Common use of Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung Clause in Contracts

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhält- nis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- men. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen im 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- den. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 6 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Card, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige künfti- ge Inhaber der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden Vertrags- verhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden entste- henden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte Haupt- karte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche An- sprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte Haupt- karte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben ange- geben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen begrün- deten Zahlungsverpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers Gemein- schaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen Jugend- lichen imm Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard beantragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt. 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung Zahlungsverpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung Verletzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen Jugend- lichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen ent- stehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigtenSorgeberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten Sorgeberechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus hin- aus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- denwerden. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt Zeitpunkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gungKündigung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich verantwort- lich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 3 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Mastercard Und Visa Karten, Allgemeine Geschäftsbedingungen

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatzkarte Zusatz- karte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmenentgegenzu- nehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung Be- lastung der entstehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften haf- ten der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos Ge- meinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto Abrechnungskon- to angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen Zahlungs- verpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als GesamtschuldnerGe- samtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber VollmachtVoll- macht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen Er- klärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen im 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- den. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatzkarte Zusatz- karte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmenentgegenzu- nehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden Umsatzsalden respektive respekti- ve Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften haf- ten der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. d.h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto Abrechnungs- konto angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen Zah- lungsverpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber VollmachtVoll- macht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen imm Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard beantragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollen- dung des 18. Lebensjahres liegt. 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung Zahlungsverpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung schuldhaf- ter Verletzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit Volljäh- rigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(nSorgebe- rechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- Sorg- falts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären auf- zuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche Jugend- liche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch Aufwen- dungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigtenSorgeberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten Sorgeberechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- denwerden. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt Zeitpunkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung Beendi- gung (Kündi- gungKündigung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4. 14 Zusatzleistungen und Funktionen 14.1 Soweit mit der Karte Zusatzleistungen (z.B. Versicherungen) oder Funktionen (z.B. Bonuspro- gramme) verbunden sind, wird der Karteninhaber hierüber gesondert informiert. Für Zusatzleistungen und Funktionen gelten deren jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen. 14.2 Die Bank bzw. der Herausgeber sind nicht ver- pflichtet, Zusatzleistungen und Funktionen, die nicht Bestandteil dieses Kartenvertrags sind, aufrechtzu- erhalten oder in ähnlicher Weise fortzuführen. Die Bank bzw. der Herausgeber behalten sich vielmehr vor, Zusatzleistungen und Funktionen neu zu gestal- ten oder entfallen zu lassen. Zusatzleistungen und Funktionen nach Ziffer 14.1 können spätestens vier Wochen vor dem Inkrafttreten durch Angebot in Textform an den Karteninhaber geändert oder ein- gestellt werden. Der Karteninhaber kann den Ände- rungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Inkrafttretens entweder zustimmen oder sie ableh- nen. Die Zustimmung des Karteninhabers gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem Zeit- punkt in Textform angezeigt hat, zu dem die Ände- rungen in Kraft treten sollen. Eine Ablehnung (Wi- derspruch) gilt als Kündigung des Kartenvertrags gemäß Ziffer 19.1. In diesem Fall ist der Kartenin- haber berechtigt, den Kartenvertrag auch vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen fristlos und kostenfrei zu kündigen. Hierauf wird die Bank bzw. der Herausgeber den Karteninhaber im Rahmen des Änderungsangebotes hinweisen.

Appears in 2 contracts

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten, Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige künfti- ge Inhaber der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden Vertrags- verhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden entste- henden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte Haupt- karte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche An- sprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte Haupt- karte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben ange- geben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen begrün- deten Zahlungsverpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers Gemein- schaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen Jugend- lichen imm Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard beantragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt. 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung Zahlungsverpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung Verletzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen Jugend- lichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Mitwirkungs- pflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard Basic- Card verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen ent- stehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigtenSorgeberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten Sorgeberechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus hin- aus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- denwerden. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt Zeitpunkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gungKündigung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich verantwort- lich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten BelastungswegBelastungs- weg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere meh- rere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen Zahlungs- verpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhält- nis Ver- tragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündigung Kün- digung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen im 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- den. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 1 contract

Samples: Telefon Banking Vereinbarung

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige künfti­ ge Inhaber der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden Vertrags­ verhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden ent­ stehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte Haupt­ karte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- Haupt­ als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben ange­ geben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen begrün­ deten Zahlungsverpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers Gemein­ schaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen Jugend­ lichen imm Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard beantragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt. 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung Zahlungsverpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- Sorgfalts­ und Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung Verletzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/hat/ haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- Sorgfalts­ und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen ent­ stehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigtenSorgeberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten Sorgeberechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen Jugend­ lichen geschlossen wer- denwerden. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend abwei­ chend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt Zeitpunkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gungKündigung) des Kartenvertrags weiterhin wei­ terhin verantwortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 1 contract

Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatzkarte dem Hauptkarteninhaber VollmachtVoll- macht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden betreffenden Erklärungen mit Wirkung Wir- kung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmen. Der Hauptkarteninhaber Haupt- karteninhaber gestattet die Belastung der entstehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber Zusatzkarten- inhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen Zahlungsverpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als Gesamtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber VollmachtVoll- macht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend für einen Jugendlichen imm Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard bean- tragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjahres liegt. 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung ins- besondere Zahlungsverpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung Verletzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten Mitwir- kungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/seiner/ ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch Aufwendungs- ersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigtenSorgeberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten Sorgeberechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- denwerden. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt Zeitpunkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gungKündigung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich verant- wortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 1 contract

Samples: Kartenvertragsbedingungen

Vollmacht/Gesamtschuldnerische Haftung. 12.1 Mit der Unterzeichnung des Antrags für eine Zusatzkarte erteilt der künftige Inhaber der Zusatzkarte Zusatz- karte dem Hauptkarteninhaber Vollmacht, alle das Vertragsverhältnis betref- fenden betreffenden Erklärungen mit Wirkung auch für sich abzugeben oder entgegenzunehmenentgegenzu- nehmen. Der Hauptkarteninhaber gestattet die Belastung Be- lastung der entstehenden Umsatzsalden respektive Einzelumsätze aller Zusatzkarten über den für die Hauptkarte vereinbarten Belastungsweg. 12.2 Sofern eine Zusatzkarte ausgegeben wird, haften der Inhaber der Hauptkarte und der Inhaber der Zusatzkarte für die mit der Zusatzkarte begründeten Zahlungsverpflich- tungen Zahlungsverpflichtungen als Gesamtschuldner, d. h. die Bank kann sowohl von dem Haupt- als auch von dem Zusatzkarteninhaber die Erfüllung sämtlicher Ansprüche fordern. Der Inhaber der Zusatzkarte haftet nicht für die mit der Hauptkarte begründeten Zahlungsverpflichtungen. 12.3 Beantragen oder halten die Inhaber eines Gemeinschaftskontos Ge- meinschaftskontos eine oder mehrere Karten, bei denen das Gemeinschaftskonto als Abrechnungskonto angegeben wurde, haften alle Kontoinhaber für die mit der jeweiligen Karte begründeten Zahlungsver- pflichtungen Zahlungs- verpflichtungen abweichend von Ziffer 12.2 als GesamtschuldnerGe- samtschuldner. Weiter erteilen die Inhaber eines Gemeinschaftskontos dem Hauptkarteninhaber VollmachtVoll- macht, alle das Vertragsverhält- nis Vertragsverhältnis betreffenden Erklärungen Er- klärungen mit Wirkung auch für sie abzugeben oder entgegenzuneh- menentgegenzunehmen. Das Recht jedes einzelnen Gemeinschaftskontoinhabers auf Kündigung gemäß Ziffer 16.1 bleibt davon unberührt. 12.4 Für die BasicCard für Jugendliche gilt Ziffer 13. 13 BasicCard für Jugendliche (Debitkarte) 13.1 Der/Die Sorgeberechtigte(n) kann/können stellvertretend stell- vertretend für einen Jugendlichen imm Alter von 12 bis 18 Jahren eine BasicCard beantragen. Die Karte lautet auf den Namen des Jugendlichen. Die BasicCard wird für eine kartentypische Laufzeit (drei bis vier Jahre) ausgestellt, und zwar auch dann, wenn das Ende der Gültigkeitsdauer nach Vollendung des 18. Lebensjah- res liegt. 13.2 Rechtlich ist für die Verpflichtungen aus dem Kartenvertrag (insbesondere Zahlungs- verpflichtung Zahlungsverpflichtung gemäß den Ziffern 7, 9 und 13.4, Einhaltung der Sorgfalts- und Mitwir- kungspflichten Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 und Haftung bei vorsätzlicher oder grob schuldhafter Ver- letzung Verletzung gemäß Ziffer 11), die bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen entstehen, der/die Sorgeberechtigte(nSorgeberech- tigte(n) verantwortlich. Er/Sie hat/haben den Jugendlichen Jugend- lichen als Empfänger der Karte über die Sorgfalts- und Mitwirkungspflichten gemäß Ziffer 6 aufzuklären und dafür Sorge zu tragen, dass diese vom Jugendlichen beachtet und eingehalten werden. 13.3 Der/Die Sorgeberechtigte(n) willigt/willigen mit Einzahlung eines Guthabens durch ihn/sie oder durch einen Dritten mit seiner/ihrer Zustimmung zugunsten der BasicCard darin ein, dass der Jugendliche über dieses Guthaben mittels der BasicCard verfügt. 13.4 Für negative Salden gemäß Ziffer 5.4 oder für Aufwendungen, die aus der weiteren Nutzung der gekündigten Karte bis zu ihrer Rückgabe an die Bank entstehen (vgl. Ziffer 17.1), besteht der Aufwendungsersatzanspruch Aufwen- dungsersatzanspruch ausschließlich gegenüber dem/den Sor- geberechtigtenSorgeberechtigten. 13.5 Die BasicCard kann bis zur Volljährigkeit des Jugendlichen Ju- gendlichen von dem/den Sorgebe- rechtigten Sorgeberechtigten oder dem Jugendlichen selbst gekündigt werden. Darüber hinaus gilt Ziffer 16. 13.6 Abweichend von Ziffer 13.1 Satz 2 kann der Kartenvertrag Kar- tenvertrag der BasicCard auf Wunsch auf den Namen eines Sorgeberechtigten und zugunsten des Jugendlichen geschlossen wer- denwerden. In diesem Fall bleibt der Sorgeberechtigte, abweichend von Ziffer 13.2, über den Zeit- punkt Zeitpunkt der Volljährigkeit des jugendlichen Karteninhabers hinaus bis zur Beendigung (Kündi- gungKündigung) des Kartenvertrags weiterhin verantwortlich im Sinne der Ziffern 13.2 und 13.4.

Appears in 1 contract

Samples: Vertragsbedingungen Für Visa/Mastercard Karten