Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte hat dem Kreditinstitut seine Identität nachzuweisen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.
Zeichnungsberechtigung. Art. 22 Signatory authority
Zeichnungsberechtigung. Art. 25 Signatory Rights
Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechti-gung erteilen. Der Zeichnungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.
Zeichnungsberechtigung. Z 30. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der Zeich- nungsberechtigte ist ausschließlich zur Vornahme und zum Widerruf von Dispositionen über die Kontoforderung befugt.
Zeichnungsberechtigung. Für die Zeichnungsberechtigung der Genossenschaft bei Eintragungen in das Sparbuch gelten die in den Geschäftsräumen der Genossenschaft ausgehängten Bekanntmachungen. der Genossenschaft) und endet mit dem der Rückzahlung vorhergehenden Kalendertag. Der Monat wird zu 30 Tagen, das Jahr zu 360 Tagen berechnet.
Zeichnungsberechtigung. Sämtliche Vereinbarungen, die dem Kunden elektronische Zugangswege zu Bankprodukten und –services ermöglichen, sind vor Einreichung dieser von den gesetzlichen Vertretern des Kunden gemäß den öffentlichen Registern zu unterzeichnen. Die Bank ist berechtigt, den gesamten elektronischen Zugangsweg eines Kunden und damit auch eines jeden von ihm benannten Verfügungsberechtigten zu löschen, wenn sich nicht innerhalb von 6 Monaten nach Erhalt des ersten Bestätigungsschreibens durch den Kunden mindestens ein Vertretungsberechtigter gemäß den vereinbarten Bedingungen für Datenfernübertragung initialisiert hat. Die Bank wird den Kunden hierüber mittels Bestätigungsschreiben informieren.
Zeichnungsberechtigung. Z 32. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrück- lich und schriftlich eine Zeichnungsberechtigung erteilen. Der
Zeichnungsberechtigung. (2) Weiters ist das Kreditinstitut berechtigt, alle für den Kunden übernommenen Verpflichtungen zu kündigen und mit Wirkung für
Zeichnungsberechtigung. (1) Der Kontoinhaber kann anderen Personen ausdrücklich und