Common use of Vertragsschluss, Vertragsinhalt Clause in Contracts

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote v erstehen sich stets f reibleibend. Die als „Kos- tenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkos- tenkalkulation“ bezeichneten Angebote v on f ollow red sind unv er- bindlich. 2.2 Der Vertrag kommt mit der Auf tragsbestätigung durch f ollow red zustande. 2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auf traggebers und den v on ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verf ügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haf tet f ollow red f ür die Rich- tigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, de- ren Fehlerhaf tigkeit und Ungeeignetheit wird v orsätzlich oder grob f ahrlässig nicht erkannt. 2.4 An Kostenv oranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich f ollow red die Eigentums- und Urheberrechte v or; sie dürf en Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchti- gen und f ür den Auf traggeber zumutbar sind, behält sich f ollow red v or.

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Samples: General Terms and Conditions

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere 1.Unsere Angebote v erstehen sich stets f reibleibendsind freibleibend. Die als „Kos- tenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkos- tenkalkulation“ bezeichneten Angebote v on f ollow red sind unv er- bindlich. 2.2 Der Vertrag kommt und unsere Lieferverpflichtung entstehen erst mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. 2.Jede Auftragsbestätigung steht unter dem Vorbehalt unserer Selbstbelieferung. 3.Der Besteller ist an sein Angebot gebunden. Er kann es widerrufen, wenn wir es nicht innerhalb von vier Wochen durch Auftragsbestätigung angenommen haben. 4.Maße und Gewichte in Angeboten, Auftragsbestätigungen, Katalogen, Prospekten und dergleichen gelten stets nur annähernd. 5.Waren, die speziell für einen Auftrag angefertigt oder unterbestellt wurden, sind im Falle der Auf tragsbestätigung durch f ollow red zustande. 2.3 Werden Angebote Stornierung des Auftrages von einer Gutschrift und/oder Erstattung ausgeschlossen. 6.Waren, die speziell für einen Auftrag modifiziert wurden, sind, nach Fertigstellung der Modifizierung, im Falle der Stornierung des Auftrages von einer Gutschrift und/oder Erstattung ausgeschlossen. 7.Der Besteller trägt bereits angefallene Frachtkosten auch dann, wenn ein Auftrag vor Komplettlieferung storniert wird. 8.Der Besteller ist verpflichtet, die Armaturen Vertrieb Alms GmbH vor oder bei Vertragsschluss über den Angaben des Auf traggebers Endverwender und den v on ihm Verwendungszweck zu informieren. Falls die Lieferung nicht durchgeführt werden kann, weil der Käufer seine Informationspflicht verletzt oder während der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verf ügung gestellten Unterlagen ausgearbeitetVertragsdauer ein neues Embargo auferlegt wird, haf tet f ollow red f ür hat die Rich- tigkeit Armaturen Vertrieb Alms GmbH das Recht, vom Vertrag zurückzutreten und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, de- ren Fehlerhaf tigkeit und Ungeeignetheit wird v orsätzlich oder grob f ahrlässig nicht erkanntSchadenersatz zu verlangen. 2.4 An Kostenv oranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich f ollow red die Eigentums- und Urheberrechte v or; sie dürf en Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchti- gen und f ür den Auf traggeber zumutbar sind, behält sich f ollow red v or.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferungsbedingungen

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote v erstehen sich stets f reibleibend. Die als „Kos- tenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ Ein Anspruch auf eine bestimmte Reihenfolge oder „Grobkos- tenkalkulation“ bezeichneten Angebote v on f ollow red sind unv er- bindlichein bestimmtes redaktionelles Umfeld der geschalteten Werbung besteht nicht. 2.2 Der Kündigt der Auftraggeber wirksam nach erteilter Beauftragung vor Beginn der im Angebot beschriebenen Leistungen oder tritt er in diesem Zeitraum wirksam vom Vertrag kommt mit zurück, so kann SV statt der Auf tragsbestätigung durch f ollow red zustande. 2.3 Werden Angebote nach den Angaben des Auf traggebers und den v on ihm vereinbarten Vergütung eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit die Kündigung oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verf ügung gestellten Unterlagen ausgearbeitetRücktritt nicht von ihm zu vertreten ist. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der vereinbarten Vergütung abzüglich des Xxxxx der von SV ersparten Aufwendungen sowie abzüglich des Gewinns, haf tet f ollow red f ür den SV durch anderweitige Verträge erzielt. Unter Berücksichtigung des Zeitraums zwischen der Kündigungs-/Rücktrittserklärung („Stornierung“) und dem vereinbarten Beginn der Schaltung kann SV grundsätzlich folgende Entschädigung verlangen: - Stornierung bis 8 Wochen vor Leistungsbeginn 5 % der vereinbarten Vergütung; - Stornierung bis 4 Wochen vor Leistungsbeginn 10 % der vereinbarten Vergütung; - Stornierung vor Leistungsbeginn 25 % der vereinbarten Vergütung, Der Auftraggeber ist berechtigt, von SV eine Begründung dieser Entschädigungen zu verlangen. Der Auftraggeber ist darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass SV kein Schaden entstanden sei, oder dass der eingetretene Schaden deutlich niedriger sei als die Rich- tigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, de- ren Fehlerhaf tigkeit und Ungeeignetheit wird v orsätzlich oder grob f ahrlässig nicht erkannt. 2.4 An Kostenv oranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich f ollow red die Eigentums- und Urheberrechte v or; sie dürf en Dritten nicht zugänglich gemacht werden. 2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und ÄnderungenPauschale. Im Falle einer Stornierung nach Leistungsbeginn ist der Auftraggeber verpflichtet, die erbrachten Leistungen zu vergüten. Für die noch nicht erbrachten Leistungen kann SV statt der vereinbarten Vergütung eine angemessene Entschädigung verlangen, soweit die Stornierung nicht von SV zu vertreten ist. Die Höhe der Entschädigung bestimmt sich nach der ausstehenden vereinbarten Vergütung abzüglich des Xxxxx der von SV ersparten Aufwendungen sowie abzüglich des Gewinns, den Verwendungszweck nicht beeinträchti- gen und f ür den Auf traggeber zumutbar sindSV durch anderweitige Verwertung der Schaltzeit erzielt. Demnach beläuft sich die Höhe der Entschädigung grundsätzlich auf 25 % der ausstehenden, behält sich f ollow red v orvereinbarten Vergütung. Der Auftraggeber ist berechtigt, von SV eine Begründung dieser Entschädigungen zu verlangen. Dem Auftraggeber ist darüber hinaus der Nachweis gestattet, dass SV kein Schaden entstanden sei, oder dass der eingetretene Schaden deutlich niedriger sei als die Pauschale. Anderweitige Ansprüche von SV bleiben unberührt. Die jeweiligen Pauschalen sind auf etwaige anderweitige, auf der Stornierung beruhende Ersatzansprüche von SV in vollem Umfang anzurechnen.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote v erstehen 2.a Die Miet- oder Kaufangebote verstehen sich stets f reibleibendfreibleibend. Die als „Kos- tenschätzung“, „Kostenrahmen“, „Kostenskizze“ oder „Grobkos- tenkalkulationGrobkostenkalkulation“ bezeichneten Angebote v on f ollow red von VR PROJECT - Event-Management sind unv er- bindlichunverbindlich. 2.2 Der 2.b Ein Vertrag für Vermietung, Produktion- und Entwicklung von Event-Modulen mit einhergehendem Verkauf von Simulatoren oder Dienstleistungen kommt erst mit der Auf tragsbestätigung durch f ollow red schriftlichen Auftragsbestätigung beider Parteien zustande. 2.3 2.c Werden Angebote nach den Angaben des Auf traggebers Kunden und den v on von ihm oder der jeweiligen Ausstellungsleitung zur Verf ügung Verfügung gestellten Unterlagen ausgearbeitet, haf tet f ollow red f ür haftet VR PROJECT - Event-Management für die Rich- tigkeit Richtigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nicht, es sei denn, de- ren Fehlerhaf tigkeit deren Fehlerhaftigkeit und Ungeeignetheit wird v orsätzlich vorsätzlich oder grob f ahrlässig fahrlässig nicht erkannt. 2.4 An Kostenv oranschlägen2.d Angestellte Mitarbeiter oder von VR PROJECT - Event-Management eingesetztes Messepersonal sind nicht befugt, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich f ollow red Xxxxxxxxxxxx zu treffen oder Zusagen zu geben, die Eigentums- und Urheberrechte v or; sie dürf en Dritten nicht zugänglich gemacht werdenüber den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. 2.5 Von Angeboten und Prospekten abweichende Verbesserungen und Änderungen2.e Die Agentur ist berechtigt, die den Verwendungszweck nicht beeinträchti- gen übernommene vertragliche Leistung ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. 2.f Die Agentur oder die im Auftrag tätigen Firmen und f ür den Auf traggeber zumutbar sindPersonen übernehmen keine Verantwortung für Sach- und Körperschäden. Die Absicherung für die Inbetriebnahme obliegt alleine dem jeweiligen Auftraggeber. Durch ständige Erneuerung und Innovationenunserer Module, behält sich f ollow red v orbehalten wir uns mögliche Abweichungen in Farbe der Ausführung, vor. Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vertragsschluss, Vertragsinhalt. 2.1 Unsere Angebote v erstehen sich stets f reibleibendSoweit nicht bei einer Auftragserteilung durch Agenturen/Mittler ausdrücklich etwas anderes bestimmt wird, kommt der Vertrag zwischen Agentur/Mittler und SV zustande. Die als Bei Auftragserteilungen von Agenturen/Mittlern, die im Namen und im Auftrag eines werbungtreibenden Unternehmens (Kos- tenschätzungWerbungtreibender) erfolgen sollen, „Kostenrahmen“ist dies ausdrücklich bei der Auftragserteilung mitzuteilen. In beiden Fällen tritt Agentur/Mittler mit Vertragsschluss seine Ansprüche gegen den Werbungtreibenden aus dem zwischen Agentur / Mittler und dem Werbungtreibenden geschlossenen Werbevertrag an SV ab, „Kostenskizze“ oder „Grobkos- tenkalkulation“ bezeichneten Angebote v on f ollow red sind unv er- bindlichsoweit sie Gegenstand der Beauftragung von SV sind. SV nimmt diese Abtretung hiermit an (Sicherungsabtretung). 2.2 Aufträge über Werbeleistungen haben eine Bezeichnung des zu bewerbenden Produktes („Produktgruppe“) und des Werbungtreibenden zu enthalten. Der Vertrag kommt mit Auftraggeber wird im Falle der Auf tragsbestätigung durch f ollow red zustandeeigenständigen Durchführung der Werbeveranstaltung SV auf Anforderung das Eventkonzept/Aktionsbeschreibung und das Verteilmaterial (z.B. Flyer) zur Genehmigung vorlegen. 2.3 Werden Angebote nach den Angaben SV behält sich vor, die Annahme von Aufträgen – ganz oder teilweise – wegen des Auf traggebers und den v on ihm Inhalts, der Herkunft oder der jeweiligen Ausstellungsleitung technischen Form der Werbemittel nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Auftraggebers abzulehnen, wenn der Inhalt der Werbung unzumutbar ist (z.B. politische, weltanschauliche oder religiös extreme, ausländerfeindliche, gegen den guten Geschmack oder die guten Sitten verstoßende Werbung), gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder den Interessen der Werbeflächen-Betreiber zuwiderläuft. Bei bereits zustande gekommenen Verträgen hat SV für diese Fälle ein Rücktrittsrecht vom Vertrag. 2.4 Die Ausführung von Werbeveranstaltungen kann der Zustimmung des Werbeflächen-Betreibers unterliegen. Diese wird von SV eingeholt. Der Auftraggeber stellt dafür auf Anforderung die erforderlichen Unterlagen zur Verf ügung gestellten Unterlagen ausgearbeitetVerfügung. Falls nicht anders vertraglich vereinbart, haf tet f ollow red f ür holt der Auftraggeber alle für die Rich- tigkeit und Geeignetheit dieser Unterlagen nichtWerbeveranstaltung erforderlichen Sondernutzungserlaubnisse ein. Weitere erforderliche Genehmigungen (z.B. Genehmigung für fliegende Bauten), holt, falls vertraglich nicht anders vereinbart, ebenfalls der Auftraggeber ein. Machen der Werbeflächen- Betreiber oder Behörden ihre Zustimmung von Änderungen abhängig, so bleibt der Auftraggeber an seinen erteilten Auftrag gebunden, es sei denn, de- ren Fehlerhaf tigkeit und Ungeeignetheit wird v orsätzlich dass ihm die Änderungen wegen erheblicher Beeinträchtigung der Werbewirkung nicht zugemutet werden können. Ausgleichsansprüche wegen erforderlicher Änderungen oder grob f ahrlässig bei nicht erkannterteilten Genehmigungen stehen dem Auftraggeber nur zu, wenn ein Verschulden von SV vorliegt. 2.4 An Kostenv oranschlägen, Zeichnungen und sonstigen Unterlagen behält sich f ollow red die Eigentums- und Urheberrechte v or; sie dürf en Dritten 2.5 Der Vertrag kann vom Auftraggeber nicht zugänglich gemacht ordentlich gekündigt werden. 2.5 Von Angeboten 2.6 Der Vertrag kann nur im Einverständnis mit SV schriftlich aufgehoben werden. In diesem Fall hat der Auftraggeber den entgangenen Gewinn von SV sowie die Kosten (einschließlich der Kosten der eingesetzten Arbeitskräfte, Transportkosten, Materialkosten usw.), Schäden und Prospekten abweichende Verbesserungen Gebühren und ÄnderungenAuslagen, die den Verwendungszweck nicht beeinträchti- gen und f ür den Auf traggeber zumutbar SV durch die Vertragsaufhebung entstanden sind, behält sich f ollow red v orzu ersetzen. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 2.7 Der Vertrag kann von SV bei Eintreten der folgenden Gründe fristlos gekündigt werden: - wenn der Auftraggeber in Konkurs, Vergleich oder Vermögensverfall gerät, - wenn der Auftraggeber sein Unternehmen liquidiert oder beabsichtigt zu liquidieren, - wenn der Auftraggeber eine fällige Rate des Betrages 10 Tage nach Fälligkeit nicht bezahlt hat. 2.8 Im Falle der fristlosen Kündigung kann SV als Schadensersatz den Wert der bis zur Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen sowie 30 % des Wertes der noch nicht erbrachten Leistungen verlangen, es sei denn der Auftraggeber weist nach, dass kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung eines höheren nachgewiesenen Schadens bleibt SV vorbehalten.

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