Potenzielle Interessenkonflikte Musterklauseln

Potenzielle Interessenkonflikte. Die folgenden Ausführungen betreffen bestimmte potenzielle Interessenabweichungen und Interessenkonflikte, die in Zusammenhang mit dem Verwaltungsrat, Anteilsinhabern und Dienstleistungsanbietern (hierzu zählen auch deren verbundene Unternehmen und jeweilige potenzielle Anleger, Geschäftspartner, Mitglieder, Geschäftsführungsverantwortliche, leitende Angestellte, Mitarbeiter, Berater, Beauftragte und Vertreter) (jeweils ein "Dienstleistungsanbieter") in Bezug auf alle oder einzelne Fonds (jeweils eine "Verbundene Person" und zusammen die "Verbundenen Personen") bestehen oder entstehen können. Dieser Abschnitt erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und stellt keine umfassende Erläuterung sämtlicher potenzieller Interessenabweichungen und -konflikte dar. Jede Verbundene Person kann unter bestimmten Umständen als in einer treuhänderischen Beziehung zu einem Fonds stehend gelten und demzufolge die Verantwortung für einen angemessenen Umgang mit der Gesellschaft und dem jeweiligen Fonds haben. Die Verbundenen Personen können jedoch an Aktivitäten beteiligt sein, die von den Interessen der Gesellschaft, eines oder mehrerer Fonds oder potenzieller Anleger abweichen oder mit ihnen kollidieren können. So können sie beispielsweise: • untereinander oder mit der Gesellschaft jedwede Art von Finanz- und Bankgeschäften oder sonstigen Transaktionen tätigen oder entsprechende Verträge eingehen, unter anderem solche, die auf Wertpapieranlagen der Gesellschaft oder Anlagen einer Verbundenen Person in eine Gesellschaft oder eine Einrichtung gerichtet sind, deren Anlagen Bestandteil des Gesellschaftsvermögens sind, oder an solchen Verträgen oder Geschäften beteiligt sein; • auf eigene Rechnung oder auf Rechnung Dritter Anlagen in Anteile, Wertpapiere oder Vermögenswerte der gleichen Art wie die Bestandteile des Gesellschaftsvermögens tätigen und mit diesen handeln; • im eigenen oder fremden Namen durch oder gemeinsam mit der Verwaltungsgesellschaft und/oder ihren Beauftragten oder der Verwahrstelle oder einer Tochtergesellschaft, einem verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten derselben am Kauf oder Verkauf von Wertpapieren oder sonstigen Anlagen an oder von der Gesellschaft teilnehmen. Vermögenswerte der Gesellschaft in Form von liquiden Mitteln oder Wertpapieren können bei einer Verbundenen Person in Verwahrung gegeben werden. Liquide Mittel der Gesellschaft können in von einer Verbundenen Person ausgegebene Einlagenzertifikate oder angebotene Bankeinlagen an...
Potenzielle Interessenkonflikte. Der Verwaltungsrat, die Verwaltungsgesellschaft, der Anlageverwalter, die Verwahrstelle, der Administrator, der Indexanbieter, ein Anteilsinhaber, autorisierte Teilnehmer, genehmigte Kontrahenten oder Market Makers, die beauftragt wurden, an einer relevanten Börse, an der die Klassen, denen die Anteile angehören, notiert sind, Preise für die Anteile zu stellen (im Sinne dieses Prospekts ein Market Maker), und alle ihre jeweiligen Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, Vertreter oder Beauftragten (im Sinne dieses Prospekts „nahe stehende Personen“ und jeder einzelne eine „nahe stehende Person“) können:
Potenzielle Interessenkonflikte. Wegen der (teilweise bestehenden) Personenidentität der jeweiligen Funktionsträger bestehen im Hin- blick auf die Emittentin Verflechtungstatbestände in rechtlicher, wirtschaftlicher und/oder personeller Art. Verflechtungen zwischen Organmitgliedern bzw. Gesellschaftern der Emittentin sowie von Unter- nehmen, die gegebenenfalls mit der Emittentin bedeutsame Verträge abgeschlossen haben oder an- derweitig mit ihr nicht unwesentlich verbunden sind, beinhalten auch immer die Möglichkeit eines Inte- ressenkonflikts zwischen den betroffenen Unternehmen. Es ist daher grundsätzlich nicht auszuschlie- ßen, dass die Beteiligten bei der Abwägung der unterschiedlichen, gegebenenfalls gegenläufigen Inte- ressen nicht zu den Entscheidungen gelangen, die sie treffen würden, wenn ein Verflechtungstatbe- stand nicht bestünde. Im gleichen Maße könnten hierdurch auch die Erträge der Emittentin – und damit die Ansprüche der Anleger – betroffen sein. Der Geschäftsführer der Emittentin, Xxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxx, ist zugleich Vorstand und Aktionär der Muttergesellschaft der Emittentin, der Exporo AG. In den Rollen von Herrn Xx. Xxxxxxx als Geschäfts- führer der Emittentin einerseits und als Vorstand der Alleingesellschafterin und deren Aktionär anderer- seits könnten potenzielle Interessenkonflikte angelegt sein. So könnte das Interesse des Geschäftsfüh- rers darin bestehen, das Kapital in der Emittentin zu halten, während das Interesse der Exporo AG und deren Aktionären darin bestehen könnte, Gewinnausschüttungen vorzunehmen. Ferner kann die Emit- tentin durch Weisungen der Exporo AG an die Geschäftsführung zu Handlungen verpflichtet werden, die nicht im Interesse der Emittentin liegen und sogar den Fortbestand der Emittentin oder deren wirt- schaftliche Leistungsfähigkeit beeinträchtigen können. Ferner kann es zu Interessenkonflikten kommen, wenn z. B. eine Dienstleistung von der Exporo AG oder von einem verbundenen Unternehmen bezogen werden soll, obwohl diese Leistung bei einem anderen Anbieter günstiger bzw. zu einem besseren Preis- /Leistungsverhältnis zu beziehen wäre. Aus der Stellung als Vorstand und Aktionär der Exporo AG resultiert nach Auffassung der Emittentin jedoch kein konkreter Interessenkonflikt zu seinen Aufga- ben als Geschäftsführer der Emittentin. Herr Xx. Xxxxxxx ist darüber hinaus Geschäftsführer in weiteren Tochtergesellschaften der Exporo AG. Durch die Stellung als Geschäftsführer der Emittentin einerseits und als Geschäftsführer in den Toch- tergesellsc...
Potenzielle Interessenkonflikte. Die Xxxxxx Xxx-Xxxxxxx Xxxxx und Xxxxxxx Xxxxxx sind die einzigen Mitglieder des Vorstands der Emittentin. Herr Xxx-Xxxxxxx Xxxxx ist am Grundkapital der Emittentin unmittelbar mit 0,2 % beteiligt und verfügt über 50.000 Optionen zum Erwerb von ebenso vielen Aktien an der DRAG. Ferner hält Xxxx Xxxxx 125 Serie-B Anteile an der Salt Creek Oil & Gas, LLC und 25 Serie-B Anteile an der Bright Rock Energy, LLC. Nähere Informationen zu den Serie-B Anteilen an den US-Tochtergesellschaften finden sich unter Abschnitt 4.2 Gruppenstruktur und Stellung der Emittentin innerhalb der Gruppe, in Abschnitten 5.2.1 bis 5.2.4 sowie unter Abschnitt 11.4 Wesentliche Ver- träge – Gesellschaftsverträge der US-Tochtergesellschaften. Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx ist am Grundkapital der Emittentin unmittelbar mit 0,001 % beteiligt und verfügt über 25.000 Optionen zum Erwerb von ebenso vielen Aktien an der DRAG. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates der Emittentin, Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx, ist unmittelbar und mittelbar mit 9,86 % sowie über die Kooiker Investment GmbH mittelbar mit 0,23 % am Grundkapital der Emittentin beteiligt und verfügt über 50.000 Aktienoptionen der Gesellschaft. Xxxx Xx. Xxxxxx Xxxxxxxxx hält Serie-A Anteile an der 1876 Resources, LLC in Höhe von ca. 0,90 % des Gesellschaftskapitals. Daneben hält Herr Xx. Xxxxxxxxx 62,5 Serie- B Anteile an der Salt Creek Oil & Gas, LLC und 25 Serie-B Anteile an der Bright Rock Energy, LLC. Außerdem hält Herr Xx. Xxxxxxxxx direkt und mittelbar rund 1.005.000 Aktien von Almonty Industries, Inc. sowie 1.000.000 Op- tionen und Warrants dieser Gesellschaft. Nähere Informationen zu den Serie-A und Serie-B Anteilen an den US- Tochtergesellschaften finden sich unter Abschnitt 4.2 Gruppenstruktur und Stellung der Emittentin innerhalb der Gruppe, in Abschnitten 5.2.1 bis 5.2.4 sowie unter Abschnitt 11.4 Wesentliche Verträge – Gesellschaftsverträge der US-Tochtergesellschaften. Aufgrund der vorstehend geschilderten Beteiligungen können sich möglicherweise Interessenkonflikte bei den Mitgliedern des Vorstands und Aufsichtsrats der Emittentin zwischen ihren jeweiligen Verpflichtungen als Or- ganmitglied der Emittentin einerseits und ihren Interessen als Aktionär der Emittentin andererseits ergeben. Beispielsweise könnte auf Seiten der Aktionäre ein erhöhtes Interesse an der Ausschüttung einer (möglichst ho- hen) Dividende bestehen, während es im Interesse der Emittentin und der Anleihegläubiger liegen könnte, Ge- winne zu thesaurieren. Aufgrund der...
Potenzielle Interessenkonflikte. Bei den Mitgliedern der Verwaltungs-, Geschäftsführungs- und Aufsichtsorgane der Garantin begründen die Verpflichtungen gegenüber der Garantin einerseits und ihre privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen andererseits keine potenziellen Interessenkonflikte.
Potenzielle Interessenkonflikte. Aufgrund der Positionen von Xxxxx Xxxxxxx als Geschäftsführer bei dem Emittenten und der eterna Mode GmbH bestehen im Hinblick auf den Emittenten Verflechtungs- tatbestände rechtlicher, wirtschaftlicher und personeller Art. Grundsätzlich können sich aus den Verpflichtungen zwischen der Geschäftsführung des Emittenten sowie der Geschäftsführung der eterna Mode GmbH potenzielle Interessenkonflikte erge- ben. Solche können immer dann entstehen, wenn die geschäftlichen, wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen der betroffenen Unternehmen nicht identisch sind. Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass der Geschäftsführer des Emittenten bei Abwägung der unterschiedlichen Interessen nicht zu der Entscheidung gelangt, die er treffen würde, wenn ein Verflechtungstatbestand nicht bestünde. Dies kann Auswirkungen auf die Ertrags- und Finanzlage des Emittenten haben. Xxxx Xxxxxxx hat aufgrund seiner Stellung als Gesellschafter des Emittenten großes, auch privates, Interesse an dessen wirtschaftlichem Erfolg. Über die oben dargestellten Verflechtungstatbestände hinaus bestehen keine sonsti- gen wesentlichen Geschäfte, Rechtsbeziehungen oder anderweitigen Interessenkon- flikte im Verhältnis zwischen dem Emittent und seinen Geschäftsführern. Es beste- hen insbesondere über die oben dargestellten potentiellen Interessenkonflikte hinaus keine weiteren potentiellen Interessenkonflikte zwischen den Verpflichtungen gegen- über der Gesellschaft von Seiten des Geschäftsführers sowie dessen private Interes- sen oder sonstige Verpflichtungen.
Potenzielle Interessenkonflikte. Dem Emittenten sind keine potenziellen Interessenskonflikte der Mitglieder der Verwaltungs-, Management- oder Aufsichtsorgane des Emittenten zwischen ihren Verpflichtungen gegenüber dem Emittenten und ihren privaten Interessen oder sonstigen Verpflichtungen bekannt.
Potenzielle Interessenkonflikte. Der Anlageverwalter, die Verwaltungsratsmitglieder, die Verwahrstelle, der Verwalter und/oder die Anteilsinhaber und/oder ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen können Tätigkeiten ausüben, die zu potenziellen Interessenkonflikten führen können, insbesondere Finanzierungs- oder Bankgeschäfte mit der Gesellschaft oder Anlagen in oder Handel mit Anteilen, anderen Wertpapieren oder Vermögenswerten (einschließlich Verkäufe an und Käufe von der Gesellschaft). Lesen Sie bitte den Abschnitt „Verwaltung der Gesellschaft, Interessenkonflikte“ in diesem Prospekt für weitere Informationen.
Potenzielle Interessenkonflikte. Der Verwaltungsrat, der Verwalter, die Verwahrstelle, die Verwaltungsgesellschaft, der Indexanbieter, jede zugelassene Gegenpartei, die Berechnungsstelle für ein DFI, jede Gegenpartei zu Wertpapierfinanzierungsgeschäften, jeder Anteilinhaber, jeder berechtigte Teilnehmer oder Market Maker, die ernannt wurden, um Anteilspreise an einer relevanten Börse anzubieten, an der die Klassen, denen die Anteile angehören, notiert sind (für diese Zwecke als „Market Maker“ bezeichnet), sowie ihre jeweiligen verbundenen Unternehmen, Konzerngesellschaften, Partner, Erfüllungsgehilfen oder Delegierte (für diese Zwecke als „involvierte Personen“ und jeder Einzelne als „involvierte Person“ bezeichnet) führen möglicherweise Aktivitäten aus, die Anlass für potenzielle Interessenkonflikte sind, einschliesslich, jedoch nicht beschränkt auf:
Potenzielle Interessenkonflikte. Die Directors der Emittentin haben im Hinblick auf ihre privaten Interessen und sonstigen Verpflichtungen keine potentiellen Interessenkonflikte in Bezug auf Verpflichtungen gegenüber der Emittentin. Zum 31. Dezember 2014 belief sich die Gesamtzahl der von der Gruppe beschäftigten Personen (Vollzeitäquivalent) auf ca. 132.300 (31. Dezember 2013: 139.600). Der Abschluss und der Gruppenabschluss der Emittentin für die am 31. Dezember 2014 und 31. Dezember 2013 zu Ende gegangenen Geschäftsjahre wurden von PricewaterhouseCoopers, Xxxxxxxxx Xxxxxx, 00 Xxxxxx Xxxxxx Xxxxxx, Xxxxxx XX0 0XX, Xxxxxxxxxxx Xxxxxxxxxx, zugelassene Wirtschafts- und Abschlussprüfer (chartered accounts and registered auditors) (für das Ausführen des bestimmten Anlagegeschäfts von der Financial Conduct Authority im Vereinigten Königreich zugelassen und deren Aufsicht unterstehend) geprüft und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen. PricewaterhouseCoopers im Vereinigten Königsreich ist kein Mitglied einer Berufsvereinigung, jedoch registriert bei dem Institut der Wirtschaftsprüfer in England und Wales (Institute of Chartered Accountants in England and Wales (ICAEW)) und der Aufsichtsbehörde für Wirtschaftsprüfer (Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB)). London, 18. August 0000 Durch: Xxxxxxxxx Xxxxx The following non-binding English language translation of the foregoing German language content of the supplement dated 18 August 2015 to the Prosper Base Prospectus A dated 27 October 2014, RSSP Base Prospectus A dated 15 June 2015, RSSP Base Prospectus B dated 10 July 2015 and RSSP Base Prospectus D dated 10 July 2015 (the "Base Prospectuses") is not a supplement in accordance with Section 16(1) of the German Securities Prospectus Act (Wertpapierprospektgesetz) and was not approved by the German Federal Financial Supervisory Authority (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die nachfolgende unverbindliche englischsprachige Übersetzung des vorstehenden deutsch-sprachigen Inhalts des Nachtrags vom 18. August 2015 zum Prosper Basisprospekt A vom 27. Oktober 2014, RSSP Basisprospekt A vom 15. Juni 2015, RSSP Basisprospekt B vom 10. Juli 2015 und RSSP Basisprospekt D vom 10. Juli 2015 (die "Basisprospekte") stellt keinen Nachtrag gemäß § 16 Abs. 1 Wertpapierprospektgesetz dar und wurde nicht von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht gebilligt. (Incorporated with limited liability in England and Wales)