Vertragsärztliche Leistungen Musterklauseln

Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der abrechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe des EBM in seiner jeweils gültigen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zah- lenden morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V abgegolten, so- weit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungs- auftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 SGB V bleibt unberührt.
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen nach Maßgabe des EBM und sind mit der in den jeweiligen Honorarvereinbarungen mit der KVH definierten morbiditätsbedingten Gesamtvergütung abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. § 13 Abs. 4 bleibt davon unberührt.
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte er- folgen mit Ausnahme der Leistungen nach § 35 nach Maßgabe des EBM und sind mit der in der Honorarvergütungsvereinbarung mit der KVWL definierten morbiditätsbeding- ten Gesamtvergütung abgegolten.
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen im Rahmen der berechnungsfähigen Leistungen nach Maßgabe EBM in seiner jeweils gülti- gen Fassung und sind mit der durch die Krankenkassen mit befreiender Wirkung zu zahlen- den morbiditätsbedingten Gesamtvergütung nach den §§ 87a - d SGB V abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztlichen Versorgung gemäß §§ 72, 75 SGB V bleibt unberührt.
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für Versicherte der LKK MOD erfolgen nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und sind mit der in der Gesamtvergütungsvereinbarung definierten Kopfpauschale abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird.
Vertragsärztliche Leistungen. Die Vergütungen der vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte erfolgen nach der Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) und sind mit der jeweili- gen Gesamtvergütungsvereinbarung mit der KVSH abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getroffen wird. Der Sicherstellungsauftrag der vertragsärztli- chen Versorgung gemäß § 73 SGB V bleibt unberührt.
Vertragsärztliche Leistungen. Die vertragsärztlichen Leistungen für eingeschriebene Versicherte werden nach Maßgabe des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) vergütet und sind mit der Gesamtvergütung (§ 85 SGB V) abgegolten, soweit im Folgenden keine davon abweichende Regelung getrof- fen wird.

Related to Vertragsärztliche Leistungen

  • Vertragsänderungen 14.1. Die Regelungen dieses Vertrages beruhen auf den aktuellen einschlägigen Gesetzen und Rechtsvorschriften (wie z.B. Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und der „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Strom aus dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“) sowie auf der aktuellen einschlägigen Rechtsprechung der höchstinstanzlichen Gerichte und auf den aktuellen einschlägigen Verwaltungsentscheidungen. SWD kann die Regelungen des Stromliefervertrags und dieser AGB neu fassen, um diese an aktuelle Gesetzesentwicklungen oder sonstige Änderungen von Rechtsvorschriften sowie an aktuelle Rechtsprechung oder einschlägige Verwaltungsentscheidungen anzupassen, wenn der Vertrag hierdurch lückenhaft oder eine Fortsetzung des Vertrages für SWD unzumutbar werden. 14.2. SWD wird dem Kunden die Anpassung nach Ziffer 13.1 mindestens einen Monat vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Die Mitteilung erfolgt in einfacher und verständlicher Weise unter Hinweis auf Anlass, Umfang und Voraussetzung der Vertragsänderung. 14.3. Der Kunde kann im Falle einer Vertragsänderung nach Ziffer 13.1 den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen kündigen, wenn SWD die Vertragsbedingungen einseitig ändert. Hierauf wird SWD den Kunden in der textlichen Mitteilung hinweisen. Das Recht zur ordentlichen Kündigung nach Ziffer 3.2 ff. bleibt unberührt.

  • Leistungsänderungen 6.1 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, sofern die Änderung nicht wesentlich ist. Dies gilt insbesondere auch für Änderungen der Fahrt- und Liegezeiten sowie Routen. Diese sind zulässig, wenn sie notwendig sind, weil sie z. B. auf behördlichen Weisungen beruhen, aus Sicherheitsgründen für die Reisenden und die Schiffsmannschaft und/oder durch unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände, Witterungsgründe oder Sicherheitsüberlegungen erforderlich werden und/oder um Gefahren abzuwenden. Hierüber entscheidet allein der für das Schiff verantwortliche Kapitän. Der Wechsel einer nicht zugesicherten Flugge- sellschaft und der An- und Abflugzeiten ist zulässig. Hat ICO eine Kabinennummer ausnahmsweise vor der Kreuzfahrt bestätigt, können in der Regel nach Zuteilung keine Änderungswünsche des Anmelders mehr berücksichtigt werden. ICO ist berechtigt, auch zugewiesene Kabinen zu ändern, wenn die Änderung innerhalb derselben Kabinenkategorie erfolgt und zumutbar ist. ICO hat den Anmelder in einem der vorgenannten Fälle vor Reisebeginn auf einem dauer- haften Datenträger (digital oder in Papierform) klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu unterrichten. 6.2 ICO als Reiseveranstalter ist berechtigt, Änderungen und Abweichungen von Vertragsbedingungen vorzunehmen, die zu einer erheblichen/wesentlichen Änderung führen. In diesem Fall ist ICO verpflichtet den Reisenden vor Reise- beginn eine entsprechende Vertragsänderung oder wahlweise auch die Teilnahme an einer Ersatzreise anzubieten. Der Anmelder kann dann von der gebuchten Reise ohne Zahlung einer Entschädigung zurückzutreten oder das Angebot zur Vertragsänderung anzunehmen. 6.3 Soweit die geänderten Leistungen selbst mit Mängeln behaftet sind, bleiben eventuelle Gewährleistungsansprüche des Anmelders unberührt. 6.4 Tritt der Anmelder und/oder die Reiseteilnehmer die Reise an, nachdem der Anmelder vom Reiseveranstalter über eine notwendige Änderung des gesamten Zuschnitts der Reise in Kenntnis gesetzt worden ist, so ist eine auf die Ände- rung gestützte Kündigung des Reisevertrages nach Reiseantritt ausgeschlossen.

  • Zusätzliche Leistungen Sollten sich während der Durchführung des Auftrages notwendige zusätzliche Leistungen zur Erfüllung des Vertrages herausstellen, wird der AN eine Anordnung des AG einholen. Sollte der AG nicht erreichbar sein und die Ausführung der Leistungen im mutmaßlichen Interesse des AG liegen oder die notwendigen zusätzlichen Leistun- gen weniger als 10 % der Auftragssumme betragen, kann der AN die Leistungen ohne Anordnung des AG ausführen. Die Abrechnung der notwendigen zusätzlichen Leistungen erfolgt nach den Stundensät- zen des AN nebst Zuschlägen gem. Ziff. 11., soweit diese angefallen sind.

  • Zusatzleistungen Im vereinbarten monatlichen Mitgliedsbeitrag ist das Entgelt für die Inanspruchnahme von weiteren angebotenen Produkten und Leistungen neben der Studionutzung nur enthalten, soweit dies auf dem Vertragsdeckblatt oder in sonstiger Weise ausdrücklich vereinbart wurde.