Vertragspflichten. (1) Die auf Grund der jeweiligen Zuschlagserklärung erfolgende Lieferung der elektrischen Energie durch den DSO erfolgt jeweils in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers durch Bereitstellung der elektrischen Energie im Höchstspannungsnetz und Fahrplananmeldung zu dem in der jeweiligen Zuschlagserklärung genannten Bilanzkreis in der vorgenannten Regelzone. Hiermit gehen alle Gefahren und Risiken auf den Käufer über.
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Vertragspflichten. (1) Die auf Grund der jeweiligen Zuschlagserklärung erfolgende Lieferung der elektrischen Energie durch den DSO Verkäufer erfolgt jeweils in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers durch Bereitstellung der elektrischen Energie im Höchstspannungsnetz und Fahrplananmeldung zu dem in der jeweiligen Zuschlagserklärung genannten Bilanzkreis in der vorgenannten Regelzone. Hiermit gehen alle Gefahren und Risiken auf den Käufer DSO über.
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Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag