Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen Cryptowerte. Trade Republic beachtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG). Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der Kunden. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den Nr. 13 bis 18 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag), kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch auf Bruchteile zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag). Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag) über eine externe Cryptoverwahrstelle. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden.
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Samples: Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage, Rahmenvertrag Online Brokerage
Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen Cryptowerte. Trade Republic beachtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Deutsche Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Solange Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen deutschen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG)verbucht. Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der Kunden. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen deutschen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile Bruchstücke von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den NrZiffern 13. 13 bis 18 18. der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ Ausführungsgrundsätzen (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag2.2.) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag)bucht, kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch auf Bruchteile Bruchstücke zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag)veräußern. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 11. der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ Cryptowerten (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag2.5.) über eine externe Cryptoverwahrstelleeinen Cryptoverwahrer. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden. Die vom Kunden im Rahmen der Teilausführungen angeschafften Wertpapiere, werden in das bei Trade Republic geführte Wertpapierdepot des Kunden eingebucht.
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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Kundenvereinbarung, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage
Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen Cryptowerte. Trade Republic beachtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG)verbucht. Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der Kunden. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile Bruchstücke von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den NrZiffern 13. 13 bis 18 18. der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ Ausführungsgrundsätzen (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag2.2.) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag)bucht, kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch auf Bruchteile Bruchstücke zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag)veräußern. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 11. der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ Cryptowerten (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag2.5.) über eine externe Cryptoverwahrstelleeinen Cryptoverwahrer. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden. Die vom Kunden im Rahmen der Teilausführungen angeschafften Wertpapiere, werden in das bei Trade Republic geführte Wertpapierdepot des Kunden eingebucht.
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Samples: Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage, Rahmenvertrag Für Das Online Brokerage
Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen CryptowerteKunden. Trade Republic beachtet be- achtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern so- fern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Da Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG)AG (nachfolgend: „HSBC“) bei der Clearstream Banking AG ver- bucht. Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer der HSBC hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die HSBC die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm ihr selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer Die HSBC haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der KundenKun- den. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers der HSBC werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer HSBC die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen Kundenbestän- den vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung Verfü- gung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen Ertragsscheine sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den Nr. 13 bis 18 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Wert- papiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag2.2) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag), kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch auf Bruchteile zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag). Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag) über eine externe Cryptoverwahrstelle. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden.
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Samples: Kundenvereinbarung
Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen CryptowerteKunden. Trade Republic beachtet be- achtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern so- fern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Da Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG)AG (nachfolgend: „HSBC“) bei der Clearstream Banking AG ver- bucht. Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer der HSBC hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die HSBC die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm ihr selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer Die HSBC haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der KundenKun- den. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers der HSBC werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer HSBC die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen Kundenbestän- den vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung Verfü- gung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen Ertragsscheine sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den Nr. 13 bis 18 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag2.2) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag), kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch auf Bruchteile zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag). Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag) über eine externe Cryptoverwahrstelle. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden.
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Samples: Kundenvereinbarung
Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen CryptowerteKunden. Trade Republic beachtet be- achtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern so- fern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Da Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG)AG (nachfolgend: „HSBC“) bei der Clearstream Banking AG ver- bucht. Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer der HSBC hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die HSBC die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm ihr selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer Die HSBC haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der KundenKun- den. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers der HSBC werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer HSBC die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen Kundenbestän- den vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung Verfü- gung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen Ertragsscheine sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den Nr. 13 bis 18 der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte Wert- papiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag2.2) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag2.4), kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem HSBC Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser die- ser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch Auslieferungs- anspruch auf Bruchteile zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Sonderbe- dingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag2.4). Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag) über eine externe Cryptoverwahrstelle. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden.
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Verwahrung von Wertpapieren. Trade Republic verwahrt im Rahmen der Depotführung die Wertpapiere und Wertrechte des Kunden mit Ausnahme der vom Kunden erworbenen Cryptowerte. Trade Republic beachtet dabei die gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Ordnungsmäßigkeit des Depotgeschäfts. Inländische Wertpapiere verwahrt in aller Regel die Clearstream Banking AG, Frankfurt, als Wertpapiersammelbank, sofern die Wertpapiere zur Girosammelverwahrung zugelassen sind. So lange Solange Trade Republic selbst kein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, werden die inländischen Wertpapiere der Kunden bei einem Zwischenverwahrer, der ein Depot bei der Clearstream Banking AG unterhält, verbucht (derzeit: in einem Depot der HSBC Trinkaus & Burkhardt AG)verbucht. Mit dem jeweiligen Zwischenverwahrer hat Trade Republic einen entsprechenden Vertrag geschlossen. In diesem Zusammenhang hat der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden getrennt von den von ihm selbst gehaltenen Wertpapieren zu verwahren. Der Zwischenverwahrer haftet der Trade Republic für etwaige Pflichtverletzungen im Rahmen der Verwahrung der Wertpapiere der Kunden. Trade Republic ist wiederum den Kunden selbst für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten aus dem Rahmenvertrag und den Sonderbedingungen verpflichtet. Für den Insolvenzfall der Trade Republic oder des Zwischenverwahrers werden Trade Republic und der Zwischenverwahrer die Wertpapiere der Kunden von einem etwaigen Eigenbestand getrennt halten. Dadurch wird eine Vermengung von Eigenbestand mit Kundenbeständen vermieden und ein Aussonderungsrecht der Kunden betreffend ihrer inländischen Wertpapiere gewährleistet. Lediglich für die vom Kunden bei Wertpapier-Sparplänen gehaltenen Bruchteile Bruchstücke von Wertpapieren (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag) kann Trade Republic ggf. einen Deckungsbestand als Eigenbestand halten. Ausländische Wertpapiere werden in der Regel im Heimatmarkt des betreffenden Papiers oder in dem Land verwahrt, in dem der Kauf getätigt worden ist. Aus der jeweiligen Wertpapierabrechnung, die Trade Republic dem Kunden zur Verfügung stellt, ist ersichtlich, in welchem Land Trade Republic die Wertpapiere verwahrt. Trade Republic erfüllt ihre Verpflichtungen aus der Verwahrung durch Bereitstellung und Führung des Depots. Dies schließt vor allem folgende Leistungen mit ein: - Erteilung eines jährlichen Depotauszugs; - Einlösung von Wertpapieren und die Bogenerneuerung; - Behandlung von Bezugsrechten, Optionsscheinen und Wandelschuldverschreibungen; - Weitergabe von Nachrichten aus den „Wertpapier-Mitteilungen“; - Umtausch sowie Ausbuchung und Vernichtung von Urkunden. Bei Einlösung von Zins-, Gewinnanteil- und Ertragsscheinen sowie von fälligen Wertpapieren in ausländischer Währung oder Rechnungseinheiten, erteilt Trade Republic dem Kunden hierüber eine Gutschrift in Euro, soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Die Einzelheiten der Erfüllung der Verwahrungspflichten werden in den NrZiffern 13. 13 bis 18 18. der „Sonderbedingungen für Wertpapiergeschäfte mit Ausführungsgrundsätzen“ Ausführungsgrundsätzen (Anlage 2.2 zum Rahmenvertrag2.2.) geregelt. Soweit Trade Republic dem Kunden im Rahmen eines Wertpapier-Sparplanes Bruchstücke in sein Depot bucht (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag)bucht, kann Trade Republic diesbezüglich einen Deckungsbestand an Wertpapieren in dem Depot des Zwischenverwahrers gemeinsam mit den Wertpapieren der Kunden oder in einem separaten auf Trade Republic lautenden Depot halten. Trade Republic wird durch eine entsprechende Depotbuchführung gewährleisten, dass der Deckungsbestand in einer Wertpapiergattung mindestens der Summe der von Kunden gehaltenen Bruchstücke in dieser Wertpapiergattung entspricht. Dem Kunden steht aus dem Deckungsbestand für die Bruchstücke kein Auslieferungsanspruch auf Bruchteile Bruchstücke zu; vielmehr kann der Kunde Bruchstücke durch Verkauf veräußern (vgl. Ziffer 2.5 der Sonderbedingungen Wertpapier-Sparplan, Anlage 2.4 zum Rahmenvertrag)veräußern. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt dagegen nach Ziffer 11 11. der „Sonderbedingungen für den Handel mit Cryptowerten“ Cryptowerten (Anlage 2.5 zum Rahmenvertrag2.5.) über eine externe Cryptoverwahrstelleeinen Cryptoverwahrer. Die Verwahrung der Cryptowerte erfolgt in zentralisierten Wallets durch den vom Kunden beauftragten Cryptoverwahrer gemäß dessen Nutzungsbedingungen. Der Kunde schließt dafür über die Applikation einen eigenen Verwahrvertrag mit dem Cryptoverwahrer ab. Trade Republic übernimmt selbst keine Verwahrung von Cryptowerten für die Kunden. Die vom Kunden im Rahmen der Teilausführungen angeschafften Wertpapiere, werden in das bei Trade Republic geführte Wertpapierdepot des Kunden eingebucht.
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Samples: Kundenvereinbarung