Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.enwag.de, Netznutzungsvertrag Kunde (Gas), Netzzugangsbedingungen Gas Des Netzbetreibers Stadtwerke Sigmaringen
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenvertrauli- che Informationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zugäng- lich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: Netzzugangsbedingungen Gas Der LSW Netz GMBH & Co. Kg, Netzzugangsbedingungen Der Energieversorgung Inselsberg GMBH, Netzzugangsbedingungen Der Erdgas Mittelsachsen GMBH
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.e-regio.de, Netzzugangsbedingungen Des Zweckverband Gasfernversorgung Baar, Netzzugangsbedingungen Der Stadtwerke Villingen Schwenningen GMBH
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammen- hang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen of- fen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen In- formationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwendenver- wenden.
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Samples: Netzzugangsbedingungen Der Main Kinzig Netzdienste GMBH, Netzzugangsbedingungen Der Swa Netze GMBH
Vertraulichkeit. (1. ) Die Parteien haben den Inhalt eines des Vertrages und sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten bzw. erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onen“ genanntInformationen) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der die betroffene Vertragspartner Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Parteien verpflichten sich, die vertraulichen vertrau- lichen Informationen ausschließlich zum Zweck für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.vng-gasspeicher.de, www.vng-gasspeicher.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle InformationenInformatio- nen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.hewagmbh.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigtgeneh- migt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.netz.stadtwerke-bernburg.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen Be- stimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu- gänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.stadtwerke-bad-harzburg.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusam- menhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genanntge- nannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner Ver- tragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages Ver- trages zu verwenden.
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Samples: www.geo-energie-ostalb.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertrags- partner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.swst.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusam- menhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln behan- deln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene betrof- fene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner verpflichten Vertragspartner verpflicht- en sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.stadtwerke-ahrensburg.de
Vertraulichkeit. 1. Die Parteien haben den Inhalt eines Vertrages und alle InformationenInformati- onen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onenInformationen“ genannt) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der betroffene Vertragspartner hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Vertragspartner verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.stadtwerke-waiblingen.de
Vertraulichkeit. (1. ) Die Parteien haben den Inhalt eines des Vertrages und sowie alle Informationen, die sie im Zu- sammenhang Zusammenhang mit dem Vertrag erhalten bzw. erhalten haben (im Folgenden „vertrauliche Informati- onen“ genanntInformationen) vorbehaltlich der Bestimmungen in Ziffer 2 sowie § 56, des nachfolgenden Absatzes (2) vertraulich zu behandeln und nicht offen zu legen oder Dritten zugänglich zu machen, es sei denn, der die betroffene Vertragspartner Partei hat dies zuvor schriftlich genehmigt. Die Vertragspart- ner Parteien verpflichten sich, die vertraulichen Informationen ausschließlich zum Zweck für Zwecke der Durchführung des jeweiligen Vertrages zu verwenden.
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Samples: www.vng-gasspeicher.de