Veräußerungsbeschränkungen Musterklauseln

Veräußerungsbeschränkungen. Die Hauptaktionäre (siehe nachfolgend Ziffer 16.2 und Ziffer 17) unterliegen hinsichtlich der von ihnen gehaltenen Aktien einer Veräußerungsbeschränkung von einem Jahr ab Aufnahme der No- tierung der Aktien der Gesellschaft an der Frankfurter Wertpapierbörse.

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  • Öffentlichkeitsarbeit 6.1 Der Auftragnehmer hat die ihm im Rahmen der Baudurchführung bekannt gewordenen Vorgänge, Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln. Diese Pflicht besteht auch nach Beendigung aller Leistungen unbegrenzt fort.

  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.