Vollstreckungsunterwerfung. Der Vorhabenträger unterwirft sich hinsichtlich der Verpflichtungen aus diesem Vertrag der sofortigen Vollstreckung gemäß § 61 VwVfG.
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Samples: Durchführungsvertrag, Durchführungsvertrag
Vollstreckungsunterwerfung. Der Vorhabenträger bzw. sein Rechtsnachfolger unterwirft sich hinsichtlich der eingegangenen Verpflichtungen aus diesem Vertrag der sofortigen Vollstreckung gemäß § 61 VwVfG.
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Samples: Städtebaulicher Vertrag
Vollstreckungsunterwerfung. Der Vorhabenträger Die Vorhabenträgerin unterwirft sich hinsichtlich der Verpflichtungen aus diesem Vertrag der sofortigen Vollstreckung gemäß § 61 VwVfG.
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Samples: Durchführungsvertrag