Vertragstypen Musterklauseln

Vertragstypen. 1. Differenzierung nach den Vertragspartnern a) koordinationsrechtlicher Vertrag b) subordinationsrechtlicher Vertrag
Vertragstypen. „Gewährleistung“
Vertragstypen. 98 Einteilung und Aufbau der §§ 433 – 782 BGB sind historisch-empirisch, nicht logisch- systematisch bedingt. Jeder Versuch, die einzelnen Vertragsarten zu kategorisieren, kann also nur ein ungefähres Bild geben. Verträge lassen sich nach Art der versprochenen Leistung unterscheiden, die auf die dauernde Übertragung (§§ 433, 515, 516 BGB) oder vorübergehende Überlassung von Vermögensgütern (§§ 535, 581, 598, 607 BGB), auf menschliches Xxxxxxx (§§ 000, 000 XXX), xxx Xxxxxxxxxxxxxx mehrerer Personen (§§ 705, 741 BGB) oder bestimmte Risiken (§§ 759, 762 ff., 765 BGB) gerichtet sein oder im Zusammenhang mit Forderungen (§§ 779, 780 f. BGB) stehen können. Sie lassen sich weiterhin etwa nach Existenz und Art der Gegenleistung unterscheiden.
Vertragstypen. Entscheidend ist, ob Zahnarzt einen Erfolg oder nur seinen Arbeitseinsatz schuldete. 1. Arztvertrag (auch Zahnarztvertrag) ist grundsätzlich Dienstvertrag (§ 611) arg.: medizinische Heilbehandlung hängt nicht allein von den Fähigkeiten des Arztes, sondern vor allem auch von der körperlichen und geistigen Konstitution des Patienten, die der Arzt nicht beeinflussen kann. Er schuldet daher nur Tätigwerden lege artis. 2. Bemühungen um die Erhaltung der Zähne wie Wurzelbehandlung, Füllung und Verstärkung mit Kronen: § 611 arg.: Zahnarzt verspricht auch hier nicht „Rettung“ der Zähne, sondern nur Arbeit lege artis (BGHZ 63, 306, 309). Anfertigung und Implantation einer Zahnbrücke: auch § 611 Ausnahme: technische Herstellung einer herausnehmbaren Zahnprothese (§ 631) arg.: Herstellung ohne engen Bezug zu menschlichem Organismus; Prothese wird häufig sogar von einem Techniker, nicht einem Arzt, hergestellt (BGHZ 63, 306, 310).
Vertragstypen. Das spanische Recht kennt sowohl den „Dienstleistungsvertrag“ („arrendamiento de servicios“) als auch den Werkvertrag („arrendamiento de obra“). Ausgangspunkt ist für beide Verträge Art. 1544 des spanischen Zivilgesetzbuchs („código civil“), der Dienstleistungsvertrag ist dann in Art. 1583 bis 1587 CC geregelt und der Werkvertrag in Art. 1588 bis 1600 CC wobei das gesetzliche Leitbild beim Dienstvertrag Hausangestellte und Arbeitnehmer und beim Werkvertrag in erster Linie Bauwerke im Blick hat, in der Praxis also die gesetzlichen Bestimmungen nur sehr bedingt auf die heute üblichen Werk- und Dienstleistungsverträge passen und daher auf die Entwicklung der Vertragstypen in Literatur und Rechtsprechung zu achten ist. Grds. herrscht Vertragsfreiheit und der Vertragsgestaltung kommt mangels gesetzlicher Bestimmungen eine große Bedeutung zu. Beim Werkvertrag wird ein Erfolg und beim Dienstleistungsvertrag eine Leistung geschuldet.
Vertragstypen. 3.1. Während einer Einführungsphase bis zum 30.09.2016 sind die Vermittlungsleistungen von MySchleppApp für den Nutzer kostenlos bzw. erfolgen provisionsfrei. 3.2. Wenn es nicht bis dahin nach Maßgabe dieser Bedingungen beendet wurde, besteht das Vertragsverhältnis mit Wirkung ab dem 01.10.2016 als „Basis-Mitgliedschaft“ fort. Das gleiche gilt für Verträge, die ab dem 01.10.2016 erstmals begründet werden. Die Basis-Mitgliedschaft ermöglicht dem Nutzer die Teilnahme am Service der MySchleppApp nach Maßgabe dieser Bedingungen für bis zu zwei Niederlassungen/Betriebe des Nutzers an verschiedenen Standorten. 3.3. Auf Wunsch des Nutzers kann das Vertragsverhältnis - ebenfalls ab dem 01.10.2016 - alternativ auch als „Premium-Mitgliedschaft“ fortgesetzt werden. Die Premium-Mitgliedschaft ermöglicht dem Nutzer die Teilnahme am Service der MySchleppApp nach Maßgabe dieser Bedingungen für eine unbegrenzte Anzahl an Niederlassungen/Betriebe des Nutzers an verschiedenen Standorten. 3.4. Geschäftskundenaufträge (B2B) können ab dem 01.03.2020 nur an Betriebe, egal ob Basis- oder Premiummitgliedschaft, übermittelt werden, die unsere Leistungskriterien erfüllen. Dazu stellen wir dem Nutzer im Partner-Portal einen Upload-Bereich zur Verfügung, um die geforderten Unterlagen an uns zu übersenden. Folgende Kriterien und Unterlagen müssen erfüllt sein und an uns übermittelt werden: Gewerbeschein für einen Bergungs- und Abschleppdienst, Güterkraftverkehrsgenehmigung, Fachkundenachweis für Hochvoltfahrzeuge, Bilder und Zulassungsbescheinigung Teil I. über ein (LFBK) Lastkraftwagen zur Fahrzeugbeförderung mit einer eingetragenen Nutzlast von 3,5to. 3.5. Endkundenaufträge (B2C) bleiben von den Leistungskriterien aus 3.4 unberührt und werden weiterhin, auch nach dem 01.03.2020, an alle registrierten Nutzer vermittelt.
Vertragstypen. 3.1. Während einer Einführungsphase bis zum 30.07.2020 sind die Vermittlungsleistungen von FALSCHPARKERabschleppen für den Nutzer kostenlos bzw. erfolgen provisionsfrei. 3.2. Wenn es nicht bis dahin nach Maßgabe dieser Bedingungen beendet wurde, besteht das Vertragsverhältnis mit Wirkung ab dem 01.08.2020 als fort. Das gleiche gilt für Verträge, die ab dem 01.07.2020 erstmals begründet werden. Die Mitgliedschaft ermöglicht dem Nutzer die Teilnahme am Service der FALSCHPARKERabschleppen nach Maßgabe dieser Bedingungen.
Vertragstypen. 46 1. Art der Berechnung der Vergütung 46 2. Einheitspreis- und Pauschalpreisvertrag 48 a) Der Einheitspreisvertrag 48 b) Der Pauschalvertrag 50

Related to Vertragstypen

  • Vertragsende Der Vertrag endet mit dem Ablaufdatum, sofern fristgerecht gekündigt wurde. Bei Neuregelungen des Vertrages und fristgerechter Kündigung durch den Versicherungsnehmer gemäss Art. 10, Abs. 3 endet der Vertrag per Ende des Versicherungsjahres. Bei Gefahrsveränderung und nachfolgender Kündigung durch xxxxx.xxxxxx innert 14 Tagen endet der Vertrag innerhalb von 4 Wochen nach Eintreffen der Rücktrittserklärung beim Versicherungsnehmer (oder beim neuen Halter). Bei Kündigung durch xxxxx.xxxxxx infolge verletzter Anzeigepflicht gemäss Art. 4 und 5 dieser Bestimmungen endet der Vertrag mit Eintreffen der Kündigung beim Versicherungsnehmer. Bei Kündigung im ersatzpflichtigen Schadenfall durch xxxxx.xxxxxx endet der Vertrag 14 Tage nach Eintreffen der Kündigung beim Versicherungs- nehmer. Die Kündigung hat spätestens mit Auszahlung der Versiche- rungsleistungen zu erfolgen. Kündigt der Versicherungsnehmer im gedeckten Schadenfall spätestens 14 Tage nach Kenntnisnahme der Auszahlung, so erlischt der Vertrag 14 Tage nachdem die Kündigung xxxxx.xxxxxx mitgeteilt wurde. Wechselt für das versicherte Motorrad der Halter (Halterwechsel) und wird ein neuer Versicherungsnachweis einer anderen Versicherungs- gesellschaft aktiviert, so erlischt der Vertrag per Änderungsdatum des Strassenverkehrsamtes. Bei Aktivierung eines neuen Versicherungsnachweises einer anderen Versicherungsgesellschaft bei Motorradwechsel, Wiederinkraftsetzung nach Kontrollschildabgabe von mindestens 14 Tagen, Wechselschild- eröffnung oder Kantonswechsel erlischt der Vertrag per Änderungsda- tum des Strassenverkehrsamtes. Verlegt der Halter seinen Wohnsitz ins Ausland (ausgenommen das Fürsten- tum Liechtenstein), erlischt der Vertrag per Hinterlegung des schweize- rischen Kontrollschildes, spätestens jedoch mit dem Ablauf des Versi- cherungsjahres.

  • Vertragsauflösung Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Kommunikationsdesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB).

  • Vertragsinhalt Die Vodafone GmbH, Xxxxxxxxx- Xxxxx-Platz 1, 40549 Düsseldorf („Vodafone“) erbringt Dienstleistungen an Kunden aufgrund der nachfolgenden AGB, der Leistungs- und Produktbeschreibung und der Preisliste (Vertragsbedingungen). Ein jeweils aktuelles Preisverzeichnis ist auch unter xxx.xxxxx.xx abrufbar.

  • Vertragsabschluß Die Angebote der Agentur sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen ab diesem Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Agentur als angenommen, sofern die Agentur nicht – etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages – zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.

  • Vertragsanpassung Soweit durch Arbeiten die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst wird oder vertragliche Vereinbarungen berührt werden, sind die vorherige Zustimmung des Fernwärmeversorgungsunternehmens und die Anpassung des Wärmelieferungsvertrages erforderlich.

  • Vertragssprache Die Vertragssprache ist deutsch.

  • Vertragsdauer Der Vertrag ist für den im Versicherungsschein angegebenen Zeitraum abgeschlossen.

  • Vertragsrücktritt Der Kunde hat das Recht, gegen Bezahlung ei- ner Stornogebühr (eines Reuegeldes) von 10% des Brutto-Angebotes bzw. des Brutto- Kaufvertragsbetrages ohne Angabe von Grün- den (§ 909 ABGB) vom Vertrag zurückzutreten. Ebenso besteht für den Kunden innerhalb einer Woche eine schriftliche Rücktrittsmöglichkeit vom Vertragsabschluss, wenn dieser nicht von ihm angebahnt wurde. Bei Annahmeverzug (Pkt. 7.) oder Konkurs des Kunden bzw. Kon- kursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Xxxx, einen pauschalierten Schadenersatz von 10% des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begeh- ren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsver- pflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zu- rückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Si- cherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer Nachfrist von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen Im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Xxxx einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% des Brutto- rechnungsbetrages oder den tatsächlich ent- standenen Xxxxxxx zu bezahlen. Gerät der Kunde nach Vertragsabschluss un- verschuldet in eine finanzielle Notlage und macht uns diese per entsprechenden Doku- mentationen glaubhaft, haben wir die Xxxx, auf die Erfüllung des Vertrages maximal drei Jahre zuzuwarten oder der Aufhebung des Vertrages ohne Schadenersatz von Seiten des in finanzieller Notlage befindlichen Kunden zuzustimmen. Für bereits ausgelieferte Waren wird von uns eine Endrechnung erstellt, welche mit den bisher geleisteten Zahlungen (Anzahlung, Teilzahlungen) des Kunden gegengerechnet werden. Diese Restschuld ist binnen vier Wochen vom Kunden zu begleichen. Entsteht jedoch aus dieser Gegenrechnung ein Guthaben (Überzahlung, Mehrzahlung) des Kunden, wird dieser Betrag innerhalb von 14 Tagen nach Rücktrittsannahme dem Kun- den rückerstattet. Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Kunde vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zu- rücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Ein- langens der Ware beim Kunden bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsab- schlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Kunde gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tra- gen; wurde für den Vertrag ein Kredit abge- schlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kredit- gewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß inner- halb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss be- gonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Vertragsbeginn Der Vertrag ist von dem Zeitpunkt an verbindlich, zu dem dem Auftraggeber die Auftragsbestätigung in Textform zugeht.