Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- stande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar. 1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung. 1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden Xxxxxx und dem Vermittler Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standeReisevermitt- lung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere insbesondere - soweit wirksam wirk- sam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Die Vermittlung Von Schiffsreisen
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden Xxxxxx und dem Vermittler Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standeReisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags Auftrags zur Reisevermittlung dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Reisevermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen Reiseveranstalter gelten ausschließlich die die, mit diesem dieser getroffenen VereinbarungenVereinbarung, insbeson- dere insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen Beförderungs-leistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung Ver- mittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standezustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich unver- züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen entgegenstehenBestimmungen ent- gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere insbeson- dere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem die- sem getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere - insbesondere – soweit wirksam vereinbart - – dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler Reisever- mittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler Reisevermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standeReisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme An- nahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich unver- züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags Auftrags zur Reisevermittlung dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Reisevermitt- lers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen Vereinbarungengetroffenen Vereinba- rungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen Reise- veranstalter gelten ausschließlich die die, mit diesem dieser getroffenen VereinbarungenVereinbarung, insbeson- dere - insbesondere – soweit wirksam vereinbart - – dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäfts- bedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler Übereinkommen internationaler Übereinkom- men erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden Gastes/Karteninhabers durch den Vermittler die OATS kommt zwischen dem Kunden Xxxx/Karteninhaber und dem Vermittler der OATS der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standezustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner kei- ner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden Xxxx/Karteninhabers und des Ver- mittlers der OATS ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen entgegenstehenBestimmungen entgegenste- hen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen den Bedingungen dieses Abschnitts und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3Ge- schäftsbesorgung. Für die Rechte und Pflichten des Kunden Gastes/Karteninhabers gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen Leistung gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen getroffe- nen Vereinbarungen, insbeson- dere insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis Hin- weis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen zu- ständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler internationaler Übereinkommen erlassenen erlasse- nen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Samples: Vertragsbedingungen
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen zwi- schen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standezustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen ver- traglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen VorschriftenVor- schriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen Leistung gelten ausschließlich die mit diesem diesem, getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere insbesondere - soweit so- weit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung Verein- barung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler Übereinkommen internationaler Übereinkom- men erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen zwi- schen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standezustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen ver- traglich getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen VorschriftenVor- schriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die die, mit diesem getroffenen VereinbarungenVereinbarun- gen, insbeson- dere insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen Beförderungsleistun- gen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler inter- nationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler Reisevermittler kommt zwischen dem Kunden Xxxxxx und dem Vermittler Reise- vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standeReisevermittlung einer Pauschalreise zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags Auftrags zur Reisevermittlung dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Rei- severmittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen vermit- telten Reiseveranstalter gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen ge- troffenen Vereinbarungen, insbeson- dere insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.vereinbart
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Samples: Geschäftsbedingungen Für Die Vermittlung Von Reiseleistungen
Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standezustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich unver- züglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung Eingangsbestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags Vermittlungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Vermittlers ergeben sich, soweit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen entgegenstehenBestimmungen ent- gegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere insbeson- dere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen Leistung gelten ausschließlich die mit diesem diesen getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere - insbesondere – soweit wirksam vereinbart - – dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler internatio- naler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und TarifbestimmungenTarifbe- stimmungen.
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Vertragsschluss, gesetzliche Vorschriften. 1.1. Mit der Annahme des Vermittlungsauftrags des Kunden durch den Vermittler kommt zwischen zwi- schen dem Kunden und dem Vermittler der Vertrag über die Vermittlung von verbundenen Reiseleistungen zu- standeReise- leistungen zustande. Auftrag und Annahme bedürfen keiner bestimmten Form. Wird der Auftrag auf elektronischem Weg (E-Mail, Internet, Fax, Messenger Dienste) erteilt, so bestätigt der Vermittler den Eingang des Auftrags unverzüglich auf elektronischem Weg. Diese Eingangs- bestätigung stellt noch keine Bestätigung der Annahme des Vermitt- lungsauftrags dar.
1.2. Die beiderseitigen Rechte und Pflichten des Kunden und des Ver- mittlers Vermittlers ergeben sich, soweit so- weit dem nicht zwingende gesetzliche Best- immungen Bestimmungen entgegenstehen, aus den im Einzelfall vertraglich ge- troffenen getroffenen Vereinbarungen, diesen Geschäftsbedingungen und den gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der §§ 651a ff BGB i.V.m. Art. 250ff. EGBGB und §§ 675, 631 ff. BGB über die entgeltliche Geschäftsbesorgung.
1.3. Für die Rechte und Pflichten des Kunden gegenüber dem Ver- tragspartner Vertragspartner der vermittelten verbundenen Reiseleistungen gelten ausschließlich die mit diesem getroffenen Vereinbarungen, insbeson- dere insbesondere - soweit wirksam vereinbart - dessen Reise- oder Geschäftsbe- dingungenGeschäftsbedingungen. Ohne besondere Vereinbarung oder ohne besonderen Hinweis gelten bei Beförderungsleistungen die auf gesetzlicher Grundlage von der zuständigen Verkehrsbehörde oder aufgrund in- ternationaler internationaler Übereinkommen erlassenen Beförderungsbedingungen und Tarifbestimmungen.
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Samples: Reisevermittlungsbedingungen