Gehaltsregelung Musterklauseln

Gehaltsregelung a) Xxxxx/jede Beschäftigte hat Anspruch auf ein Gehalt nach den zwischen den Tarifpartnern dieses Vertrages vereinbarten Gehaltstarifbestimmungen. Die Tarif- gehälter sind Mindestgehälter. Die Eingruppierung in eine neue Gehaltsgruppe erfolgt mit dem 1. des Monats, in dem die Voraussetzungen erfüllt werden.
Gehaltsregelung. Maßgebend für die Eingruppierung sind die jeder Beschäftigungsgruppe vorangestellten Tätigkeitsmerkmale. Die aufgeführten Beispiele sind weder erschöpfend noch für jeden Betrieb zutreffend. Angestellte, die keine oder keine vollendete kaufmännische Ausbildungszeit aufweisen können, werden in die Beschäftigungsgruppe I eingestuft. Für die Gehaltszahlung sind Tätigkeitsjahre, anstatt Berufsjahre maßgebend. Tätigkeiten, für die berufsbezogene Vorkenntnisse nicht erforderlich sind: Ablegen, Einheften, Vervielfältigungen, Sortieren nach einfachsten Ordnungsmerkmalen (Zahlen, Farben). Angestellte, die die Voraussetzungen der Beschäftigungsgruppe II nicht erfüllen. Gehälter ab 1.9.2021: Gehälter ab 1.5.2022: IB 1. TJ 1.729,00 1.758,00 IB 2. TJ 1.833,00 1.864,00 IB 3. TJ 1.938,00 1.971,00 Angestellte der Beschäftigungsgruppe I B werden nach Ablauf von 3 Tätigkeitsjahren in die Beschäftigungsgruppe II umgestuft. Mit Beginn des vierten Tätigkeitsjahres erfolgt die Einstufung in das 3. Berufsjahr der Beschäftigungsgruppe II. Bei nicht bestandener oder nicht abgelegter Abschlussprüfung erfolgt nach beendeter Ausbildungszeit für die Dauer von 6 Monaten die Eingruppierung in das 3. Tätigkeitsjahr der Beschäftigungsgruppe I B. Danach erfolgt die Einstufung in das 3. Berufsjahr der Beschäftigungsgruppe II. Die dieser Einstufung entsprechenden Berufsjahre gelten als zurückgelegt.
Gehaltsregelung. 4 Einreihung, Einstufung und Anrechnung
Gehaltsregelung. 32. Mindestgehälter für ständig beschäftigte Musiker § 33. Mindestgehälter für ambulante Dienstleistungen
Gehaltsregelung. A) Allgemeine Bestimmungen
Gehaltsregelung. 1. Die tarifliche Regelung der Gehälter und der Ausbildungsvergütungen erfolgt durch einen neben dem Manteltarifvertrag abzuschließenden Gehaltstarifvertrag.
Gehaltsregelung. 1. Die Angestellten werden ihren Tätigkeiten entsprechend in Beschäftigungsgruppen eingereiht, die im Gehaltstarifvertrag festgelegt sind.
Gehaltsregelung. 1. Mitarbeiter*innen und Geschäftsführer*innen der Gesellschaft erhalten ein angemessenes Gehalt, welches die Gesellschafter*innenversammlung jährlich mit einfacher Mehrheit der Gesellschafter*innenversammlung festlegt. Angemessen ist, was sich innerhalb der Bandbreite dessen bewegt, was ein nach Art, Branche und Größe vergleichbares, inländisches Unternehmen in vergleichbarer wirtschaftlicher Lage seinen Mitarbeiter*innen oder Geschäftsführer*innen bezahlt.
Gehaltsregelung. Die Gehaltsregelung / Eingruppierung erfolgt nach § 5 des Manteltarifvertrages für Buch- und Zeitschriftenverlage in Niedersachsen vom 10. November 1997. Tätigkeitsbeispiele: Form- und stilgerechte Wiedergabe von einfachen Diktaten und Schriftgut. Erstellen von einfachen Abrechnungen. Bedienen von Fernsprechanlagen. Prüfen von ein- und ausgehenden Lieferungen anhand von Lieferscheinen oder Rechnungen. Vorbereitungsarbeiten für die Datenverarbeitung. Einfache Datenerfassung nach Vorgaben. Einfaches Operating. Bearbeiten und / oder telefonische Aufnahme / Aufgabe von Bestellungen. Einfaches Bearbeiten von Abonnements- und Buchbestellungen / Fortsetzungen sowie Remittenden. Ordnen und Ablegen nach schwierigen Merkmalen im kaufmännischen Bereich. Bearbeiten von einfachen Anzeigenaufträgen. Tätigkeitsbeispiele: Form- und stilgerechte Wiedergabe von fachbezogenen Diktaten, selbständiges Fertigen von Schriftstücken nach kurzen Angaben. Sekretariatstätigkeiten. Führen und Pflege von Kontokorrent- und Sachkonten. Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechnungen. Sachbearbeitung im Personal-/Sozialwesen. Operating. Programmkodierung nach spezifischen Vorgaben. Sachkundiges Arbeiten im Vertrieb und in der Auslieferung. Verwalten von Lager- und Versandbereichen. Sachbearbeitung im Einkauf, in der Herstellung und in der Werbung. Sachbearbeitung im Lektorat, Redaktion und Dokumentation. Textbearbeitung nach vorgegebenem Layout, Korrekturarbeiten. Sachbearbeitung im Anzeigenbereich. Sachbearbeitung im Honorar- und Lizenzbereich. Tätigkeitsbeispiele: Sekretariatstätigkeiten. Kontenführung in der Buchhaltung. Erstellen von Lohn- und Gehaltsabrechungen. Sachbearbeitung im Personal-/Sozialwesen.
Gehaltsregelung. 32. Mindestgehälter für ständig beschäftigte Musiker Die Mindestgehälter für ständig beschäftigte Musiker sind in Anlage A/1, die einen integrierenden Bestandteil dieses Kollektivvertrages bildet, angeführt. Bei einer regelmäßigen Dienstleistung ab mindestens 5 Tagen jeder Woche gebührt das Gehalt nach dem Tarif für tägliche Dienstleistung. § 33. Mindestgehälter für ambulante Dienstleistungen Die Mindestgehälter für ambulante Dienstleistungen sind in Anlage A/2, die einen integrierenden Bestandteil dieses Kollektivvertrages bildet, angeführt.