Vertragsfreiheit. Art. 1.2 1 Der Arbeitgeberverband und die Arbeitgeberorganisatio- nen behalten sich das Recht vor, mit anderen Arbeitnehmer- verbänden Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. In diesem Fall verpflichten sie sich, die Gewerkschaft Unia und deren Mitglieder in den Genuss aller dort eingeräumten Vorteile gelangen zu lassen.
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Vertragsfreiheit. Art. 1.2 1 Der Arbeitgeberverband und die Arbeitgeberorganisatio- nen behalten Arbeitgeberorganisationen be- halten sich das Recht vor, mit anderen Arbeitnehmer- verbänden Arbeitnehmerverbänden Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. In diesem Fall verpflichten verpflichten sie sich, die Gewerkschaft Unia Syna und deren Mitglieder in den Genuss aller dort eingeräumten Vorteile gelangen zu lassen.
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Vertragsfreiheit. Art. 1.2 1 Der Arbeitgeberverband und die Arbeitgeberorganisatio- nen behalten sich das Recht vor, mit anderen Arbeitnehmer- verbänden Arbeitneh- merverbänden Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. In diesem Fall verpflichten verpflichten sie sich, die Gewerkschaft Unia und deren Mitglieder in den Genuss aller dort eingeräumten eingeräum- ten Vorteile gelangen zu lassen.
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Vertragsfreiheit. Art. 1.2 1 Der Arbeitgeberverband und die Arbeitgeberorganisatio- nen Arbeitgeberorganisationen behalten sich das Recht vor, mit anderen Arbeitnehmer- verbänden Arbeitnehmerverbän- den Gesamtarbeitsverträge abzuschliessen. In diesem Fall verpflichten Diesfalls verpflich- ten sie sich, die Gewerkschaft Unia und deren Mitglieder in den Genuss aller dort eingeräumten Vorteile gelangen zu lassen.
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