Vertragspflichten. (1) Die auf Grund der jeweiligen Zuschlagserklärung erfolgende Lieferung der elektrischen Energie durch den DSO erfolgt jeweils in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers durch Bereitstellung der elektrischen Energie im Höchstspannungsnetz und Fahrplananmeldung zu dem in der jeweiligen Zuschlagserklärung genannten Bilanzkreis in der vorgenannten Regelzone. Hiermit gehen alle Gefahren und Risiken auf den Käufer über. (2) Der Käufer ist zum Bezug des gesamten vereinbarten Lieferumfangs verpflichtet.
Appears in 3 contracts
Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag, Rahmenvertrag
Vertragspflichten. (1) Die auf Grund der jeweiligen Zuschlagserklärung erfolgende Lieferung der elektrischen Energie durch den DSO Verkäufer erfolgt jeweils in der Regelzone des Übertragungsnetzbetreibers durch Bereitstellung der elektrischen Energie im Höchstspannungsnetz und Fahrplananmeldung zu dem in der jeweiligen Zuschlagserklärung genannten Bilanzkreis in der vorgenannten Regelzone. Hiermit gehen alle Gefahren und Risiken auf den Käufer DSO über.
(2) Der Käufer DSO ist zum Bezug des gesamten vereinbarten Lieferumfangs verpflichtet.
Appears in 2 contracts
Samples: Rahmenvertrag, Rahmenvertrag