Common use of Vollmacht Clause in Contracts

Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die TWO zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Liefe- ranten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.

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Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die TWO zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Liefe- ranten Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § §5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb die Durchführung des Messstellenbetriebs zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.

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Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die TWO zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Liefe- ranten Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des MessstellenbetriebsMessstellenbetåriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.

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Vollmacht. Der Kunde bevollmächtigt die TWO zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit einem Wechsel des Liefe- ranten Lieferanten erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrags sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. Zudem bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Kündigung etwaiger bestehender Verträge über die Durchführung des Messstellenbetriebs. Soweit und solange für den Kunden ein Dritter nach § 5 Abs. 1 MsbG für den Messstellenbetrieb zuständig ist, bevollmächtigt der Kunde die TWO auch zur Abfrage seiner Messwerte bei diesem Dritten.

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