Verzeichnis Musterklauseln

Verzeichnis. Die Hilfsmittelversorgung des Versicherers im Rahmen des Hilfsmittelmanagement Lebenserhaltende und -überwachende Hilfsmittel Hilfsmittel für Kinder Kindergehwagen, Reha-Karren/-Buggys, Sitzschalen/-systeme, Therapiestühle, behindertengerechte Zu- rüstungen für Drei-/-Fahrräder, Spezial-Autokindersitze, soweit diese mit Mehrkosten gegenüber handels- üblichem Autokindersitz verbunden sind. Schlafapnoetherapie- und inter- mittierende Beatmungsgeräte Messgeräte Blutdruck-/Blutzucker-/Blutgerinnungs-Messgeräte mit Zubehör. Infusionshilfen Spritzen, Pens, Insulinpumpen, Infusionspumpen. Absauggeräte Sekret-Absauggeräte, Milchpumpen Inhalationshilfen Inhalationshilfen und -geräte Elektronische Sehhilfen Bildschirmlesegeräte Blindenhilfsmittel Blindenhund, Blindenstöcke, Blindenleitgeräte, Vorlesegeräte. Hörhilfen Implantierbare Hörhilfen, Tinnitus-Masker/-Noiser, drahtlose Übertragungsanlagen. Sitz- und Liegehilfen Wechseldruckkissen, -matratzen und -systeme zur Dekubitus-Therapie. Gehhilfen Hand-/Gehstöcke, Gehstützen, Gehgestelle, Rollatoren, Gehwagen. Kranken- / Behindertenfahrzeu- ge einschließlich Zubehör und Zurüstungen bei Rollstuhlpflich- tigkeit Hilfsmittel zur zeitlich begrenz- ten Unterstützung einer Behand- lung/Therapie (Eigentherapie) Inkontinenzhilfen Inkontinenzhilfen (ableitend) Stomaartikel Stoma- und Tracheostomaartikel Pflegehilfsmittel (Sofern kein Leistungsanspruch aus der Pflegepflichtversiche- rung beim Versicherer gegeben ist) Anhang: Auszug aus dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) § 14 Fälligkeit der Geldleistung
Verzeichnis. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, neu hinzukommende Grundstücke spätestens nach acht Wochen dem Versicherer in Textform anzuzeigen. Die Rechtsfolgen bei Verletzung der Obliegenheiten ergeben sich aus 5. des Allgemeinen Teils. Die Vorschriften über die Gefahrerhöhungen nach 4. der Versicherungsbedingungen zur Sachversicherung bleiben unberührt.
Verzeichnis. Der Arbeitgeber führt ein Verzeichnis der Arbeitnehmerinnen und Arbeit- nehmer, mit denen eine Verzichtsvereinbarung abgeschlossen wurde und hält dieses zu Handen der Vollzugsorgane zur Verfügung. Die paritätische Kommission wird durch die unterstellten Betriebe jährlich über die Anzahl der Angestellten mit einer abgeschlossenen Verzichtsverein- barung sowie über deren prozentualen Anteil an der gesamten Belegschaft informiert.
Verzeichnis. Die Kontaktdaten für jede Partei und eventuelle zusätzliche Vereinbarungen in Bezug auf die Meldedienste sind in der beigefügten Anlage 1 enthalten.
Verzeichnis. Der Auftragsverarbeiter wirkt an der Führung des Ver- zeichnisses von Verarbeitungstätigkeiten (Art. 30 DSG- VO) mit.
Verzeichnis. Die Bank erstellt zuhanden des Kunden periodisch – in der Regel jeweils per Jahresende – ein Verzeichnis der verwahrten Depotwerte. Dieses gilt als richtig befun- den, wenn es nicht innert 30 Tagen ab Versandtag schriftlich beanstandet wird.
Verzeichnis. 8 Eintragung (1) Die Fleurop AG führt ein elektronisches Verzeich- nis der Blumengeschäfte mit Fleurop-Service (Mer- kurPortal), aus dem insbesondere die Lieferbereit- schaft und -zuständigkeit hervorgeht. (2) Jeder Partner hat Anspruch auf Eintragung seines Geschäfts mit allen für den Auftragsverkehr wesentli- chen Daten. Lieferpartner sind darüber hinaus ver- pflichtet, Schließzeiten des Geschäftes, insbesondere Betriebsferien rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vorher, im MerkurPortal einzutragen. Sofern der Part- ner nicht über einen Zugang zum MerkurPortal ver- fügt, kann die Mitteilung telefonisch an die Fleurop AG erfolgen. (3) Für die Nennung des Partners im Verzeichnis ist der Nachname des Inhabers des Geschäfts maßgeb- lich, soweit nicht eine davon abweichende, im Han- optional für Lieferpartner: Erweiterung des Ein- trags um eine Infozeile à 20 Zeichen EUR 25,00 optional für Lieferpartner: Erweiterung des Ein- trags um eine zweite Infozeile à 20 Zeichen EUR 12,50
Verzeichnis. 8 Eintragung (1) Die Fleurop AG führt ein elektronisches Verzeich- nis der Blumengeschäfte mit Fleurop-Service (Merkur- Portal), aus dem insbesondere die Lieferbereitschaft und -zuständigkeit hervorgeht. (2) Jeder Partner hat Anspruch auf Eintragung seines Geschäfts mit allen für den Auftragsverkehr wesentli- chen Daten. Lieferpartner sind darüber hinaus ver- pflichtet, Schließzeiten des Geschäftes, insbesondere Betriebsferien, rechtzeitig, spätestens 48 Stunden vor- her, im MerkurPortal einzutragen. Sofern der Partner nicht über einen Zugang zum MerkurPortal verfügt, kann die Mitteilung telefonisch an die Fleurop AG erfol- gen. (3) Für die Nennung des Partners im Verzeichnis ist der Nachname des Inhabers des Geschäfts maßgeb- lich, soweit nicht eine davon abweichende, im Handels- register eingetragene Firma belegt wird. (4) Änderungen der Daten hat der Partner der Fleurop AG so rechtzeitig in Textform mitzuteilen, dass eine Eintragung vor Eintritt der Änderung erfolgen kann. (5) Der Partner hat die Eintragung und Änderungen in dem Verzeichnis unverzüglich nach Veröffentlichung zu überprüfen und die Fleurop AG auf etwaige Fehler oder eine unterbliebene Eintragung hinzuweisen. Für das Verzeichnis können werbliche Hinweise zu jährlich folgenden Kosten, jeweils zuzüglich gesetzli- cher Umsatzsteuer, gebucht werden: optional für Lieferpartner: Erweiterung des Ein- trags um eine Infozeile à 20 Zeichen EUR 25,00 optional für Lieferpartner: Erweiterung des Ein- trags um eine zweite Infozeile à 20 Zeichen EUR 12,50
Verzeichnis. Anhang 4: Lohntabelle
Verzeichnis. Bei den Entgelten nach Zeitaufwand wird je angefangene Viertelstunde abgerechnet, mit der Leistung verbundene Anfahrtszeiten werden mit max. 0,5 Std. in die Leistungszeit eingerechnet. Der Stundensatz gilt pro eingesetztem Mitarbeiter.