Common use of Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung. 19.1 OILES ist ohne Angabe von Gründen jederzeit berechtigt, die Lieferbeziehung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen. 19.1.1 Im Falle der drohenden oder beantragten Insolvenz des Lieferanten: Der Liefe- rant ist verpflichtet, OILES unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Insolvenz droht; 19.1.2 Der Lieferant trotz schriftlicher Abmahnung unzureichend an der Festlegung der Spezifikationen für den Liefergegenstand oder an der Produktrealisierung mitwirkt; 19.1.3 Bei Auslaufen, Beschränkung oder Entzug der Zertifizierung des QMS des Lieferanten; 19.1.4 Bei unbefugtem Gebrauch von Fertigungsmitteln nach Ziffer 8.1; 19.1.5 Bei mehrfacher Schlechterfüllung von vereinbarten Lieferungen oder Leistun- gen trotz Abmahnung und Eskalation durch OILES; 19.1.6 Bei Weigerung des Lieferanten oder von ihm veranlasster wesentlicher Verzö- gerung zum Abschluss einer QSV nach Ziffer 4.2; 19.1.7 Bei Entzug des Auftrags durch den Kunden von OILES, auch wenn OILES den Entzug zu vertreten hat. In diesem Fall erstattet OILES dem Lieferanten die bereits ganz oder teilweise hergestellten Vertragsprodukte sowie die Ko- sten für die Materialien, die der Lieferant in Erfüllung des Vertrages mit OILES beschafft hat und die er nicht anderweitig verwenden kann. Den Nachweis, dass die Materialien nicht anders verwendet werden können, hat der Lie- ferant glaubhaft zu machen. OILES ist berechtigt, die Materialien zum Ein- standswert des Lieferanten zu übernehmen. Bewertungsmaßstab ist dabei § 255 I HGB; 19.1.8 Bei einem wesentlichen Wechsel der Gesellschafterrechte oder der Eigentü- mer des Unternehmens des Lieferanten (Change-of-Control), insbesondere bei der Veräußerung von Anlagevermögen oder Geschäftsanteilen an einen Wett- bewerber von OILES, wenn der Wechsel für OILES unzumutbar ist. 19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. OILES ist insbesondere in den folgenden Fällen berechtigt, bestehende Lieferverein- barungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen: 19.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. 19.4 Der Lieferant verpflichtet sich, OILES auch nach der Kündigung des jewei- ligen Liefervertrages zu den vereinbarten Bedingungen weiterhin so lange zu beliefern, bis OILES einen geeigneten Alternativlieferanten aufgebaut hat. Der Lieferant wird OILES hierbei unterstützen.

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Samples: Sales Contracts

Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung. 19.1 OILES 19.1. Soweit in anderen Vereinbarungen nichts anderes geregelt ist, ist ohne Angabe von Gründen jederzeit SIMON berechtigt, die Lieferbeziehung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende bestehende Liefervereinbarungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen.: 19.1.1 Im Falle der drohenden oder beantragten Insolvenz des Lieferanten: . Der Liefe- rant Lieferant ist verpflichtet, OILES XXXXX unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Insolvenz droht;. 19.1.2 Der Lieferant trotz schriftlicher Abmahnung unzureichend an der Festlegung der Spezifikationen für den Liefergegenstand oder an der Produktrealisierung mitwirkt;. 19.1.3 Bei Auslaufen, Beschränkung oder Entzug der Zertifizierung des QMS des Lieferanten;. 19.1.4 Bei unbefugtem Gebrauch von Fertigungsmitteln nach Ziffer 8.1;. 19.1.5 Bei mehrfacher Schlechterfüllung von vereinbarten Lieferungen oder Leistun- gen Leistungen trotz Abmahnung und Eskalation durch OILES;XXXXX. 19.1.6 Bei Weigerung des Lieferanten oder von ihm veranlasster wesentlicher Verzö- gerung veranlasst wesentliche Verzögerung zum Abschluss einer QSV nach Ziffer 4.2;. 19.1.7 Bei Entzug des Auftrags durch den Kunden von OILESXXXXX, auch wenn OILES XXXXX den Entzug zu vertreten hat. In diesem Fall erstattet OILES XXXXX dem Lieferanten die bereits ganz oder teilweise hergestellten Vertragsprodukte sowie die Ko- sten Kosten für die Materialien, die der Lieferant in Erfüllung des Vertrages mit OILES XXXXX beschafft hat und die er nicht anderweitig verwenden kann. Den Nachweis, dass die Materialien nicht anders verwendet werden können, hat der Lie- ferant Lieferant glaubhaft zu machen. OILES XXXXX ist berechtigt, die Materialien zum Ein- standswert Einstandswert des Lieferanten zu übernehmen. Bewertungsmaßstab ist dabei § 255 I HGB;. 19.1.8 Bei einem Verstoß gegen Bestimmung der IT-Sicherheit nach Ziffer 18. 19.1.9 Bei einem wesentlichen Wechsel der Gesellschafterrechte oder der Eigentü- mer Eigentümer des Unternehmens des Lieferanten (Change-of-Change - of - Control), insbesondere bei der Veräußerung von Anlagevermögen oder Geschäftsanteilen an einen Wett- bewerber Wettbewerber von OILESXXXXX, wenn der Wechsel für OILES unzumutbar XXXXX xxxxxxxxxx ist. 19.2 . Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. OILES aus wichtigem Grund im Übrigen ist insbesondere in den folgenden Fällen berechtigt, bestehende Lieferverein- barungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen: 19.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgenXXXXX und dem Lieferanten unbenommen. 19.4 Der Lieferant verpflichtet sich, OILES auch nach der Kündigung des jewei- ligen Liefervertrages zu den vereinbarten Bedingungen weiterhin so lange zu beliefern, bis OILES einen geeigneten Alternativlieferanten aufgebaut hat. Der Lieferant wird OILES hierbei unterstützen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)

Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung. 19.1 OILES ist ohne Angabe 15.1 Soweit nicht einzelvertraglich Abweichendes bestimmt wurde, werden laufzeitabhängige Vertragsleistungen von Gründen jederzeit berechtigtPower Plate, die Lieferbeziehung insbesondere betreffend das Power Plate Cyber Fitness, für eine feste Anfangslaufzeit von 48 Monaten (sofern keine andere Laufzeit schriftlich vereinbart wurde) ab Vertragsschluss erbracht. Die Vertragslaufzeit verlän- gert sich jeweils um ein weiteres Jahr, sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist Kündigungsfrist von sechs (6) drei Monaten zum Monatsende zu kündigenEnde der Anfangslaufzeit oder des jeweiligen Verlängerungszeitraumes schriftlich gekündigt wird. 19.1.1 Im Falle der drohenden oder beantragten Insolvenz des Lieferanten: Der Liefe- rant ist verpflichtet, OILES unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Insolvenz droht; 19.1.2 Der Lieferant trotz schriftlicher Abmahnung unzureichend an der Festlegung der Spezifikationen für den Liefergegenstand oder an der Produktrealisierung mitwirkt; 19.1.3 Bei Auslaufen, Beschränkung oder Entzug der Zertifizierung des QMS des Lieferanten; 19.1.4 Bei unbefugtem Gebrauch von Fertigungsmitteln nach Ziffer 8.1; 19.1.5 Bei mehrfacher Schlechterfüllung von vereinbarten Lieferungen oder Leistun- gen trotz Abmahnung und Eskalation durch OILES; 19.1.6 Bei Weigerung des Lieferanten oder von ihm veranlasster wesentlicher Verzö- gerung zum Abschluss einer QSV nach Ziffer 4.2; 19.1.7 Bei Entzug des Auftrags durch den Kunden von OILES, auch wenn OILES den Entzug zu vertreten hat. In diesem Fall erstattet OILES dem Lieferanten die bereits ganz oder teilweise hergestellten Vertragsprodukte sowie die Ko- sten für die Materialien, die der Lieferant in Erfüllung des Vertrages mit OILES beschafft hat und die er nicht anderweitig verwenden kann. Den Nachweis, dass die Materialien nicht anders verwendet werden können, hat der Lie- ferant glaubhaft zu machen. OILES ist berechtigt, die Materialien zum Ein- standswert des Lieferanten zu übernehmen. Bewertungsmaßstab ist dabei § 255 I HGB; 19.1.8 Bei einem wesentlichen Wechsel der Gesellschafterrechte oder der Eigentü- mer des Unternehmens des Lieferanten (Change-of-Control)15.2 Teilkündigungen, insbesondere bei in Bezug auf einzelne Arten der Veräußerung von Anlagevermögen Vertragsleistungen oder Geschäftsanteilen an einen Wett- bewerber von OILESeinzelne Standorte des Kunden, wenn der Wechsel für OILES unzumutbar istsind ausgeschlossen. 19.2 15.3 Das Recht zur außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung liegt insbesondere vor, wenn 11.2 Die von Power Plate an den Kunden gelieferten oder diesem zur Verfügung gestellten Waren, bleiben bis zur voll- a) ständigen Erfüllung sämtlicher Power Plate gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung zustehenden Ansprü- che, Eigentum von Power Plate („Vorbehaltsware“). b) Der Kunde ist zum Verkauf und zur Übertragung des Eigentums der Vorbehaltsware im Rahmen des gewöhnlichen Geschäftsbetriebes berechtigt. Zur Sicherung seiner Zahlungsverpflichtungen aus dem Vertrag und/oder der auf c) seiner Grundlage geschlossenen Lieferverträge tritt der Kunde hiermit alle gegenwärtigen und zukünftigen Forde- rungen aus dem Verkauf der Vorbehaltsware an Dritte in Höhe des in Rechnung gestellten Betrages einschließlich d) Mehrwertsteuer an Power Plate ab. Der Kunde ist ermächtigt, die Forderungen als Treuhänder von Power Plate über das Vermögen einer Vertragspartei ein Insolvenzverfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird; eine Vertragspartei wesentliche Vertragspflichten verletzt und die Verletzung trotz schriftlicher Mahnung nicht inner- halb von 14 Tagen abgestellt wird. sich der Kunde einmalig mit einem Betrag von mindestens EUR 5.000,- oder mit einem Betrag von mindestens EUR 2.000,- über einen Zeitraum von mehr als drei Monaten in Verzug befindet. der Kunde Software (insbesondere Trainingssoftware), Videos oder sonstige zu Gunsten von Power Plate geschütz- ten Werke oder Inhalte in unzulässiger Weise nutzt. c) einzuziehen. Das Recht von Power Plate, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. OILES ist insbesondere in den folgenden Fällen berechtigtJedoch wird Power Plate die Forderung gegenüber dem Dritten nicht selbst einziehen, bestehende Lieferverein- barungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen: 19.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgensolange der Kunde seinen Zahlungsver- pflichtungen gegenüber Power Plate nachkommt. Power Plate gibt die unter dieser Ziffer 11 bestimmten Sicherheiten frei, soweit der Wert der bestehenden Sicherheiten die Forderungen von Power Plate um mehr als 10 % übersteigt. 19.4 Der Lieferant verpflichtet sich, OILES auch nach der Kündigung des jewei- ligen Liefervertrages zu den vereinbarten Bedingungen weiterhin so lange zu beliefern, bis OILES einen geeigneten Alternativlieferanten aufgebaut hat. Der Lieferant wird OILES hierbei unterstützen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragslaufzeit, Vertragsbeendigung. 19.1 20.1 OILES ist ohne Angabe von Gründen jederzeit berechtigt, die Lieferbeziehung mit einer Frist von sechs (6) Monaten zum Monatsende zu kündigen. 19.1.1 20.1.1 Im Falle der drohenden oder beantragten Insolvenz des Lieferanten: Der Liefe- rant ist verpflichtet, OILES unverzüglich mitzuteilen, wenn eine Insolvenz droht; 19.1.2 20.1.2 Der Lieferant trotz schriftlicher Abmahnung unzureichend an der Festlegung der Spezifikationen für den Liefergegenstand oder an der Produktrealisierung mitwirkt; 19.1.3 20.1.3 Bei Auslaufen, Beschränkung oder Entzug der Zertifizierung des QMS des Lieferanten; 19.1.4 20.1.4 Bei unbefugtem Gebrauch von Fertigungsmitteln nach Ziffer 8.1; 19.1.5 20.1.5 Bei mehrfacher Schlechterfüllung von vereinbarten Lieferungen oder Leistun- gen trotz Abmahnung und Eskalation durch OILES; 19.1.6 20.1.6 Bei Weigerung des Lieferanten oder von ihm veranlasster wesentlicher Verzö- gerung zum Abschluss einer QSV nach Ziffer 4.2; 19.1.7 20.1.7 Bei Entzug des Auftrags durch den Kunden von OILES, auch wenn OILES den Entzug zu vertreten hat. In diesem Fall erstattet OILES dem Lieferanten die bereits ganz oder teilweise hergestellten Vertragsprodukte sowie die Ko- sten für die Materialien, die der Lieferant in Erfüllung des Vertrages mit OILES beschafft hat und die er nicht anderweitig verwenden kann. Den Nachweis, dass die Materialien nicht anders verwendet werden können, hat der Lie- ferant glaubhaft zu machen. OILES ist berechtigt, die Materialien zum Ein- standswert des Lieferanten zu übernehmen. Bewertungsmaßstab ist dabei § 255 I HGB; 19.1.8 20.1.8 Bei einem wesentlichen Wechsel der Gesellschafterrechte oder der Eigentü- mer des Unternehmens des Lieferanten (Change-of-Control), insbesondere bei der Veräußerung von Anlagevermögen oder Geschäftsanteilen an einen Wett- bewerber von OILES, wenn der Wechsel für OILES unzumutbar ist. 19.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt hiervon unberührt. OILES ist insbesondere in den folgenden Fällen berechtigt, bestehende Lieferverein- barungen ganz oder teilweise fristlos zu kündigen: 19.3 Die Kündigung des Vertragsverhältnisses hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen. 19.4 Der Lieferant verpflichtet sich, OILES auch nach der Kündigung des jewei- ligen Liefervertrages zu den vereinbarten Bedingungen weiterhin so lange zu beliefern, bis OILES einen geeigneten Alternativlieferanten aufgebaut hat. Der Lieferant wird OILES hierbei unterstützen.

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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen (Aeb)