informationen zum Versicherungsobjekt (z. B. Fahrzeug- bzw. Gebäudeinformationen) sowie das anfragende oder einmeldende Versicherungsunternehmen gespeichert. Bei einer HIS-Einmeldung durch ein Versicherungsunternehmen, über die Sie gegebenenfalls von diesem gesondert informiert werden, speichert die informa HIS GmbH erhöhte Risiken oder Auffälligkeiten, die auf Unregelmäßigkeiten hindeuten können, sofern solche Informa- tionen an das HIS gemeldet wurden. In der Versicherungssparte Leben können dies z. B. Informationen zu möglichen Erschwernissen (ohne Hinweis auf Gesundheitsdaten) und Versicherungssumme/Rentenhöhe sein. Zu Fahrzeugen sind ggf. z. B. Totalschäden, fiktive Abrechnungen oder Auffälligkeiten bei einer früheren Schadenmeldung gespeichert. Gebäudebezogene Daten sind Anzahl und Zeitraum geltend gemachter Gebäudeschäden.

  • Haus- und Grundbesitz A1-6.3.1 Versichert ist die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers als Inhaber

  • Forderungsabtretung Forderungsabtretung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Bestellers zulässig.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.