Common use of Verzögerungen der Lieferung Clause in Contracts

Verzögerungen der Lieferung. Läßt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbarer Umständen bei uns oder unseren Zulieferern nicht einhalten, so ver- längert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. Im Fall des Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt – sofern er glaubhaft macht, daß ihm hieraus ein Schaden entstanden ist -, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschä- digung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal 5 % des Lie- ferwertes zu verlangen. Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen muß. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzansprüche des Bestellers wegen Verzögerung der Lie- ferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die vorgenannte Pauschale hinausgehen, sind in allen Fällen der ver- zögerten Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlossen. Dies gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtver- letzung beruht. Dies gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixge- schäft vereinbart wurde; in jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen

Verzögerungen der Lieferung. Läßt (1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbarer beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf usw.) nicht einhalten, so ver- längert verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen von uns nicht verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. . (2) Im Fall des Lieferverzugs ist der Besteller berechtigt – sofern er glaubhaft machtberechtigt, daß soweit ihm hieraus ein Schaden entstanden ist -ist, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschä- digung Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 3 % des Lieferwertes, maximal 5 10 % des Lie- ferwertes Lieferwertes zu verlangen. Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen mußmuss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzansprüche Schadensersatzhaftung ist auf 50 % des Bestellers wegen Verzögerung der Lie- ferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die vorgenannte Pauschale hinausgehen, sind in allen Fällen der ver- zögerten Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlosseneingetretenen Schadens begrenzt. (3) Abs. Dies 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtver- letzung Pflichtverletzung beruht. Dies Er gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixge- schäft Fixgeschäft vereinbart wurde; in jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Sales Contracts

Verzögerungen der Lieferung. Läßt (1)Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbarer beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf usw.) nicht einhalten, so ver- längert verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen An-sprüche werden einer von uns nicht verschuldeter zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. I(2)Entsteht dem Besteller im Fall Falle des Lieferverzugs Lieferverzuges ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt – sofern er glaubhaft macht, daß ihm hieraus ein Schaden entstanden ist -berechtigt, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschä- digung Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 3% des Lieferwertes, maximal 5 % des Lie- ferwertes Lieferumfangs zu verlangen. Der Dem Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene ange-messene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen mußmuss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, berechtigt vom Vertrag zu- rückzutreten zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzansprüche Schadensersatzhaftung ist auf 50% des Bestellers wegen Verzögerung der Lie- ferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die vorgenannte Pauschale hinausgehen, sind in allen Fällen der ver- zögerten Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlosseneingetretenen Schadens begrenzt. Dies Abs. 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtver- letzung Pflichtverletzung beruht. Dies Er gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixge- schäft Fixgeschäft vereinbart wurde; in jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Verkaufs Und Lieferbedingungen

Verzögerungen der Lieferung. Läßt (1) Lässt sich die vereinbarte Frist infolge von uns nicht beherrschbarer beherrschbaren Umständen bei uns oder unseren Zulieferern (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, Aufruhr, Eingriffe von hoher Hand, Energiemangel, Arbeitskampf usw.) nicht einhalten, so ver- längert verlängert sie sich angemessen. Über einen solchen Fall werden wir den Besteller umgehend unterrichten. Dauern die behindernden Umstände einen Monat nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist immer noch an, kann jede Seite vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche wegen einer von uns nicht verschuldeter zu vertretenden Überschreitung der Lieferfrist sind ausgeschlossen. I. (2) Entsteht dem Besteller im Fall Falle des Lieferverzugs Lieferverzuges ein Schaden, so ist der Besteller berechtigt – sofern er glaubhaft macht, daß ihm hieraus ein Schaden entstanden ist -dieser berechtigt, für jede vollendete Woche eine pauschalierte Verzugsentschä- digung Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 3 % des Lieferwertes, maximal 5 10 % des Lie- ferwertes Lieferwertes zu verlangen. Der Besteller kann uns ferner schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, die mindestens 15 Werktage betragen mußmuss. Nach ihrem fruchtlosen Ablauf ist er berechtigt, vom Vertrag zu- rückzutreten zurückzutreten oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen. Die Schadensersatzansprüche Schadensersatzhaftung ist auf 50 % des Bestellers wegen Verzögerung der Lie- ferung als auch Schadensersatzansprüche statt der Leistung, die über die vorgenannte Pauschale hinausgehen, sind in allen Fällen der ver- zögerten Lieferung, auch nach Ablauf einer uns etwa gesetzten Frist zur Lieferung, ausgeschlosseneingetretenen Schadens begrenzt. (3) Abs. Dies 2 gilt nicht, sofern der Verzug auf Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder auf einer wesentlichen Pflichtver- letzung Pflichtverletzung beruht. Dies Er gilt auch nicht, sofern ein kaufmännisches Fixge- schäft Fixgeschäft vereinbart wurde; in jedem Fall ist die Schadensersatzhaftung aber auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen