Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie von einem Konto einzieht und kann ein Beitrag aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung von seinem Konto, gerät er in Verzug und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt werden. Der Versicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie von einem Konto einzieht und kann ein Beitrag aus Gründen, die der Versicherungsnehmer Versicherungs- nehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung von seinem Konto, gerät er in Verzug und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt gestellt werden. Der Versicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen Abbuchungsversuchen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie fälligen Prämien von einem Konto einzieht und kann ein Beitrag eine Prämie aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht wider- spricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Ein- ziehung von seinem Konto, gerät er in Verzug und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt gestellt werden. Der Versicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen berechtigt, Abbuchungsversuchen berechtigt aber nicht verpflichtet.
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Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie fälligen Beiträge von einem Konto einzieht und kann ein Beitrag aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung von seinem Konto, gerät er in Verzug und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt gestellt werden. Der Versicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen berechtigt, Abbuchungs- versuchen berechtigt aber nicht verpflichtet.
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Samples: www.afb24.de
Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie von einem Konto einzieht ein- zieht und kann ein Beitrag eine Prämie aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten vertre- ten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer einer berechtigten Einziehung von seinem Konto, gerät er in Verzug und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt gestellt werden. Der Versicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen Abbuchungsversuchen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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Samples: slp-vermittlerportal.de
Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie fälligen Beiträge von einem Konto einzieht und kann ein Beitrag aus Gründen, die der Versicherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung von seinem Konto, gerät er in Verzug Verzug, und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt gestellt werden. Der Versicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen Abbuchungsversuchen berechtigt, aber nicht verpflichtet.
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Samples: stbv-bremen.de
Verzugsvoraussetzungen. Ist vereinbart, dass der Versicherer die jeweils fällige Prämie fälligen Prämien von einem ei- nem Konto einzieht und kann ein Beitrag eine Prämie aus Gründen, die der Versicherungsnehmer Versi- cherungsnehmer zu vertreten hat, nicht fristgerecht eingezogen werden oder widerspricht der Versicherungsnehmer einer berechtigten Einziehung Einzie- hung von seinem Konto, gerät er in Verzug und es können ihm auch die daraus entstehenden Kosten in Rechnung ge- stellt gestellt werden. Der Versicherer Ver- sicherer ist zu weiteren Abbu- chungsversuchen berechtigt, Abbuchungsversuchen berechtigt aber nicht verpflichtet.
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