Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die entstandenen notwendigen Kosten der Versicherten durch die Veränderung oder Blockierung deren eigener Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter, sofern die Kosten dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag, Neuantrag Änderungsantrag
Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die entstandenen notwendigen Kosten der Versicherten durch die Veränderung oder Blockierung deren eigener ihrer eigenen Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter, sofern die Kosten dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Samples: Grundbeitrag, Grundbeitrag, Grundbeitrag
Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die entstandenen notwendigen Kosten der Versicherten durch die Veränderung oder Blockierung deren eigener der eigenen Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter, sofern die Kosten dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Sach- und Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag, www.bau-plan-asekurado.de
Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite. Der Versicherer gewährt den Versicherten dem Versicherungsnehmer Versicherungsschutz für die entstandenen notwendigen Kosten der Versicherten des Versicherungsnehmers durch die Veränderung oder Blockierung deren eigener seiner eigenen Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter, sofern die Kosten dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € je Versicherungsfall und -jahr.
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Veränderung oder Blockierung der eigenen Webseite. Der Versicherer gewährt den Versicherten Versicherungsschutz für die entstandenen notwendigen Kosten der Versicherten durch die Veränderung oder Blockierung deren eigener Webseite infolge unbefugter Eingriffe Dritter, sofern die Kosten dazu dienen, die Veränderung oder Blockierung rückgängig zu machen. Für diese Deckungserweiterung gilt eine Entschädigungsgrenze im Rahmen der Versicherungssumme für Vermögensschäden von maximal 000.000 € 300'000 CHF je Versicherungsfall und -jahr.
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Samples: Neuantrag Änderungsantrag