Ableben des Kunden, gerichtlich bestellte Betreuung Musterklauseln

Ableben des Kunden, gerichtlich bestellte Betreuung. Sofern der Depotinhaber eine Generalvollmacht oder eine Vorsorgevollmacht auf den Tod oder über den Tod hinaus erteilt hat und diese Vollmacht die Angelegenheiten der Vermögenssorge abdeckt, beschränken sich nach dem Tod des Depotinhabers die Befugnisse des Bevollmächtigten darauf, die in dem Depot verwahrten Investmentanteile zu verkaufen und eine Gutschrift auf das WeltSpar-Konto zu veranlassen sowie über das Guthaben auf dem WeltSpar-Konto zu verfügen. Der Bevollmächtigte ist nicht berechtigt, das Depot aufzulösen oder in ein auf einen anderen Namen lautendes Depot umzuwandeln. Sofern der Erbe des Depotinhabers US-Staatsbürger und Inhaber einer Green-Card ist, ist er gemäß dem Foreign Account Tax Compliance Act (“FATCA”) vom Angebot der Raisin Bank ausgeschlossen. Die Raisin Bank behält sich ein einseitiges Kündigungsrecht vor. Liegt keine der oben genannten Vollmachten vor, behalten sich die Raisin GmbH sowie die Raisin Bank AG vor, insbesondere folgende Unterlagen anzufordern: (i) die Sterbeurkunde im Original oder in beglaubigter Kopie,

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  • Bekanntmachung Jede Ersetzung ist gemäß § 12 bekannt zu machen.

  • Einzugsaufträge (1) Erteilung von Vorbehaltsgutschriften bei der Einreichung Schreibt die Bank den Gegenwert von Schecks und Lastschriften schon vor ihrer Einlösung gut, geschieht dies unter dem Vorbehalt ihrer Einlösung, und zwar auch dann, wenn diese bei der Bank selbst zahlbar sind. Reicht der Kunde andere Papiere mit dem Auftrag ein, von einem Zahlungspflichtigen einen Forderungsbetrag zu beschaffen (zum Beispiel Zinsscheine), und erteilt die Bank über den Betrag eine Gutschrift, so steht diese unter dem Vorbehalt, dass die Bank den Betrag erhält. Der Vorbehalt gilt auch dann, wenn die Schecks, Lastschriften und anderen Papiere bei der Bank selbst zahlbar sind. Werden Schecks oder Lastschriften nicht eingelöst oder erhält die Bank den Betrag aus dem Einzugsauftrag nicht, macht die Bank die Vorbehaltsgutschrift rückgän- gig. Dies geschieht unabhängig davon, ob in der Zwischenzeit ein Rech- nungsabschluss erteilt wurde.

  • Status Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte und nicht nachrangige Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander und mit allen anderen nicht besicherten und nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind.

  • Unterrichtung über nicht autorisierte oder fehlerhaft ausgeführte Aufträge Der Kunde hat die Bank unverzüglich nach Feststellung eines nicht autorisierten oder fehlerhaft ausgeführten Auftrags hierüber zu unterrichten.