Vertretungsberechtigung. Die KVG wird durch zwei ihrer Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten.
Vertretungsberechtigung. Der persönlich haftende Gesellschafter und der Geschäftsführende Kommanditist der Investment- gesellschaft werden zusammen die »Geschäftsführenden Gesellschafter« genannt. Die Geschäftsführenden Gesellschafter sind zur Geschäftsführung und Vertretung der Gesellschaft jeweils einzeln berechtigt und verpflichtet, soweit im Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft nicht etwas anderes bestimmt ist. Der Geschäftsführende Kommanditist und der persönlich haftende Gesellschafter werden jeweils durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Die Gesellschaft wird extern von einer AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, die gemäß § 154 Abs. 1 Satz 2 KAGB insbesondere für die Anlage und Verwaltung des Kommanditanlagevermögens der Gesellschaft nach den maßgeblichen Bestimmungen des KAGB, der das KAGB ergänzenden Regelungen und Verwaltungsvorschriften sowie der Anlagebedingungen verantwortlich ist. Zu den auf die AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft übertragenen Aufgaben- bereichen gehören alle Tätigkeiten der kollektiven Vermögensverwaltung, d. h die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, die administrativen Tätigkeiten, der Vertrieb von Beteiligungen an der Gesellschaft und Tätigkeiten in Zusammenhang mit Vermögensgegenständen der Gesellschaft. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhält die AIF-Kapitalverwaltungs- gesellschaft eine rechtsgeschäftliche Generalvollmacht zur Vertretung der Gesellschaft. Soweit der Aufgabenbereich der AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft reicht, darf die Geschäftsführung der Investmentgesellschaft nicht bzw. nur im Einvernehmen mit der AIF- Kapitalverwaltungsgesellschaft handeln. Stand 23.11.2021 C[A]MPUS- Part of Augsburg Offices I VERKAUFSPROSPEKT 81 der gesetzlichen Vorgaben. HANNOVER LEASING Investment GmbH Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx x. Xxxxxxx, Xxxxxxxxxxx HRB 199550, Amtsgericht München Mitglieder der Geschäftsführung der KVG sind Xxxxxxxxx Xxxxxxxx, Xxxxxx Xxxxx und Xxxxx Xxxxxxxx, jeweils geschäftsansässig Xxxxxxxxxxxxxx Xxxxxx 00, 00000 Xxxxxxx x. Xxxxxxx. Xxxxxx Xxxxx wird zum 31.12.2021 aus der Geschäftsführung ausscheiden. Die Mitglieder der Geschäftsführung sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Vertretungsberechtigung. Die Personen, die gegenüber der S Broker AG & Co. KG als Vertretungsberechtigte auftreten, werden im Unterschriftsprobenblatt gesondert bekannt ge- geben. Die Vertretungsberechtigung gilt für alle gegenwärtigen und künftigen Depotkonten, sofern nicht Abweichendes mitgeteilt wird. Der Depotkon- toinhaber hat das Erlöschen oder die Änderung einer der S Broker AG & Co. KG bekannt gegebenen oder den Widerruf einer der S Broker AG & Co. KG ge- genüber erteilten Vertretungsberechtigung unverzüglich und aus Beweisgründen möglichst schriftlich der S Broker AG & Co. KG mitzuteilen. Diese Mit- teilungspflicht besteht auch dann, wenn die Vertretungsberechtigung in ein öffentliches Register (z. B. Handelsregister) eingetragen ist und ihr Erlöschen oder ihre Änderung in dieses Register eingetragen wird. Eine US-Person ist eine Person mit einem Bezug zu den USA (Geburtsland USA, USA Green Card, Aufenthalt in den USA von mindestens 31 Tagen im lau- fenden Jahr und zugleich mindestens 183 Tagen in den letzten 3 Jahren, Wohnsitz in den USA, US-Staatsangehörigkeit, sonstige Steuerpflicht in den USA). Wir verpflichten uns, keine Mitglieder mit der Eigenschaft einer US-Person aufzunehmen und den Statuswechsel eines Mitglieds in eine US-Person unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Einzelvertretungsberechtigung für den gesamten Geschäftsverkehr kann bei Investmentclubs gegenüber der S Broker AG & Co. KG aus rechtlichen Grün- den nur erteilt werden, wenn die Satzung Einzelvertretungsberechtigung ausdrücklich vorsieht. Im Falle einer Gesamtvertretung ist die hiermit erteilte Einzelvertretungsberechtigung (bis zu fünf Personen) der S Broker AG & Co. KG gegenüber auf die Geschäfte beschränkt, die im unmittelbaren Zusam- menhang mit der Konto- und Depotführung stehen. Dazu gehören insbesondere: – Verfügungen über jeweilige Guthaben (z. B. durch Überweisungsaufträge) – Inanspruchnahme eingeräumter Kredite (Nutzung bestehender Überziehungsmöglichkeiten) – An- und Verkauf von Wertpapieren sowie deren Auslieferung – Entgegennahme und Anerkennung von Kontoabrechnungen, Kontoauszügen, Wertpapier-, Depot- und Erträgnisaufstellung sowie sonstige Abrechnun- gen und Mitteilungen – Erteilung von Inkassoaufträgen – Wertpapiertermingeschäfte, Devisentermingeschäfte, Wertpapieroptionsgeschäfte, Devisenoptionsgeschäfte – Ausübung der Rechte aus den vorstehend genannten Geschäften – Bestellung und Rücknahme von Sicherheiten – Entgegennahme einer Konto- und Depotkündigung Diese Vollmacht beinhaltet k...
Vertretungsberechtigung a) Vertretungsberechtigte Personen und Umfang der Vertretungsberechtigung
b) Umfang der Vertretungsberechtigung für künftige Bankprodukte/-services
c) Änderung/Erlöschen der Vertretungsberechtigung
d) Automatisches Erlöschen der Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigung a) Vertretungsberechtigte Personen
b) Änderung/Erlöschen der Vertretungsberechtigung
c) Automatisches Erlöschen der Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigung. Der Geschäftsführende Gesellschafter I und der Geschäfts- führende Gesellschafter II haben - jeweils einzeln - eine umfassende Generalvollmacht und sind jeweils von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit. Der Geschäftsfüh- rende Gesellschafter II wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer und einen Prokuristen vertreten. Die Geschäftsführer sind von den Beschränkun- gen des § 181 BGB befreit.
Vertretungsberechtigung. 17.1. Auf Arbeitgeberseite sind zur Abgabe aller rechtserheblichen Erklärungen, die sich auf die Begründung, Durchführung und Beendigung ein- schließlich der Kündigung des Arbeitsverhältnisses beziehen, der Inhaber / die Geschäftsführer, die Niederlassungsleiter und die Personaldisponenten berechtigt und zwar jeweils alleinhandelnd.
17.2. Den Namen der in Ziffer 17.1. genannten Per- sonen kann der Mitarbeiter auf folgendem Weg in Er- fahrung bringen: 🞎 Innerhalb der Geschäftszeiten der betreuenden amt, der Agentur für Arbeit oder einer sonstigen staatlichen Stelle. Niederlassung von telefonisch unter per Mail über Uhr bis
Vertretungsberechtigung a) Vertretungsberechtigte Personen und Umfang der Vertretungsberechtigung*
b) Nicht ausreichende Vertretungsberechtigung bei übersandten Dateien (Verteilte elektronische Unterschrift - VEU)
c) Umfang der Vertretungsberechtigung für künftige Bankprodukte/-services
d) Änderung/Erlöschen der Vertretungsberechtigung
e) Automatisches Erlöschen der Vertretungsberechtigung
Vertretungsberechtigung. Der Kreditnehmer hat der Bank das Erlöschen oder Änderungen einer dieser bekannt gegebenen Vertretungs- berechtigung – einschließlich der Verfügungs- und Zeichnungsberechtigung – unverzüglich schriftlich mitzu- teilen und durch geeignete Urkunden nachzuweisen. Eine der Bank bekannt gegebene Vertretungsberechtigung gilt bis zur schriftlichen Mitteilung des Erlöschens oder einer Änderung im bisherigen Umfang weiter, es sei denn, dass der Bank das Erlöschen oder die Änderung bekannt oder aus grober Fahrlässigkeit unbekannt war. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn das Erlöschen oder die Änderung der Vertretungsberechtigung in einem öffentlichen Register eingetragen und eine dies- bezügliche Veröffentlichung erfolgt ist.
Vertretungsberechtigung. Die im Unterschriftenprobenblatt aufgeführten Personen sind bevollmächtigt, die GbR gegenüber der Bank zu vertreten. Die Vertretungsberech- tigung gilt auch für alle künftigen Konten, sofern nichts Abweichendes mitgeteilt wird. Vertretungsberechtigte sind gegenüber der Bank befugt, über die Konten zu verfügen und zulasten der Konten alle mit der Kontoführung im Zusammenhang stehenden Vereinbarungen zu treffen, sofern nicht nachstehend etwas anderes geregelt ist: