Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung. 19.1. Soweit in anderen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist, ist SIMON berechtigt, bestehende Liefervereinbarungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen: 19.1.1 Im Falle der drohenden oder beantragten Insolvenz des Lieferanten. Der Lieferant ist verpflichtet, XXXXX unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Insolvenz droht. 19.1.2 Der Lieferant trotz schriftlicher Abmahnung unzureichend an der Festlegung der Spezifikationen für den Liefergegenstand oder an der Produktrealisierung mitwirkt. 19.1.3 Bei Auslaufen, Beschränkung oder Entzug der Zertifizierung des QMS des Lieferanten. 19.1.4 Bei unbefugtem Gebrauch von Fertigungsmitteln nach Ziffer 8.1. 19.1.5 Bei mehrfacher Schlechterfüllung von vereinbarten Lieferungen oder Leistungen trotz Abmahnung und Eskalation durch XXXXX. 19.1.6 Bei Weigerung des Lieferanten oder von ihm veranlasst wesentliche Verzögerung zum Abschluss einer QSV nach Ziffer 4.2. 19.1.7 Bei Entzug des Auftrags durch den Kunden von XXXXX, auch wenn XXXXX den Entzug zu vertreten hat. In diesem Fall erstattet XXXXX dem Lieferanten die bereits ganz oder teilweise hergestellten Vertragsprodukte sowie die Kosten für die Materialien, die der Lieferant in Erfüllung des Vertrages mit XXXXX beschafft hat und die er nicht anderweitig verwenden kann. Den Nachweis, dass die Materialien nicht anders verwendet werden können, hat der Lieferant glaubhaft zu machen. XXXXX ist berechtigt, die Materialien zum Einstandswert des Lieferanten zu übernehmen. Bewertungsmaßstab ist dabei § 255 I HGB. 19.1.8 Bei einem Verstoß gegen Bestimmung der IT-Sicherheit nach Ziffer 18. 19.1.9 Bei einem wesentlichen Wechsel der Gesellschafterrechte oder der Eigentümer des Unternehmens des Lieferanten (Change - of - Control), insbesondere bei der Veräußerung von Anlagevermögen oder Geschäftsanteilen an einen Wettbewerber von XXXXX, wenn der Wechsel für XXXXX xxxxxxxxxx ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)
Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung. 19.120.1. Soweit in anderen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist, ist SIMON AK berechtigt, bestehende Liefervereinbarungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen:
19.1.1 20.1.1 Im Falle der drohenden oder beantragten Insolvenz des Lieferanten. Der Lieferant ist dabei verpflichtet, XXXXX AK unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Insolvenz droht.
19.1.2 20.1.2 Der Lieferant trotz schriftlicher Abmahnung unzureichend an der Festlegung der Spezifikationen für den Liefergegenstand oder an der Produktrealisierung mitwirkt.
19.1.3 20.1.3 Bei Auslaufen, Beschränkung oder Entzug der Zertifizierung des QMS des Lieferanten.
19.1.4 Bei unbefugtem Gebrauch von Fertigungsmitteln nach Ziffer 8.1.
19.1.5 20.1.4 Bei mehrfacher Schlechterfüllung von vereinbarten Lieferungen oder Leistungen trotz Abmahnung und Eskalation durch XXXXXAbmahnung.
19.1.6 20.1.5 Bei Weigerung des Lieferanten oder von ihm veranlasst wesentliche Verzögerung zum Abschluss einer QSV nach Ziffer 4.2.
19.1.7 20.1.6 Bei Entzug des Auftrags durch den Kunden von XXXXXAK, auch wenn XXXXX AK den Entzug zu vertreten hat. In diesem Fall erstattet XXXXX AK dem Lieferanten die bereits ganz oder teilweise hergestellten Vertragsprodukte sowie die Kosten für die Materialien, die der Lieferant in Erfüllung des Vertrages mit XXXXX AK beschafft hat und die er nicht anderweitig verwenden kann. Den Nachweis, dass die Materialien nicht anders verwendet werden können, hat der Lieferant glaubhaft zu machen. XXXXX AK ist berechtigt, die Materialien zum Einstandswert des Lieferanten zu übernehmen. Bewertungsmaßstab ist dabei § 255 I HGB.
19.1.8 Bei einem Verstoß gegen Bestimmung der IT-Sicherheit nach Ziffer 18.
19.1.9 20.1.7 Bei einem wesentlichen Wechsel der Gesellschafterrechte oder der Eigentümer des Unternehmens des Lieferanten (Change - of - Change- of- Control), insbesondere bei der Veräußerung von Anlagevermögen oder Geschäftsanteilen an einen Wettbewerber von XXXXXAK, wenn der Wechsel für XXXXX xxxxxxxxxx AK unzumutbar ist.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb), Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)