Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung Musterklauseln

Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung. Versicherungsverträge von ein- und mehrjähriger Dauer verlängern sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn eine Kündigung in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertragspartner zugegangen ist.
Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung. VersicherungsvertrÅge von ein- und mehrjÅhriger Xxxxx verlÅngern sich um ein Jahr und weiter von Jahr zu Jahr, wenn eine schriftliche Kündigung nicht drei Monate vor dem jeweiligen Ablauf einem der beiden Vertragspartner zugegangen ist.
Vertragslaufzeit, Vertragsverlängerung. 6.1 Der Vertrag wird für einen Abrechnungszeitraum geschlos- sen. Der Abrechnungszeitraum beginnt am Tag der er- folgreichen Registrierung der Domain. Die Länge eines Abrechnungszeitraums für eine bestimmte Top-Level-Do- main kann der jeweils gültigen Preisliste entnommen wer- den. 6.2 Im Rahmen bestimmter Registrierphasen, z.B. der soge- nannten »Sunrise-Period«, kann es aufgrund vertraglicher Vorgaben der Vergabestellen zu anderen als bei Knipp üb- lichen Abrechnungszeiträumen kommen. In diesen Fällen werden deren vertragliche Vorgaben Gegenstand des Ver- trages zwischen dem Kunden und Knipp. Der Kunde ist für seine Unterrichtung selbst verantwortlich; Knipp infor- miert den Kunden im Umfange ihrer Leistungsfähigkeit. 6.3 Der Vertrag für Country-Code-Top-Level-Domains (z.B. .fr, .es oder .nl) ausgewählter Länder -verlängert sich automatisch um einen weiteren Abrechnungszeitraum, wird nicht spätestens zwei Monate vor Ende des aktuellen Abrechnungszeitraums gekündigt. Eine Liste der betroffe- nen Länder ist unserer Website zu entnehmen. 6.4 Die Vertragsverlängerung für generische-Top-Level-Do- mains (z.B. .com, .net, .info) und .de-Domains muß vom Kunden beauftragt werden. Generische Top-Level-Domains und .de-Domains werden nicht automatisch von Knipp ver- längert. Der Kunde wird zwei Mal vor Ende des Abrech- nungszeitraums von Knipp per E-Mail erinnert, daß eine Verlängerung zu beauftragen ist. Die Beauftragung muß in der von Knipp geforderten Form erfolgen. Der Kunde er- kennt mit der Beauftragung zur Domainverlängerung die zum Zeitpunkt der Domainverlängerung gültigen AGB, Abrechungszeitraum und Preisliste an. Die Domain wird nach Ablauf des Abrechnungszeitraums gelöscht, sofern der Kunde die Aufforderung zur Domainverlängerung gar nicht oder nicht in der erforderlichen Form beantwortet. Für die Richtigkeit seiner Kontaktdaten ist allein der Kunde verantwortlich.

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  • Vertragsverlängerung Der Versicherungsvertrag ist für die im Versicherungsschein bestimmte Dauer abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht von einer der Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende der laufenden Versicherungsperiode gekündigt wird.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsänderung Können wir nicht zurücktreten oder kündigen, weil wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten, werden die anderen Bedingungen auf unser Verlangen Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht fahrlässig verletzt, werden die anderen Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Haben Sie die Anzeigepflicht schuldlos verletzt, werden die anderen Bedingungen erst ab der laufenden Versicherungsperiode Vertragsbestandteil. Erhöht sich durch die Vertragsänderung der Beitrag um mehr als 10 % oder schließen wir die Gefahrabsicherung für den nicht angezeigten Umstand aus, können Sie den Vertrag innerhalb eines Monats nach Zugang unserer Mitteilung über die Vertragsänderung fristlos kündigen. Auf dieses Recht werden wir Sie in unserer Mitteilung hinweisen.

  • Vertragslaufzeit Verträge auf unbestimmte Zeit sind unter Einhaltung einer etwaigen Mindestlaufzeit und unter Einhaltung einer Frist von drei Monaten zum Kalenderhalbjahr kündbar.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vorzeitige Vertragsauflösung (1) Bei Umzug des Auftraggebers sowie bei Verkauf oder sonstiger Aufgabe des Vertragsobjektes oder –gegenstandes kann das Vertragsverhältnis von jeder Vertragspartei mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden. (2) Gibt das Unternehmen das Revier auf, so ist es ebenfalls zu einer vorzeitigen Lösung des Vertrages unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat berechtigt.