Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben ergibt sich aus dem €-Wert des Fondsguthabens zuzüglich Deckungskapital.
Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben entsteht aus Ihren Sparbeiträgen (§ 11). Es kann sich um laufende Überschussanteile erhöhen (§ 19 Absatz 1). Wir entnehmen ihm guthabenab- hängige Kosten. Der Garantiezins auf das Vertragsguthaben beträgt 0 %.
Vertragsguthaben. In der Ansparphase fließen Ihre Beiträge für die fondsgebundene Renten- versicherung mit Garantieleistungen, mit Ausnahme der Beiträge für Ga- rantiePlus (siehe Nummer 2.2), unter Berücksichtigung von Kosten in das Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben entspricht der Summe aus dem Wert des Fondsguthabens (siehe Nummer 1.5) und dem Absicherungs- guthaben (siehe Nummer 1.6). Zur Absicherung des garantierten Mindestkapitalwerts (siehe Num- mer 1.9) verfügt die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie- leistungen über einen vertragsindividuellen, kapitalmarktabhängigen Me- chanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens. Hierbei überprüfen wir monatlich die Zusammensetzung des Vertragsguthabens anhand eines festgelegten Verfahrens, welches auf versicherungs- und finanzmathe- matischen Grundlagen beruht, und ändern gegebenenfalls die Aufteilung zwischen Fondsguthaben und Absicherungsguthaben. Eine Umschichtung vom Fondsguthaben in das Absicherungsguthaben erfolgt aufgrund die- ses Verfahrens. Eine Umschichtung vom Absicherungsguthaben in das Fondsguthaben erfolgt aufgrund dieses Verfahrens sowie in Abhängig- keit eines von uns nach versicherungsmathematischen Grundsätzen fest- gelegten Prozentsatzes Ihres Vertragsguthabens zum jeweiligen Stich- tag. Dies hat zur Folge, dass die Umschichtung in der durch das Verfahren ermittelten oder in geringerer Höhe erfolgen kann. Das Vertragsguthaben kann bis zu 100 Prozent aus dem Wert des Fonds- guthabens oder bis zu 100 Prozent aus dem Absicherungsguthaben be- stehen. Insbesondere bei einer ungünstigen Wertentwicklung der von Ihnen be- stimmten Investmentfonds kann es aufgrund des Mechanismus zur Auf- teilung des Vertragsguthabens erforderlich sein, dass wir einen Teil des Fondsguthabens in das Absicherungsguthaben umschichten müssen. Bei einer günstigen Wertentwicklung der Investmentfonds kann es zu einer Umschichtung vom Absicherungsguthaben in das Fondsguthaben kom- men. Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ihren Euro-Wert oder umgekehrt erfolgt bei diesen Umschichtungen mit dem Anteilspreis zum jeweiligen Stichtag (siehe Abschnitt J Nummer 6). Der Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens sowie der fest- gelegte Prozentsatz werden von uns regelmäßig überprüft und gegebe- nenfalls angepasst.
Vertragsguthaben. Die Höhe der Leistungen vor und bei Beginn der Rentenzahlung ist vom vorhandenen Vertragsguthaben abhängig. Das Vertragsguthaben ist die Summe aus: - dem konventionellen Teildeckungskapital mit einer garantierten Verzinsung. Die garantierte Verzinsung entspricht dem im Versorgungsvorschlag angegebenen Rechnungszins - dem Wert der Teildeckungskapitalien der Wertsicherungsfonds und - dem Wert des Teildeckungskapitals der freien Fonds. Die Wertsicherungsfonds sind spezielle, auf diese Rentenversicherung zugeschnittene Fonds, die zur Sicherstellung der von der Provinzial NordWest Lebensversicherung Aktiengesellschaft gegebenen Garantie dienen. Die Wertsicherungsfonds garantieren, dass das in sie investierte Guthaben innerhalb eines Sicherungszeitraums höchstens um einen bestimmten Anteil fallen kann. Der Sicherungszeitraum umfasst jeweils einen Monat. Durch ein der Aufsichtsbehörde gemäß § 143 VAG angezeigtes versicherungsmathematisches Umschichtungsverfahren (siehe § 5 Absatz 2) zwischen diesen Teildeckungskapitalien werden einerseits das Garantiekapital sichergestellt und andererseits die Chancen gewahrt, insbesondere bei Kurssteigerungen der Fonds, einen Wertzuwachs zu erzielen. Die durch das Rechenverfahren bedingten Umschichtungen sind stets kostenlos.
Vertragsguthaben. Ist die Todesfall-Leistung Vertragsguthaben vereinbart und stirbt die ver- sicherte Person vor Rentenbeginn, wird als Todesfall-Leistung das vorhan- dene Vertragsguthaben für eine Rente an Hinterbliebene nach Num- mer 2.11 verwendet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorlie- gen. Der Teil der Todesfall-Leistung, der aus dem Fondsguthaben entsteht, ergibt sich dabei aus den zum Todestag vorhandenen Investmentfonds- Anteilen.
Vertragsguthaben. In der Ansparphase fließen Ihre Beiträge für die fondsgebundene Renten- versicherung mit Garantieleistungen zur Basisversorgung, mit Ausnahme der Beiträge für GarantiePlus (siehe Nummer 2.2), unter Berücksichtigung von Kosten (siehe Abschnitt I Nummer 6) in das Vertragsguthaben. Das Ver- tragsguthaben entspricht der Summe aus dem Wert des Fondsguthabens (siehe Nummer 1.5) und dem Absicherungsguthaben (siehe Nummer 1.6). Zur Absicherung des garantierten Mindestkapitalwerts (siehe Num- mer 1.9) verfügt die fondsgebundene Rentenversicherung mit Garantie- leistungen zur Basisversorgung über einen vertragsindividuellen, kapital- marktabhängigen Mechanismus zur Aufteilung des Vertragsguthabens. Hierbei überprüfen wir monatlich die Zusammensetzung des Vertrags- guthabens anhand eines festgelegten Verfahrens, welches auf versiche- rungs- und finanzmathematischen Grundlagen beruht, und ändern gege- benenfalls die Aufteilung zwischen Fondsguthaben und Absicherungsgut- haben. Eine Umschichtung vom Fondsguthaben in das Absicherungsgut- haben erfolgt aufgrund dieses Verfahrens. Eine Umschichtung vom Absi- cherungsguthaben in das Fondsguthaben erfolgt aufgrund dieses Verfah- rens sowie in Abhängigkeit eines von uns nach versicherungsmathemati- schen Grundsätzen festgelegten Prozentsatzes Ihres Vertragsguthabens zum jeweiligen Stichtag. Dies hat zur Folge, dass die Umschichtung in der durch das Verfahren ermittelten oder in geringerer Höhe erfolgen kann. Das Vertragsguthaben kann bis zu 100 Prozent aus dem Wert des Fonds- guthabens oder bis zu 100 Prozent aus dem Absicherungsguthaben be- stehen.
Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben entsteht aus Ihren Sparbeiträgen (§ 12). Es kann sich um laufende Überschussanteile erhöhen (§ 20 Absatz 1). Wir entnehmen ihm guthabenabhängige Kosten. Der Garantiezins auf das Vertragsguthaben beträgt 0 %. Zu Rentenbeginn wandeln wir das Gesamtkapital in das Rentenkapital um. Wenn das Gesamtkapital geringer ist als das Mindestkapital, gilt: Wir heben das Rentenkapital auf diesen Wert an. Der Garantiezins auf das Rentenkapital beträgt 0 %. Dem Rentenkapital entnehmen wir die auszuzahlenden Gesamtrenten und die Kosten. Wir erhöhen es unter Berücksichtigung der kalkulierten Lebenserwartung. Zudem kann es sich um laufende Überschussanteile erhöhen.
Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben ist der Wert des Fondsguthabens. Der Wert des Fondsguthabens ergibt sich, indem die Anzahl der gutgeschriebenen Investmentfonds-Anteile mit ihrem An- teilspreis multipliziert wird. Bei mehr als einem gewählten In- vestmentfonds bildet sich der Wert des Fondsguthabens aus der Summe der einzelnen Werte. Der Anteilspreis ist der Rücknahmepreis der Fondsgesellschaft. Im Rücknahmepreis gegebenenfalls enthaltene Rücknahmegebühren werden wir nur dann berücksichtigen, wenn sie uns von der Fondsge- sellschaft belastet werden. In Fremdwährungen notierende Investmentfonds werden mit dem Referenzkurs der Europä- ischen Zentralbank in einen Euro-Wert umgerechnet. Die Umrechnung von Investmentfonds-Anteilen in ihren Euro- Wert oder umgekehrt erfolgt mit dem Anteilspreis zum jewei- ligen Stichtag (siehe Abschnitt J Nummer 5).
Vertragsguthaben. Das Vertragsguthaben setzt sich zusammen aus - dem konventionellen Guthaben (Absatz 3) und - dem Fondsguthaben (Absatz 4).
Vertragsguthaben. Ist als Todesfall-Leistung Vertragsguthaben vereinbart und stirbt die versicherte Person vor Rentenbeginn, wird das zum Monatsletzten des Sterbemonats vorhandene Deckungska- pital ohne das Deckungskapital der Bonusrenten für eine Rente an Hinterbliebene nach Nummer 2.8 verwendet, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen.