Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane Musterklauseln

Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane. Die Geschäfte der Emittentin werden von einer Geschäftsführung mit einem oder mehreren Mitgliedern geführt, die von der Gesellschafterversammlung bestellt werden. Am 31. Januar 2016 hat BNP Paribas die BNP Paribas Bank N.V., eine nach niederländischem Recht gegründete und bestehende Gesellschaft mit Sitz in Xxxxxxxxxxx 000, 0000 XX Xxxxxxxxx, Xxxxxxxxxxx, zum Alleingeschäftsführer bestellt. Frau Xxxxxxxxxxx, Herr Xxxxxxxxx und Xxxx Xxxxxxx als Geschäftsführer (directors) der BNP Paribas Bank N.V. sind befugt, alle erforderlichen Maßnahmen in Zusammenhang mit der Emission von Wertpapieren der BNPP B.V. zu ergreifen. Innerhalb der von den Gründungsdokumenten gesetzten Grenzen ist die Geschäftsführung für die Führung der Geschäfte der BNPP B.V. verantwortlich. Die Namen, Aufgaben und wichtigsten Tätigkeiten außerhalb der BNPP B.V., die für den alleinigen Geschäftsführer der BNPP B.V. von Bedeutung sind, lauten wie folgt: BNP Paribas Bank N.V. Geschäftsführer (Managing Director) Die Förderung von sog. Debt Transaktionen auf dem Primär- und Sekundärmarkt und das Betreiben des Handels für die BNP Paribas Gruppe Bei dem vorstehend genannten Mitglied der Geschäftsführung der BNPP B.V. (im Fall der BNP Paribas Bank N.V. vertreten durch ihre drei Geschäftsführer (directors) Frau Xxxxxxxxxxx, Herrn Xxxxxxxxx und Xxxxx Xxxxxxx) begründen die Verpflichtungen gegenüber BNPP B.V. einerseits und ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits keine potenziellen Interessenkonflikte. Auch bei den beiden vorgenannten Geschäftsführern der BNP Paribas Trust B.V begründen die Verpflichtungen gegenüber der BNP Paribas Bank N.V. einerseits und ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits keine potenziellen Interessenkonflikte.
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane. 4.7.1 Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane Name und Funktion innerhalb der Emittentin Wesentliche Funktionen außerhalb der Emittentin
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane. 10.1. Namen und Geschäftsadressen nachstehender Personen sowie ihre Stellung bei der Emittentin unter Xxxxxx der wichtigsten Tätigkeiten, die sie außerhalb der Emittentin ausüben, sofern diese für die Emittentin von Bedeutung sind:
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane. 9.1 Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane. 9.1 Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane Die nachfolgenden Tabellen enthalten auch die Angaben zu allen Unternehmen und Gesellschaften, bei denen Mitglieder des Aufsichtsrates oder des Vorstandes während der letzten fünf Jahre Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführung- oder Aufsichtsorgane oder Partner waren. Alle derzeit im Amt befindlichen Organmitglieder sind unter der Adresse der Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft, X-0000 Xxxxxxx, Xxxx-Xxxxxxx 0, erreichbar. Es bestehen keine verwandtschaftlichen Beziehungen zwischen den in den nachfolgenden Tabellen angeführten Personen. Xxxx Mitglied des Vorstandes oder des Aufsichtsrats der Emittentin - ist oder war während der letzten 5 Jahre neben den unten offen gelegten Tätigkeiten Mitglied des Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder Partner einer Gesellschaft oder eines Unternehmens außerhalb der Tochtergesellschaften der Emittentin; - wurde während der letzten 5 Jahre in Bezug auf betrügerische Straftaten schuldig gesprochen; - war während der letzten 5 Jahre als Mitglied des Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans oder als Mitglied des oberen Managements einer Gesellschaft in die Insolvenz, oder die Insolvenzverwaltung oder Liquidation einer solchen Gesellschaft involviert, mit Ausnahme von Xxxxx Xx. Xxxx Xxxxx Rupp, der Vorstand folgender Privatstiftungen in Liquidation ist: Xxxxxx Xxxxxxxxx Privatstiftung in Liquidation, Xxxxxxxxx Xxxxxxxxxxx Privatstiftung in Liquidation, Dipl. Ing. Xxxxxxx Xxxxxxx Privatstiftung in Liquidation, Xx. Xxxx Xxxxxxx Privatstiftung in Liquidation sowie der Xxxx Xxxxxxxxxxx Privatstiftung in Liquidation; - war von öffentlichen Anschuldigungen und/oder Sanktionen von Seiten der gesetzlichen Behörden oder der Regulierungsbehörden (einschließlich Berufsverbände) betroffen; - wurde jemals von einem Gericht für die Mitgliedschaft in einem Verwaltungs-, Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgan eines Emittenten als untauglich angesehen; sowie - wurde während der letzten 5 Jahre von einem Gericht für die Tätigkeit im Management oder für die Führung der Geschäfte eines Emittenten als untauglich angesehen. Sämtliche Vorstände haben einschlägige Erfahrung im Banken- und Finanzierungsbereich.
Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane. 4.7.1 Mitglieder der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane Name und Funktion innerhalb der Hypo Vorarlberg Bank AG Wesentliche Funktionen außerhalb der Hypo Vorarlberg Bank AG
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  • Abwicklung Zeichnungsgelder für Anteilsklassen sollten bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen auf die im relevanten Antragsformular angegebenen Konten überwiesen werden. Zeichnungen von Anteilen einer Klasse erfolgen in der jeweiligen Währung der Anteilsklasse, es sei denn, die Geschäftsführungsmitglieder beschliessen, Zeichnungen in jeder frei konvertierbaren Währung zu akzeptieren, die von der Verwaltungsstelle anerkannt wird, in welchem Fall solche Zeichnungsgelder zum geltenden Wechselkurs in die entsprechende Währung umgetauscht werden, die der Verwaltungsstelle zugänglich ist, und die Umtauschkosten von den Zeichnungsgeldern abgezogen werden. Habenzinsen, die auf Zeichnungsgelder anfallen, die vor dem für diese geltenden Annahmeschluss eingegangen sind, sind dem Konto des betreffenden Fonds gutzuschreiben. Sollzinsen, die aufgrund des verspäteten Eingangs der Zeichnungsbeträge erhoben werden, werden nach Ermessen der Geschäftsführungsmitglieder dem Konto des entsprechenden Fonds belastet. Wenn Zeichnungsgelder beim ICAV nicht vor dem Abrechnungstermin für Zeichnungen eingehen, werden Anteile provisorisch zugeteilt, und das ICAV kann (vorbehaltlich der Beschränkungen im Abschnitt „Zusätzliche Informationen - Befugnisse zur Kreditaufnahme und Verpfändung“) vorübergehend einen Betrag leihen, der den Zeichnungsgeldern entspricht, und diesen gemäss Anlageziel und Anlagepolitik des ICAV investieren. Nach Eingang der Zeichnungsgelder wird das ICAV diese zur Rückzahlung des aufgenommenen Betrages verwenden und behält sich das Recht vor, von dem Anleger die Zahlung marktüblicher Zinsen auf die ausstehenden Zeichnungsgelder zu verlangen. Zudem behält sich das ICAV das Recht vor, die vorläufige Zuteilung von Anteilen unter diesen Umständen zu stornieren. Ferner muss der Anleger des ICA, dem Marketingberater und der Verwaltungsstelle jeglichen Schaden ersetzen, der ihnen dadurch entstanden ist, dass der Anleger es versäumt hat, die Zeichnungsgelder fristgerecht zu überweisen. Zusätzlich kann das ICAV die Gesamtheit oder einen Teil des Bestands eines Anteilinhabers zurücknehmen und aus dem Erlös einen Verlust ausgleichen, der daraus entstanden ist, dass der Anleger den Zeichnungsbetrag nicht bis zum Abrechnungstermin für Zeichnungen gezahlt hat.

  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.