Beratungsleistungen. Bei der Erbringung von Beratungsleistungen, gilt Ziff. 34:
Beratungsleistungen. MOVEC erbringt nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen Leistungen in Form von Beratung, Servicedesk, Installationsarbeiten sowie Erstellung von kundenspezifischen Anpassungen (Anpassungsprogrammierung im Source Code), Leistungsbeschreibungen und Vorstudien.
Beratungsleistungen. 2.1. Der Vertragspartner hat einen geeigneten und hinreichend bevollmächtigten Mitarbeiter zu benennen, der Canon bei der Durchführung der Beratungsleistungen als Ansprechpartner zur Verfügung steht.
Beratungsleistungen. Der Lieferant erbringt BERATUNGSLEISTUNGEN mit der gebotenen Sorgfalt.
Beratungsleistungen. Zühlke erbringt BERATUNGSLEISTUNGEN mit der gebotenen Sorgfalt.
Beratungsleistungen. 7.1 Beratungsleistungen werden zu den jeweils geltenden Vergütungssätzen oder den im An- gebot festgelegten Konditionen beauftragt. Bei Vereinbarung von Tagessätzen für Bera- tungsleistungen erfolgt keine Stundenab- rechnung. Beträgt die Arbeitszeit weniger als vier Stunden, so wird für diesen Tag der halbe Tagessatz in Rechnung gestellt. In den Tagessätzen sind Reise-kosten/Sachkosten nicht enthalten. Reisezeiten sind Bestandteil der Arbeitszeit. TUTECH behält sich vor, bei Beratungsleistungen, die über ein Jahr dauern, angemessen die Tagessätze entspre- chend der allgemeinen Preisentwicklung an- zupassen, d.h. moderat abzusenken oder zu erhöhen.
Beratungsleistungen. Beratungsleistungen sind nur abrechnungsfähig, wenn sie ausdrücklich verordnet wurden. Als Maßnahme kann die Beratung der behandelnden Ärztin/des be- handelnden Arztes, der behandelnden Pflegefachkraft und der Patientin/des Patienten/der Angehörigen durch das Palliative-Care-Team notwendig sein. Im Einzelnen werden die Leistungen wie folgt vergütet; für jede erbrachte Leistung ist Punkt c) zu erfüllen:
Beratungsleistungen. Leistungsgegenstand der Beratung sind die Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der jeweils vereinbarten Beratungsleistungen. Weitere Tätigkeiten zählen nicht dazu. Der Umfang der einzelnen Beratungsleistung orientiert sich am jeweils beauftragten Beratungsangebot (s. Angebotsübersicht). Pro Beraterin/Berater werden max. 24 Beratungseinheiten (BE) in einem Entwicklungsprozess durch den LSB gefördert (s. jeweils gültige Richtlinie). Hierin enthaltene Fachberatungsleistungen werden bis max. 6 BE gefördert. (s. # 12)
Beratungsleistungen. 34.1 Der Kunde ist sich bewusst, dass Xxxxxx den Einsatz seiner Berater und Techniker sorgfältig planen muss. Wenn der Kunde innerhalb von 14 Tagen vor dem für die Lieferung vereinbarten Zeitpunkt von einem vereinbarten Termin für eine Beratungsleistung Abstand nimmt (Absage) oder eine wesentliche Änderung wünscht, werden, wenn nicht anders vereinbart, eine Stornogebühr in Höhe von 100 % der vereinbarten Gebühren für die ursprüngliche Buchung bei einer solchen Änderung oder Stornierung sofort fällig. Um Zweifel auszuschließen, sind solche Stornogebühren zusätzlich zu den Gebühren zu zahlen, die für eine umdisponierte oder geänderte Buchung zu entrichten sind.
Beratungsleistungen. (1) Der Auftraggeber wird XxXxX in angemessener Weise unterstützen. Insbesondere hat er die erforderlichen personellen und materiellen Ressourcen rechtzeitig und im erforderli- chen Umfang zur Verfügung zu stellen und, sofern zur Vertragsdurchführung notwendig, CeDiS Zutritt zu seinen Einrichtungen zu gewähren. Die Einzelheiten werden einver- nehmlich im Beratungsvertrag festgelegt.