Vertragstypen Musterklauseln

Vertragstypen. 1. Differenzierung nach den Vertragspartnern a) koordinationsrechtlicher Vertrag b) subordinationsrechtlicher Vertrag
Vertragstypen. „Gewährleistung“
Vertragstypen. 98 Einteilung und Aufbau der §§ 433 – 782 BGB sind historisch-empirisch, nicht logisch- systematisch bedingt. Jeder Versuch, die einzelnen Vertragsarten zu kategorisieren, kann also nur ein ungefähres Bild geben. Verträge lassen sich nach Art der versprochenen Leistung unterscheiden, die auf die dauernde Übertragung (§§ 433, 515, 516 BGB) oder vorübergehende Überlassung von Vermögensgütern (§§ 535, 581, 598, 607 BGB), auf menschliches Xxxxxxx (§§ 000, 000 XXX), xxx Xxxxxxxxxxxxxx mehrerer Personen (§§ 705, 741 BGB) oder bestimmte Risiken (§§ 759, 762 ff., 765 BGB) gerichtet sein oder im Zusammenhang mit Forderungen (§§ 779, 780 f. BGB) stehen können. Sie lassen sich weiterhin etwa nach Existenz und Art der Gegenleistung unterscheiden.
Vertragstypen. 3.1. Während einer Einführungsphase bis zum 30.09.2016 sind die Vermittlungsleistungen von MySchleppApp für den Nutzer kostenlos bzw. erfolgen provisionsfrei. 3.2. Wenn es nicht bis dahin nach Maßgabe dieser Bedingungen beendet wurde, besteht das Vertragsverhältnis mit Wirkung ab dem 01.10.2016 als „Basis-Mitgliedschaft“ fort. Das gleiche gilt für Verträge, die ab dem 01.10.2016 erstmals begründet werden. Die Basis-Mitgliedschaft ermöglicht dem Nutzer die Teilnahme am Service der MySchleppApp nach Maßgabe dieser Bedingungen für bis zu zwei Niederlassungen/Betriebe des Nutzers an verschiedenen Standorten. 3.3. Auf Wunsch des Nutzers kann das Vertragsverhältnis - ebenfalls ab dem 01.10.2016 - alternativ auch als „Premium-Mitgliedschaft“ fortgesetzt werden. Die Premium-Mitgliedschaft ermöglicht dem Nutzer die Teilnahme am Service der MySchleppApp nach Maßgabe dieser Bedingungen für eine unbegrenzte Anzahl an Niederlassungen/Betriebe des Nutzers an verschiedenen Standorten. 3.4. Geschäftskundenaufträge (B2B) können ab dem 01.03.2020 nur an Betriebe, egal ob Basis- oder Premiummitgliedschaft, übermittelt werden, die unsere Leistungskriterien erfüllen. Dazu stellen wir dem Nutzer im Partner-Portal einen Upload-Bereich zur Verfügung, um die geforderten Unterlagen an uns zu übersenden. Folgende Kriterien und Unterlagen müssen erfüllt sein und an uns übermittelt werden: Gewerbeschein für einen Bergungs- und Abschleppdienst, Güterkraftverkehrsgenehmigung, Fachkundenachweis für Hochvoltfahrzeuge, Bilder und Zulassungsbescheinigung Teil I. über ein (LFBK) Lastkraftwagen zur Fahrzeugbeförderung mit einer eingetragenen Nutzlast von 3,5to. 3.5. Endkundenaufträge (B2C) bleiben von den Leistungskriterien aus 3.4 unberührt und werden weiterhin, auch nach dem 01.03.2020, an alle registrierten Nutzer vermittelt.
Vertragstypen. Das spanische Recht kennt sowohl den „Dienstleistungsvertrag“ („arrendamiento de servicios“) als auch den Werkvertrag („arrendamiento de obra“). Ausgangspunkt ist für beide Verträge Art. 1544 des spanischen Zivilgesetzbuchs („código civil“), der Dienstleistungsvertrag ist dann in Art. 1583 bis 1587 CC geregelt und der Werkvertrag in Art. 1588 bis 1600 CC wobei das gesetzliche Leitbild beim Dienstvertrag Hausangestellte und Arbeitnehmer und beim Werkvertrag in erster Linie Bauwerke im Blick hat, in der Praxis also die gesetzlichen Bestimmungen nur sehr bedingt auf die heute üblichen Werk- und Dienstleistungsverträge passen und daher auf die Entwicklung der Vertragstypen in Literatur und Rechtsprechung zu achten ist. Grds. herrscht Vertragsfreiheit und der Vertragsgestaltung kommt mangels gesetzlicher Bestimmungen eine große Bedeutung zu. Beim Werkvertrag wird ein Erfolg und beim Dienstleistungsvertrag eine Leistung geschuldet.
Vertragstypen. 3.1. Während einer Einführungsphase bis zum 30.07.2020 sind die Vermittlungsleistungen von FALSCHPARKERabschleppen für den Nutzer kostenlos bzw. erfolgen provisionsfrei. 3.2. Wenn es nicht bis dahin nach Maßgabe dieser Bedingungen beendet wurde, besteht das Vertragsverhältnis mit Wirkung ab dem 01.08.2020 als fort. Das gleiche gilt für Verträge, die ab dem 01.07.2020 erstmals begründet werden. Die Mitgliedschaft ermöglicht dem Nutzer die Teilnahme am Service der FALSCHPARKERabschleppen nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Vertragstypen. Entscheidend ist, ob Zahnarzt einen Erfolg oder nur seinen Arbeitseinsatz schuldete. 1. Arztvertrag (auch Zahnarztvertrag) ist grundsätzlich Dienstvertrag (§ 611) arg.: medizinische Heilbehandlung hängt nicht allein von den Fähigkeiten des Arztes, sondern vor allem auch von der körperlichen und geistigen Konstitution des Patienten, die der Arzt nicht beeinflussen kann. Er schuldet daher nur Tätigwerden lege artis. 2. Bemühungen um die Erhaltung der Zähne wie Wurzelbehandlung, Füllung und Verstärkung mit Kronen: § 611 arg.: Zahnarzt verspricht auch hier nicht „Rettung“ der Zähne, sondern nur Arbeit lege artis (BGHZ 63, 306, 309). Anfertigung und Implantation einer Zahnbrücke: auch § 611 Ausnahme: technische Herstellung einer herausnehmbaren Zahnprothese (§ 631) arg.: Herstellung ohne engen Bezug zu menschlichem Organismus; Prothese wird häufig sogar von einem Techniker, nicht einem Arzt, hergestellt (BGHZ 63, 306, 310).
Vertragstypen. 46 1. Art der Berechnung der Vergütung 46 2. Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag 48 a) Der Einheitspreisvertrag 48 b) Der Pauschalvertrag 50

Related to Vertragstypen

  • Vertragsende 16.1 Das Vertragsverhältnis endet im Falle einer wirksamen Kündigung mit Ablauf des Tages, zu dem die Kündigung ausgesprochen wurde, im Falle des Ablebens des Mieters am Sterbetag. Im Falle des Ablebens ist das Entgelt für die Leistungen nach Punkt 2.1. abzüglich vom Xxxxxx ersparter Aufwendungen über den Sterbetag hinaus noch für einen Zeitraum von zwei Wochen zu leisten. 16.2 Bei Beendigung des Vertragsverhältnisses ist die Wohnung in vollständig geräumtem, frisch und fachmännisch renoviertem und sauberen Zustand zurückzugeben. Alle überlassenen oder selbst beschafften Schlüssel sind bei Vertragsende zurückzugeben. Wenn der Mieter die Renovierung nicht selbst veranlassen kann, kann er mit dem Vermieter einen Pauschalbetrag vereinbaren, der für die Renovierung der Wohnung in Anspruch genommen wird. 16.3 Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ist der Xxxxxx berechtigt, zurückgelassene oder hinterlassene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Mieters oder seiner Erben einzulagern, oder gemäß den gesetzlichen Bestimmungen öffentlich versteigern zu lassen, und über die Wohnung zu verfügen. 16.4 Die Herausgabe hinterlassener Gegenstände, die Erteilung einer Endabrechnung aus dem Vertrag und die Auszahlung einer Sicherheitsleistung kann vom Xxxxxx mit Wirkung für den Mieter oder seine Erben an folgende Personen erfolgen, auch wenn diese nicht berechtigt sind: Vorname: Name: Geburtsname: Straße, Nr.: PLZ, Ort: Tel.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragsrücktritt Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung ei- ner Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10% des Brutto-Angebotes bzw. des Brutto- Kaufvertragsbetrages ohne Angabe von Grün- den (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso besteht für den Kunden innerhalb einer Woche eine schriftliche Rücktrittsmöglichkeit vom Vertragsabschluss, wenn dieser nicht von ihm angebahnt wurde. Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder Konkurs des Kunden bzw. Kon- kursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 10% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begeh- ren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Si- cherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Brutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich ent- standenen Xxxxxxx zu bezahlen. Gerät der Kunde nach Vertragsabschluss un- verschuldet in eine finanzielle Notlage und macht uns diese per entsprechenden Doku- mentationen glaubhaft, haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages maximal drei Jahre zuzuwarten oder der Aufhebung des Vertrages ohne Schadenersatz von Seiten des in finanzieller Notlage befindlichen Kunden zuzustimmen. Für bereits ausgelieferte Waren wird von uns eine Endrechnung erstellt, welche mit den bisher geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Teilzahlungen) des Kunden gegengerechnet werden. Diese Restschuld ist binnen vier Wochen vom Kunden zu begleichen. Entsteht jedoch aus dieser Gegenrechnung ein Guthaben (Überzahlung, Mehrzahlung) des Kunden, wird dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittsannahme dem Kun- den rückerstattet. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zu- rücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Ein- langens der Ware beim Kunden bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsab- schlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tra- gen; wurde für den Vertrag ein Kredit abge- schlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kredit- gewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß inner- halb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss be- gonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsbeginn 3.1.1. SWD benötigt zur Energielieferung das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Angebot (Sondervertrag) des Kunden. Dann erhält der Kunde von SWD eine Eingangsbestätigung. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 3.1.2. Alternativ zu Ziffer 3.1.1 kann der Kunde per Mausklick im Internet ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Energieliefervertrages abgeben. Den elektronischen Zugang des Angebots des Kunden wird SWD dem Kunden durch Zusendung einer automatisch generierten E-Mail bestätigen. Anschließend prüft SWD das Angebot des Kunden. 3.1.3. Der Vertrag kommt durch die Vertragsbestätigung von SWD in Textform zustande. Mit der Vertragsbestätigung teilt SWD das Datum für den Lieferbeginn mit. Die Lieferung beginnt entsprechend den gesetzlichen Regelungen zum Lieferantenwechsel regelmäßig spätestens drei Wochen nach Zugang der Anmeldung der Netznutzung bei dem für den Kunden zuständigen Netzbetreiber. Voraussetzung ist allerdings, dass der bisherige Energieliefervertrag des Kunden vor Lieferbeginn beendet werden konnte.