Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten Musterklauseln

Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 7.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Systemlieferung* ver- einbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Vertragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 15.4.1 geregelten Reaktions-* und Wie- derherstellungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Ver- tragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 5.1.1.2 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* zur Wiederherstellung der Betriebsbereitschaft* nach der Abnahme des Gesamtsystems vereinbart. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT System-AGB werden in Anlage Nr. Ver- tragsstrafen für die Nichteinhaltung der in Nummer 14.4.1 geregelten Reaktions-* und Wiederherstel- lungszeiten* im Rahmen der Mängelhaftung (Gewährleistung) vereinbart.
Verzug bei Reaktions-* und Wiederherstellungszeiten. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr. Zusätzlich zur Vertragsstrafe gemäß Ziffer 9.3 EVB-IT Systemlieferungs-AGB werden in Anlage Nr.