Veräußerungsbeschränkungen. Die Hauptaktionäre (siehe nachfolgend Ziffer 16.2 und Ziffer 17) unterliegen hinsichtlich der von ihnen gehaltenen Aktien einer Veräußerungsbeschränkung von einem Jahr ab Aufnahme der No- tierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse.