Verweisung auf CFD-Handelsregeln. Die unter B) 1) aufgeführten Sonderbedingungen für den CFD-Handel gelten mit den Besonderheiten nach Nr. 1 (nur Intra-Day-Handel) auch für Devisenkassageschäfts-Kommissi- onsaufträge und den Abschluss von entsprechenden Ausfüh- rungsgeschäften vorbehaltlich folgender Sonderregelungen. Devisenkassageschäfte stellen den Tausch einer Währung in eine andere frei handelbare Währung dar. Devisen (engl. For- eign Exchange = FOREX oder FX) stellen ausländische Währun- gen in Form von Buchgeld dar. Die Marginberechnung und Zwangsschließungen im Falle der Tätigung von Devisenkassageschäften und des Handels von CFDs erfolgt auf zusammengefasster Basis (siehe B) 1) Nr. 5). Dies bedeutet, dass im Falle einer Unterdeckung des Xxxxxx eine Zwangsschließung auch der Devisen und anderer Position erfolgen kann.