Zwangsschließung bei Handelszeit-Ablauf (nur Intra- Day-Handel). Jede Devisenkassageschäftsposition muss bis zu dem im Han- delssystem bekanntgegebenen und veröffentlichten Zeitpunkt des Tages, an dem die Devisenkassageschäftsposition eingegan- gen wurde, geschlossen sein. Ist eine Devisenkassaposition zu diesem Zeitpunkt offen, wird die Bank die Zwangsschließung einleiten und die Devisenkassaposition ohne weitere War- nung oder Benachrichtigung des Kunden auflösen. Der Kunde ist auch aus einer solchen Zwangsschließung wegen Handels- zeit-Ablauf nachschusspflichtig.