Vertretungsverhältnisse. 1. Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Auftraggebers versichert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des Auftragnehmers mit Wirkung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
2. Soweit der Vertrag mit einem Wohnungseigentumsverwalter als Vertreter einer Wohnungseigentümergemeinschaft geschlossen wird, bindet er auch bei Mängeln an der Bestellung des Verwalters die Wohnungseigentümergemeinschaft, wenn der Verwalter zur Legitimation eine Verwaltervollmacht vorgelegt hat.
Vertretungsverhältnisse. 1. Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des AG versichert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die AG bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des AN mit Wirkung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
2. Soweit der Vertrag mit einem Wohnungseigentumsverwalter geschlossen wird, bindet er auch bei Mängeln an der Bestellung des Verwalters die Wohnungseigentümergemeinschaft.
Vertretungsverhältnisse. 1. Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Mie- ters versichert der Unterzeichner, zur Vertretung berech- tigt zu sein. Die Mieter bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des Vermieters mit Wirkung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
2. Soweit der Vertrag mit einem Wohnungseigentumsver- walter geschlossen wird, bindet er auch bei Mängeln an der Bestellung des Verwalters die Wohnungseigentümer- gemeinschaft.
Vertretungsverhältnisse a) Es wird ein Gremium gebildet, dass die notwendige gemeinsame Verwaltung abwickelt. Es setzt sich aus Bevollmächtigten zusammen, die jährlich neu bestimmt werden. (Ziel ist, dass diese Aufgaben im Laufe der Zeit von jedermann/-frau wahrgenommen werden.)
b) Die Vollmacht beschränkt sich auf die Organisation der Verarbeitung und Verteilung der landwirtschaftlichen Produkte.
c) Es wird innerhalb des Gremiums ein Schatzmeister/-in bestimmt, der/-die die Kasse der Gemeinschaft führt.
Vertretungsverhältnisse. (Art. 11 FIDLEG) Lässt sich eine natürliche Person vertreten, so berücksichtigt der Finanzdienstleister für die Angemessenheits- und die Eignungsprüfung die Kenntnisse und Erfahrungen der vertretenden Person.
Vertretungsverhältnisse. Die Gesellschaft wird vertreten durch ihren Geschäftsführer Xxxxxx Xxxxxxx und Xxxxxx Xxxxxxx.
Vertretungsverhältnisse. 1.1 Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Auftraggebers versi- chert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des Auftragnehmers mit Wir- kung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
1.2 Soweit der Vertrag mit einem Wohnungseigentumsverwalter geschlossen wird, bindet er auch bei Mängeln an der Bestellung des Verwalters die Woh- nungseigentümergemeinschaft.
Vertretungsverhältnisse. Die Bauleitung ist zur rechtlichen Vertretung des Bauherrn nicht berechtigt, ausgenommen bei Notstand oder Notfall.
Vertretungsverhältnisse. Die Gesellschaft wird vertreten durch den Vorstand Xxxxxxxx Xxxxxxxxx, Vorsitzende; Xxxxxxxxxx Xxxxx (stellv. Vorsitzender); Xxxxxxxx Xxxxxx und Xxxxx Xxxxxxx.
Vertretungsverhältnisse a) Es wird ein Gremium gebildet, das die notwendige gemeinsame Verwaltung abwickelt. Es setzt sich aus Bevollmächtigten zusammen, die jährlich neu bestimmt werden. (Ziel ist, daß diese Aufgabe im Laufe der Zeit von jedermann wahrgenommen wird).
b) Die Vollmacht beschränkt sich auf die Organisation der Verarbeitung und Verteilung der landwirtschaftlichen Produkte. Die Bevollmächtigten dürfen keine persönliche Haftung der Mitglieder der Markusgemeinschaft begründen, sondern nur das Gemeinschaftsvermögen verpflichten. Sie haben beim Abschluß von Rechtsgeschäften auf diese Beschränkung hinzuweisen.
c) Es werden innerhalb des Gremiums mindestens zwei SchatzmeisterInnen bestimmt, die die Kasse der Gemeinschaft führen.