Verwendungsgruppen Musterklauseln

Verwendungsgruppen. 41. Allgemeine Bestimmungen über die Verwendungsgruppen § 42. Einstufung neuer Arbeitnehmer*innen in die Verwendungsgruppen § 43. Zeitvorrückung innerhalb der Verwendungsgruppe/Biennalsprung
Verwendungsgruppen. Ab 1.1.2019 gilt das neue Verwendungsgruppensche- ma. Die Umstufung hat bis spätestens 30.4.2019 (rück- wirkend mit 1.1.2019) gemäß Umstufungsregelung in Teil C zu erfolgen.
Verwendungsgruppen. Grundlage für die Verwendungsgruppen bildet der neue Einreihungsplan für die Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer des Roten Kreuzes Vorarlberg. Dieser Einreihungsplan ist in Modellstellen mit Modellfunktionen eingeteilt: Annahme und Weiterleitung der Einsätze des Rettungsdienstes entsprechend ihrer Dringlichkeit, Überwachung und Koordination aller Hilfs- und Rettungseinsätze mit den Krankenhäusern, Funktionsüberprüfung der für das Leitstellenpersonal relevanten Geräte. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus Qualitätsstandards  Selbstständigkeit Annahme der Anrufe der Servicenummern. Einstufung der Dringlichkeit, Vorbereitung der Einsätze für die Gesundheitsberatung, Übergabe der Notfälle in die Notfallleitstelle Calltaker bzw Calltakerin Qualifizierte Durchführung von Rettungseinsätzen sowie lebensrettender Sofortmaßnahmen, Betreuung von Notfallpatienten bzw. Notfallpatientinnen, Tätigkeiten entsprechend der Notfallkompetenz, Lenken der Einsatzfahrzeuge, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und der medizinischen Ausrüstung. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus Arbeitnehmerinne n bzw. Arbeitnehmer in Ausbildung zum Notfallsanitäter bzw. zur Notfallsanitäterin Selbstständige, eigenverantwortlic he Versorgung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entsprechend der aktuellen Standards, qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen; Unterstützung des Arztes bzw. der Ärztin bei allen notfall- und katastrophen- medizinischen Maßnahmen, Betreuung von Notfallpatienten bzw. Notfallpatientinnen Fachkompetenz/Aufgabenbereich Durchführung von Rettungseinsätzen sowie lebensrettender Sofortmaßnahmen, Lenken der Einsatzfahrzeuge, Sicherstellung der Einsatzbereitschaft der Fahrzeuge und medizinischen Ausrüstung, Reinigung des Wageninneren von verschmutztem Inventar. Unterschiede in den Stellenanforderungen ergeben sich aus  Fachkompetenz/Aufgabenbereich 4 5  Fachkompetenz/ Aufgabenbereich Rettungssanitäter bzw. Rettungssanitäterinne n in Ausbildung, Einsatz im Aufgabengebiet der Rettungssanitäter bzw. Rettungssanitäterinne n und/oder Fahrer bzw. Fahrerinnen von Einsatzfahrzeugen Selbstständige, eigenverantwortliche Versorgung kranker, verletzter und sonstiger hilfsbedürftiger Personen entsprechend der aktuellen Standards, qualifizierte Durchführung von lebensrettenden Sofortmaßnahmen Erstellung von Expertisen zu komplexen, auch kontroversiellen medizinischen Aufgabenstellungen,...
Verwendungsgruppen. Grundlage für die Verwendungsgruppen bildet der neue Einreihungsplan für die Arbeitnehmerinnen bzw Arbeitnehmer des Roten Kreuzes Vorarlberg. Dieser taker Assis- tenz Blut- bank Pflegeassis- tentz/Pflegefa- chassistenz Dipl. Pflege Dipl. Pflege QM Allge- Ärz. Gesundheit mein- Exper- ten-/ mediz- iner/ innen innen Aus- Aus- und Wei- terbildung Lehrsanitäter Aus- und Wei- terbildung des Rettungs- dienstes Aus- und Weiterbildung
Verwendungsgruppen. Stufen Jahre 1 2 3 4 5 6 7 8 9
Verwendungsgruppen. Die Entlohnung der Arbeitnehmerinnen richtet sich nach der Art der vereinbarten Tätigkeit. Demnach werden die Arbeitnehmerinnen in eine der folgenden Verwen- dungsgruppen eingereiht: Verwendungsgruppe 1: Bürohilfe; Arbeitnehmerinnen, die mit einfachen Hilfstätig- keiten betraut sind Verwendungsgruppe 1a: Pflegeassistentinnen (vormals Pflegehelferinnen) Verwendungsgruppe 1b: Pflegefachassistentinnen Verwendungsgruppe 1c: IT-Leitbediener, die über eine einschlägige Ausbildung oder vergleichbare Qualifikation verfügen; Arbeitnehmerinnen im handwerklichen Dienst, die über eine abgeschlossene mind. 3-jährige einschlägige Berufsausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder gleichwertige Ausbildung in einem Handwerk verfügen und in diesem Bereich Tätigkeiten ausüben, die über einfache Hilfstätigkeiten hin- ausgehen (z.B. Tischler, Schlosser, Bäcker oder ähnliche Handwerksberufe); Arbeit- nehmerinnen, die über eine mind. 3-jährige einschlägige abgeschlossene Berufs- ausbildung (Lehrabschlussprüfung) oder gleichwertige Ausbildung verfügen und Tätigkeiten in diesem Bereich ausüben, die über einfache Hilfstätigkeiten hinausge- hen (z.B. Koch) Verwendungsgruppe 2: Sekretärinnen, kaufmännische Bürofachkräfte Verwendungsgruppe 2a: Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegerin (vormals Diplomierte Gesundheits- und Krankenschwester und -pfleger) Verwendungsgruppe 3: Sozialarbeiterinnen [DSA, Mag. (FH), Bacc. (FH)], Diplomierte Therapeutinnen (Ergo- und Physiotherapeutinnen, MTA sowie Fachkräfte mit ähnli- cher Ausbildung), Sachbearbeiterinnen Verwaltung Verwendungsgruppe 3a: Sachbearbeiterinnen mit erweitertem Aufgabenbereich: Verwendungsgruppe 3 + halber Unterschiedsbetrag auf Verwendungsgruppe 4 Verwendungsgruppe 4: Angestellte mit Tätigkeiten, welche im Normalfall den Ab- schluss eines Universitätsstudiums voraussetzen, Dolmetscherinnen, Psychothera- peutinnen, Sonderpädagoginnen, Pflegedienstleiterinnen
Verwendungsgruppen. Xxxx.Xx. I II III IV IVa V Va VI M I M II o. M II m. M III BS € 63,90 83,62 112,48 146,64 161,30 209,03 229,95 467,98 71,08 117,57 124,94 171,22 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNG‌ nach § 7 Abs. 2 Zusatzkollektivvertrag über die Entsendung zu Auslandsdienstreisen Europa Land 2020 2021 Albanien 27,9 20,9 28,29 21,19 Belarus 36,8 31,0 37,32 31,43 Belgien 35,3 22,7 35,79 23,02 Belgien: Brüssel 41,4 32,0 41,98 32,45 Bosnien-Herzegowina 31,0 23,3 31,43 23,63 Bulgarien 31,0 22,7 31,43 23,02 Dänemark 41,4 41,4 41,98 41,98 Deutschland 35,3 27,9 35,79 28,29 Deutschland: Grenzorte 30,7 18,1 31,13 18,35 Estland 36,8 31,0 37,32 31,43 Finnland 41,4 41,4 41,98 41,98 Frankreich (Monaco) 32,7 24,0 33,16 24,34 Frankreich: Paris/Straßburg 35,8 32,7 36,30 33,16 Griechenland 28,6 23,3 29,00 23,63 Großbritannien/Nordirland 36,8 36,4 37,32 36,91 Großbritannien: London 41,4 41,4 41,98 41,98 Irland 36,8 33,1 37,32 33,56 Island 37,9 31,4 38,43 31,84 Italien 35,8 27,9 36,30 28,29 Italien: Rom/Mailand 40,6 36,4 41,17 36,91 Italien: Grenzorte 30,7 18,1 31,13 18,35 Jugoslawien 31,0 23,3 31,43 23,63 Kroatien 31,0 23,3 31,43 23,63 Lettland 36,8 31,0 37,32 31,43 Liechtenstein 30,7 18,1 31,13 18,35 Litauen 36,8 31,0 37,32 31,43 Luxemburg 35,3 22,7 35,79 23,02 Malta 30,1 30,1 30,52 30,52 Moldau 36,8 31,0 37,32 31,43 Niederlande 35,3 27,9 35,79 28,29 Norwegen 42,9 41,4 43,50 41,98 Polen 32,7 25,1 33,16 25,45 Portugal 27,9 22,7 28,29 23,02 Rumänien 36,8 27,3 37,32 27,68 Russische Föderation 36,8 31,0 37,32 31,43 Russ. Föderation: Moskau 40,6 31,0 41,17 31,43 Schweden 42,9 41,4 43,50 41,98 Schweiz 36,8 32,7 37,32 33,16 Schweiz: Grenzorte 30,7 18,1 31,13 18,35 Slowakei 27,9 15,9 28,29 16,12 Slowakei: Preßburg 31,0 24,4 31,43 24,74 Slowenien 31,0 23,3 31,43 23,63 Slowenien: Grenzorte 27,9 15,9 28,29 16,12 Spanien 34,2 30,5 34,68 30,93 Tschechien 31,0 24,4 31,43 24,74 Tschechien: Grenzorte 27,9 15,9 28,29 16,12 Türkei 31,0 36,4 31,43 36,91 Ukraine 36,8 31,0 37,32 31,43 Ungarn 26,6 26,6 26,97 26,97 Ungarn: Budapest 31,0 26,6 31,43 26,97 Ungarn: Grenzorte 26,6 18,1 26,97 18,35 Zypern 28,6 30,5 29,00 30,93 Ägypten 37,9 41,4 38,43 41,98 Algerien 41,4 27,0 41,98 27,38 Angola 43,6 41,4 44,21 41,98 Äthiopien 37,9 41,4 38,43 41,98 Benin 36,2 26,6 36,71 26,97 Burkina Faso 39,2 21,1 39,75 21,4 Burundi 37,9 37,9 38,43 38,43 Côte d'Ivoire 39,2 32,0 39,75 32,45 Demokratische Rep. Kongo 47,3 33,1 47,96 33,56 Dschibuti 45,8 47,3 46,44 47,96 Gabun 45,8 39,9 46,44 40,46 Gambia 43,6 30,1 44,21 30,52 Ghana 43,6 30,1 44,21 30,5...

Related to Verwendungsgruppen

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Anlageziel und Anlagepolitik Anlageziel des Fonds ist eine langfristige Gesamtrendite durch direkte oder indirekte Investition (auch über QFI, die Programme Shanghai-Hong Kong und Shenzhen-Hong Kong Stock Connect, Partizipationsscheine, Aktienanleihen und andere zulässige Mittel) von mindestens zwei Dritteln seines Gesamtvermögens in Aktien oder aktienbezogene Wertpapiere von Unternehmen, deren Wertpapiere an chinesischen Börsen notiert sind, insbesondere China A-Aktien und B-Aktien von Unternehmen, die an den chinesischen Börsen notiert sind, oder andere vergleichbare Wertpapiere, die von der China Securities Regulatory Commission für den Kauf durch nicht-chinesische Anleger zugelassen sind. China A-Aktien sind an einer der chinesischen Börsen notiert und werden dort gehandelt. Der Kauf und der Besitz von China A- Aktien sind allgemein auf chinesische Anleger und ausgewählte ausländische institutionelle Anleger beschränkt, die über eine QFI-Zulassung erhalten haben oder Zugang zu den Programmen Shanghai-Hong Kong Stock Connect oder Shenzhen-Hong Kong Stock Connect haben. B-Aktien werden in ausländischen Währungen an einer der chinesischen Börsen notiert und gehandelt und stehen inländischen und ausländischen Anlegern zur Verfügung. Der Fonds wird aktiv verwaltet. Ziel des Fonds ist es, die Performance der Benchmark, des MSCI China A Onshore Index (USD), zu übertreffen (vor Gebühren). Die Benchmark wird auch als Bezugspunkt für die Portfoliokonstruktion und als Basis für die Festlegung von Risikobeschränkungen verwendet. Um sein Anlageziel zu erreichen, wird der Fonds Positionen halten, deren Gewichtungen von der Benchmark abweichen, oder in Wertpapiere investieren, die nicht in der Benchmark enthalten sind. Die Anlagen des Fonds können erheblich von den Benchmark-Komponenten und ihrer jeweiligen Gewichtung in der Benchmark abweichen. Aufgrund des aktiven Managementprozesses kann das Performanceprofil des Fonds längerfristig erheblich von dem der Benchmark abweichen. Wenn Anteilsklassen auf eine andere Währung lauten als die Basiswährung des Fonds, wird in der Regel eine währungsspezifische Benchmark zum Performancevergleich herangezogen. Dabei handelt es sich entweder um die Benchmark des Fonds in einer anderen Währung oder eine andere währungsspezifische Benchmark mit ähnlichen Merkmalen. Die für diese Anteilsklassen geltenden Benchmarks sind in dem jeweiligen Dokument mit den wesentlichen Informationen für den Anleger angegeben. Anlageverwalter: Aberdeen Asset Managers Limited Unteranlageverwalter: abrdn Asia Limited Anlageprozess: Aktive Aktien – Long Term Quality Zusätzlich zu den unter „Allgemeine Risikofaktoren“ genannten Risikofaktoren sollten sich potenzielle Anleger gewisser fondsspezifischer Risiken bewusst sein: • Das Engagement in einem Markt eines einzigen Landes erhöht das Volatilitätsrisiko. • Der Fonds investiert in Festlandchina. Potenzielle Anleger sollten den Abschnitt „Anlagen in Festlandchina“ unter „Allgemeine Risikofaktoren“ sowie den Abschnitt „Besteuerung von chinesischen Aktien und Anleihen“ unter „Besteuerung“ beachten. • Der Fonds kann seine gesamten Vermögenswerte in Wertpapiere in Festlandchina investieren. In diesem Fall werden möglicherweise alle Vermögenswerte des Fonds von der Depotbank in der VRC verwaltet. • Der Fonds investiert in chinesische Aktien und aktienähnliche Wertpapiere und bietet damit ein Engagement in Schwellenmärkten, die tendenziell volatiler als entwickelte Märkte sind, weshalb sein Wert abrupten Schwankungen nach oben oder unten ausgesetzt sein kann. Unter bestimmten Umständen könnten die Basiswerte weniger liquide werden, was die Möglichkeiten des Anlageverwalters einschränken würde, einige Titel oder das gesamte Portfolio abzustoßen. Die Registrier- und Abwicklungsvereinbarungen in den Schwellenmärkten könnten weniger entwickelt sein als in reiferen Märkten, sodass die Anlagerisiken hier höher sind. Politische Risiken und ungünstige wirtschaftliche Bedingungen sind hier wahrscheinlicher. • Der Fonds kann in Unternehmen mit VIE-Strukturen investieren, um ein Engagement in Branchen mit Eigentumsbeschränkungen für Ausländer aufzubauen. Es besteht das Risiko, dass sich Änderungen an dem jeweiligen rechtlichen oder regulatorischen Rahmenwerk nachteilig auf diese Strukturen auswirken.

  • Gültigkeitsdauer der zur Verfügung gestellten Informationen Die Gültigkeitsdauer der Ihnen zur Verfügung gestellten Informationen ist, vorbehaltlich zukünftiger Gesetzes- oder Tarifänderungen, nicht befristet.

  • Rechte und Pflichten des Kunden Der Kunde verpflichtet sich, die persönlichen Zugangsdaten zum Dienst vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Die Erbringung der Leistung steht unter dem Vorbehalt, dass der Kunde sämtliche für den Zugang zum Dienst notwendigen Einrichtungen, z. B. eine funktionale Internetverbindung, bereitstellt. Ist die Nutzung des Dienstes mit SIS-Standard vereinbart, so ist dem Kunden keine private Nutzung des SIS-Standard, sondern lediglich eine Nutzung für Datenübermittlungen gestattet, die der Aufrechterhaltung der Funktionalität der TI-Anwendungen dient. Wünscht der Kunde eine darüber hinausgehende Nutzungsmöglichkeit, also auch für private Zwecke, so kann er die kostenpflichtige Zugangsoption „SIS-Power“ erwerben. Der Kunde verpflichtet sich weiterhin, den Dienst nicht missbräuchlich zu nutzen und die Nutzungsvorgaben sowie die rechtlichen und gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten. Der Kunde wird den bereitgestellten Dienst weder zur Verbreitung noch zum Abruf rechts- und sittenwidriger Informationen nutzen und ist für Verletzungen von geschützten Rechtspositionen Dritter verantwortlich. Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Verbote und Gebote, ist PSYPRAX berechtigt, die Vereinbarung fristlos zu kündigen und die Leistung einzustellen. Soweit PSYPRAX wegen eines Verstoßes des Kunden gegen die vorgenannten gesetzlichen Vorschriften in Anspruch genommen wird, wird der Kunde PSYPRAX von den Ansprüchen Dritter freistellen. Jegliche Rücksendungen sind vom Kunden im Voraus bei PSYPRAX anzukündigen und bedürfen der Autorisierung durch PSYPRAX. PSYPRAX veranlasst sodann die Abholung der Rücksendung beim Kunden. Ohne Autorisierung an PSYPRAX übersandte Rücksendungen, unabhängig davon, ob frei oder unfrei, werden nicht angenommen und die dafür ggf. entstandenen Kosten dem Kunden nicht erstattet. Die Autorisierung einer Rücksendung bedeutet keine Anerkennung eines Mangels oder einer sonstigen Beanstandung des Kunden.

  • Gesellschafterversammlung In der Gesellschafterversammlung der Emittentin sind die Gesellschafter mit ihrem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Stimmenanteil vertreten. Hier fassen die Gesellschafter in ihrer Gesamtheit als oberstes Willensbildungsorgan ihre Beschlüsse. Gesellschafterbeschlüsse können grundsätzlich zu allen Belangen der Gesellschaft gefasst werden und beziehen sich insbesondere auf die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Geschäftsergebnisses.

  • Bestätigung Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, den Hinweis zur Kenntnis genommen zu haben und dass im Falle einer Auftragserteilung diese Regeln dem Vertragsverhältnis zugrunde liegen. ………………………………………. ……………………………………

  • Ausschluss des Rücktrittsrechts Wir können uns auf unser Rücktrittsrecht nicht berufen, wenn wir den nicht angezeigten Gefahrumstand oder die Unrichtigkeit der Anzeige kannten. Wir haben kein Rücktrittsrecht, wenn Sie nachweisen, dass Sie oder Ihr Vertreter die unrichtigen oder unvollständigen Angaben weder vorsätzlich noch grob fahrlässig gemacht haben. Xxxxx Rücktrittsrecht wegen grob fahrlässiger Verletzung der Anzeigepflicht besteht nicht, wenn Sie nachweisen, dass wir den Vertrag auch bei Kenntnis der nicht angezeigten Umstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, geschlossen hätten.

  • Swaps Swapgeschäfte sind Tauschverträge, bei denen die dem Geschäft zugrunde liegenden Zahlungsströme oder Risiken zwischen den Vertragspartnern ausgetauscht werden. Die Gesellschaft darf für Rechnung des Fonds im Rahmen der Anlagegrundsätze • Zins- • Währungs- • Zins-Währungs- • Varianz- • Equity- • Credit Default-Swapgeschäfte abschließen.

  • Schriftlichkeit Neben diesem Vertrag bestehen keine mündlichen oder schriftlichen Abreden. Änderungen und/oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall bei sonstiger Rechtsunwirksamkeit der Schriftform. Das Übersenden per Fax genügt der Schriftform. Ein Abgehen vom Schriftformerfordernis ist ausdrücklich ausgeschlossen.

  • AGB Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Bank in ihrer jeweils aktuellen Fassung, die in den Geschäftsräumen der Bank aushängen und dem Kunden auf Verlangen ausgehändigt werden.