Vertretungsverhältnisse. 1. Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Auftraggebers versichert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des Auftragnehmers mit Wirkung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
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Vertretungsverhältnisse. 1. 1.1 Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Auftraggebers versichert versi- chert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des Auftragnehmers mit Wirkung Wir- kung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
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Vertretungsverhältnisse. 1. Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Auftraggebers versichert der UnterzeichnerAuftraggeber, zur Vertretung berechtigt zu sein. Die Auftraggeber bevollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen des Auftragnehmers mit Wirkung für den jeweils anderen entgegennehmen zu dürfen.
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Vertretungsverhältnisse. 1. a) Im Falle von Personenmehrheiten auf der Seite des Auftraggebers versichert der Unterzeichner, zur Vertretung berechtigt be- rechtigt zu sein. Die Auftraggeber bevollmächtigen be- vollmächtigen sich gegenseitig, Erklärungen Erklä- rungen des Auftragnehmers mit Wirkung Wir- kung für den jeweils anderen entgegennehmen entgegen- nehmen zu dürfen.
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