Vertragspflichten. 15 Vorvertragliche Anzeigepflicht (1) Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht a) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahr- heitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden sowie dem Rauchverhalten der zu versichernden Personen. b) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, so ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Be- antwortung der Fragen verantwortlich. (2) Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Rücktritt a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Ab- satz 1b)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag, Leistungsausschluss), geschlossen hätten. b) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Ein- tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Ha- ben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. c) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, haben Sie keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert. Die Rückzahlung der Bei- träge bis zum Wirksamwerden des Rücktritts können Sie nicht verlangen.
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Vertragspflichten. 15 16 Vorvertragliche Anzeigepflicht
(1) Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
a) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahr- heitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden sowie dem Rauchverhalten der zu versichernden Personen.
b) Soll das Leben einer anderen Person versichert werden, so ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Be- antwortung Beantwortung der Fragen verantwortlich.
(2) Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Rücktritt
a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Ab- satz 1b)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen vor- vertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag, Leistungsausschluss), geschlossen hätten.
b) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Ein- tritt Eintritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Ha- ben Haben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, haben Sie keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert. Die Rückzahlung der Bei- träge bis zum Wirksamwerden des Rücktritts können Sie nicht verlangen.
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Samples: Versicherungsbedingungen
Vertragspflichten. 15 Vorvertragliche Anzeigepflicht2.1 Different Mind überlässt dem Kunden ordnungsgemäß ausgewählte Mitarbeiter. Sofern nichts Abweichendes vereinbart ist, wird jeder Mitarbeiter mindestens für die betriebliche Arbeitszeit des Einsatzbetriebes des Kunden überlassen. Während der Dauer der Überlassung ist der Kunde berechtigt, dem Mitarbeiter tätigkeitsbezogene Weisungen zu erteilen; ihm obliegt die Kontrolle der Arbeitsausführung.
(1) Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
a) Wir übernehmen den Versicherungsschutz 2.2 Der überlassene Mitarbeiter darf ausschließlich im Vertrauen daraufvorgesehenen Einsatzbetrieb eingesetzt und mit den vereinbarten Tätigkeiten (und Geräten, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahr- heitsgemäß Maschinen, Werkzeugen usw.) betraut werden. Sämtliche Änderungen der Tätigkeit, wie z.B. Änderungen der Einsatzdauer, Arbeitszeit und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren ErkrankungenArt der Tätigkeit, gesundheitlichen Störungen können allein zwischen dem Kunden und Beschwerden sowie dem Rauchverhalten der zu versichernden PersonenDifferent Mind vereinbart werden.
b) Soll das Leben einer 2.3 Different Mind kann den überlassenen Arbeitnehmer durch einen anderen Person versichert fachlich gleichwertigen Arbeitnehmer austauschen, wobei die spezifischen Verhältnisse und Wünsche des Kunden berücksichtigt werden, so ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Be- antwortung der Fragen verantwortlich.
(2) Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Rücktritt
a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Ab- satz 1b)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag, Leistungsausschluss), geschlossen hätten.
b) Im Fall des Rücktritts besteht kein VersicherungsschutzFehlens eines überlassenen Mitarbeiters, wird der Kunde Different Mind hiervon unverzüglich unterrichten. Haben wir Auf Wunsch des Kunden bemüht sich Different Mind, schnellstmöglich geeigneten Ersatz zu stellen. Ist dies nicht möglich, ist der Kunde berechtigt, von der jeweiligen Überlassungsvereinbarung zurückzutreten.
2.4 Der Kunde übernimmt gegenüber dem Arbeitnehmer die Fürsorgepflicht eines Arbeitgebers. Er hat sicherzustellen, dass am Beschäftigungsort die geltenden Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie die gesetzlich zulässigen Arbeitszeitgrenzen eingehalten werden und die Einrichtungen und Maßnahmen der „Ersten Hilfe“ gewährleistet sind. Soweit die Tätigkeit des Arbeitnehmers eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung voraussetzt, hat der Kunde vor Beginn der Tätigkeit eine solche Untersuchung durchzuführen.
2.5 Der Kunde ist verpflichtet, den Rücktritt Arbeitnehmer gemäß §12 ArbSchG über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Arbeit zu unterweisen.
2.6 Der Kunde ist verpflichtet, einen etwaigen Arbeitsunfall sofort bei Different Mind schriftlich anzuzeigen und alle Informationen für die Unfallmeldung nach Eintritt §193 Abs. 1 SGB VII zur Verfügung zu stellen. Meldepflichtige Arbeitsunfälle sind der Verwaltungsberufsgenossenschaft mittels Unfallanzeige unverzüglich anzuzeigen. Eine Kopie der Unfallanzeige hat der Kunde der für seinen Betrieb zuständigen Berufsgenossenschaft zu übersenden.
2.7 Handelt es sich bei dem überlassenen Mitarbeiter um eine „EU-Kraft“, weist Different Mind darauf hin, dass EU-Kräfte keine Ausbildung nach deutschen Berufsausbildungsstandards haben. Sie haben ihre Kenntnisse und Erfahrungen nach den jeweiligen länderspezifischen Standards erlangt. Aus diesem Grund ist es notwendig, diese Mitarbeiter zu Beginn einer detaillierten Prüfung zu unterziehen und diese Mitarbeiter die ersten drei Einsatztage unter fachlicher Führung einzusetzen. Es ist weiter erforderlich, EU-Kräfte genau in die jeweiligen spezifischen Gefahren der ihnen zugewiesenen Arbeitsstelle einzuweisen. Da Deutsch nicht ihre Muttersprache ist, bedarf es einer sorgsamen Kommunikation. Es kann notwendig sein, Arbeitsanweisungen, Arbeitsausführungen und das Einhalten von Sicherheitsbestimmungen häufiger zu kontrollieren. Falls dem Kunden aufgrund der genannten Besonderheiten die Leistungen der EU-Kraft nicht ausreichend erscheinen, sind die Einwände binnen der ersten drei Überlassungstage bei Different Mind geltend zu machen. Erfolgt dies nicht, gelten Auswahl und Qualifikation der EU-Kraft als vertragsgemäß.
2.8 Sollte ein zu überlassender Mitarbeiter in den letzten sechs Monaten vor Beginn der Überlassung mit dem Kunden selbst oder mit einem Arbeitgeber, der mit dem Kunden einen Konzern im Sinne des Versicherungsfalles erklärt§18 des Aktiengesetzes bildet, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehenein eigenes Arbeitsverhältnis begründet haben und dort ausgeschieden sein, obliegt es dem Kunden, dies Different Mind unverzüglich mitzuteilen. Different Mind ist in diesem Fall berechtigt, die der betroffenen Überlassung zu Grunde liegenden Konditionen nach billigem Ermessen (§315 BGB) an die geänderten Umstände anzupassen. Gleiches gilt, wenn uns nachgewiesen wirdsich, dass aufgrund sonstiger zwingender gesetzlicher oder tariflicher Vorschriften, die der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für Überlassung zu Grunde gelegten Kalkulationsgrundlagen ändern (z.B. infolge eines eintretenden Equal Pay). In jedem Fall einer Anpassung der Konditionen nach §315 BGB steht dem Kunden ein außerordentliches, an keine Frist gebundenes Sonderkündigungsrecht der betroffenen Überlassungsvereinbarung zu. Der Kunde unterstützt Different Mind durch den Ein- tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch ordnungsgemäßen Nachweis der für die Feststellung Einhaltung der gesetzlichen und/oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich wartariflichen Bestimmungen erforderlichen Auskünfte (insbesondere zu Equal Pay und Höchstüberlassungsdauer). Ha- ben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtetGleiches gilt rechtzeitig und unaufgefordert im Falle einer Änderung einzelner hierfür maßgeblicher Informationen.
c) Wenn 2.9 Different Mind und der Kunde werden die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, haben Sie keinen Anspruch auf einen Rückkaufswertihnen während der Zusammenarbeit bekannt gewordenen Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse vertraulich behandeln. Die Rückzahlung Different Mind-Mitarbeiter unterliegen hinsichtlich der Bei- träge bis zum Wirksamwerden vertraulichen Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten beim Kunden der Schweigepflicht. Diese Verschwiegenheitsverpflichtung wirkt auch nach Beendigung des Rücktritts können Sie Arbeitnehmerüberlassungsvertrages fort. Der Kunde verpflichtet sich, nach Beendigung die ihm bekannt gewordenen Informationen und Daten umgehend zu löschen, soweit diese nicht verlangeneiner gesetzlichen Aufbewahrungspflicht unterliegen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen Für Arbeitnehmerüberlassung
Vertragspflichten. 15 14 Vorvertragliche Anzeigepflicht
(1) Bedeutung der vorvertraglichen Anzeigepflicht
a) Wir übernehmen den Versicherungsschutz im Vertrauen darauf, dass Sie alle vor Vertragsabschluss in Textform gestellten Fragen wahr- heitsgemäß und vollständig beantwortet haben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Das gilt insbesondere für die Fragen nach gegenwärtigen oder früheren Erkrankungen, gesundheitlichen Störungen und Beschwerden sowie dem Rauchverhalten der zu versichernden PersonenPerson.
b) Soll das Leben einer anderen eine andere Person versichert werden, so ist auch diese – neben Ihnen – für die wahrheitsgemäße und vollständige Be- antwortung Beantwortung der Fragen verantwortlich.
(2) Folgen einer Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht Rücktritt
a) Wenn Umstände, die für die Übernahme des Versicherungsschutzes Bedeutung haben, von Ihnen oder der versicherten Person (vgl. Ab- satz 1b)) nicht oder nicht richtig angegeben worden sind, können wir vom Vertrag zurücktreten. Dies gilt nicht, wenn uns nachgewiesen wird, dass die vorvertragliche Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig verletzt worden ist. Bei grob fahrlässiger Verletzung der vorvertraglichen Anzeigepflicht haben wir kein Rücktrittsrecht, wenn uns nachgewiesen wird, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen (z.B. höherer Beitrag, Leistungsausschluss), geschlossen hätten.
b) Im Fall des Rücktritts besteht kein Versicherungsschutz. Haben wir den Rücktritt nach Eintritt des Versicherungsfalles erklärt, bleibt unsere Leistungspflicht jedoch bestehen, wenn uns nachgewiesen wird, dass der nicht oder nicht richtig angegebene Umstand weder für den Ein- tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles noch für die Feststellung oder den Umfang unserer Leistungspflicht ursächlich war. Ha- ben Sie oder die versicherte Person die Anzeigepflicht arglistig verletzt, sind wir nicht zur Leistung verpflichtet.
c) Wenn die Versicherung durch Rücktritt aufgehoben wird, haben Sie keinen Anspruch auf einen Rückkaufswert. Die Rückzahlung der Bei- träge bis zum Wirksamwerden des Rücktritts können Sie nicht verlangen.
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Samples: Versicherungsbedingungen