Voraussetzungen für die Teilnahme Musterklauseln

Voraussetzungen für die Teilnahme. Das Mentoring Program ist für Teilnehmer geeignet, die bereits eine Yogalehrerausbildung absolviert haben und mindestens zwei Jahre regelmäßige Lehrpraxis haben.
Voraussetzungen für die Teilnahme. Für die Teilnahme am mobilen Arbeiten müssen folgende Punkte erfüllt sein: a) Die/der Beschäftigte muss (jedenfalls in dem Umfang, in dem sie/er mobil arbeiten möchte) Tätigkeiten wahrnehmen, die für mobile Arbeit geeignet sind. Geeignet sind solche Tätigkeiten, die eigenständig durchführbar sind, unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologie durchgeführt werden, keinen häufigen Zugriff auf nicht digitalisierte Ressourcen (z. B. Papierakten) erfordern, bei denen kein häufiger, kurzfristiger und persönlicher Abstimmungs- und Handlungsbedarf vor Ort in der Dienststelle besteht und bei denen keine besonderen Belange (z. B. Geheimhaltung, Datenschutz oder Compliance-Regelungen) entgegenstehen. Ausgeschlossen ist mobiles Arbeiten, wenn die Eigenart der Tätigkeit die physische Anwesenheit am Arbeitsplatz erfordert. b) Die/der Beschäftigte ist persönlich geeignet und kann die für den Zeitraum des mobilen Arbeitens vorgesehenen Tätigkeiten eigenständig wahrnehmen. Insbesondere während Ausbildungs- oder Einarbeitungszeiten ist mobiles Arbeiten grundsätzlich ausgeschlossen. c) Die/der Beschäftigte kann ihre/seine telefonische Erreichbarkeit (siehe Ziff. 5 a)) während des mobilen Arbeitens sicherstellen. Sie/er kann die ggf. erforderliche Internetverbindung bereitstellen (siehe Ziff. 5 b)). Die/der Beschäftigte nutzt darüber hinaus die zur Verfügung stehenden Mittel (z. B. Teamkalender in ZEUS), um ihre/seine Anwesenheit und Arbeitsbereitschaft sowie entsprechende Arbeitspausen für ihre/seine Vorgesetzten und ihre/seine Arbeitseinheit anzuzeigen. d) Die/der Beschäftigte ist bereit, an einem Desk-Sharing-Modell innerhalb seiner Arbeitseinheit teilzunehmen. Die Modelle hierzu sind von der jeweiligen Arbeitseinheit festzulegen. e) Die/der Beschäftigte verpflichtet sich, an Unterweisungen bzw. Schulungen zum Thema Arbeitsschutz, Datenschutz sowie IT- Sicherheit beim mobilen Arbeiten teilzunehmen. f) Das mobile Arbeiten führt nicht zu einer Mehrbelastung der übrigen Beschäftigten der Arbeitseinheit und beeinträchtigt die Funktionsfähigkeit der Arbeitseinheit auch unter Berücksichtigung von Telearbeit/mobilem Arbeiten anderer Beschäftigter nicht. Sofern nicht allen Beschäftigten einer Arbeitseinheit, die für einen bestimmten Zeitraum mobil arbeiten möchten, gleichzeitig die Teilnahme gewährt werden kann, ist schwerbehinderten Beschäftigten sowie denjenigen Beschäftigten vorrangig die Teilnahme zu ermöglichen, die hierdurch die Vereinbarkeit von Beruf und Fa...
Voraussetzungen für die Teilnahme. 4.1 Damit Du an dieser Veranstaltung teilnehmen, erklärst und garantierst Du, dass Du die folgenden Kriterien erfüllst: − Du bestätigst, dass Du eine natürliche Person und zum Zeitpunkt deiner Teilnahme 18 Jahre oder älter bist. Personen im Alter von unter 18 Jahren dürfen weder an dieser Veranstaltung teilnehmen noch ihre persönlichen Daten angeben oder auf andere Weise dem Veranstalter übermitteln (alle Daten über dich, wie deine Kontaktdaten, Antworten auf die Veranstaltung und Fotos). Die Angabe deiner personenbezogenen Daten ist freiwillig; wenn Du uns aber nicht alle erforderlichen personenbezogenen Daten bekannt gibst, ist eine Teilnahme nicht möglich. − Du bestätigst, dass du im Besitz eines gültigen Tickets für die Veranstaltung bist. 4.2 Der Veranstalter nimmt Anmeldungen nicht an, wenn diese: (a) automatisch von Computern generiert wurden; (b) von Dritten (in deinem Namen) oder automatisch ausgefüllt werden (Bulk); (c) unleserlich sind, geändert, rekonstruiert, gefälscht oder manipuliert wurden; oder (d) unvollständig sind. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, nach eigenem Ermessen die von dir angegebene E- Mail-Adresse zu überprüfen, und – gegebenenfalls – einen Nachweis über die Einwilligung einer erziehungsberechtigten Person zu verlangen, ebenso den Nachweis über dein Alter, deine Identität und/oder andere Angaben. Im Streitfall werden Anmeldungen mit einer ungültigen E-Mail-Adresse oder falschen Angaben über dein Alter oder deinen Wohnort nicht zugelassen. Eine Anmeldung zu dieser Veranstaltung durch Verwendung mehrerer E-Mail-Adressen ist nicht erlaubt. Falls sich herausstellen sollte, dass Du mehrere E-Mail-Adressen verwendet hast, um diese Bestimmung zu umgehen, wird keine deiner Anmeldungen berücksichtigt. 4.3 Da die Veranstaltung in der Schweiz stattfindet, ist der Teilnehmer selbst für die Anreise und Einhaltung der Einreisebestimmungen verantwortlich. Bei einer Verweigerung der Einreise kommt es zu keiner Ticketrückerstattung.
Voraussetzungen für die Teilnahme. 3.1. Die Absolvierung jeglicher Schritte über automatisierte Dienste ist unzulässig. 3.2. Nur vollständige Einsendungen werden berücksichtigt. 3.3. Die Teilnahme setzt das vollständige und richtige Ausfüllen des Online-Formulars voraus sowie die Zustimmung und Bereitschaft zur Einhaltung der Teilnahmebedingungen und Datenschutzerklärung. 3.4. Mit dem Versand des Bewerbungsformulars über die Webseite erklärt der Teilnehmer alle zugrundeliegenden Bedingungen gelesen und verstanden zu haben und diese ohne Einschränkung zu akzeptieren. 3.5. Der Teilnehmer trägt die alleinige Verantwortung für die inhaltliche Richtigkeit der gemachten Angaben und garantiert für die Richtigkeit der Angaben im Vorfeld (Marktdaten, PoC-Daten o.Ä.). 3.6. Nach Ablauf der Bewerbungsphase werden die Teilnehmer zuerst von den Veranstaltern und Teilnehmern des Handelsnetzes der Veranstalter (ausgewählte Lagerhäuser) unter Ausschluss der Öffentlichkeit geprüft. 3.7. Anschließend werden ausgewählte, relevante Teilnehmer von den Veranstaltern benachrichtigt und dazu aufgefordert, Materialen für den PoC in ausreichender Menge und Qualität zur Verfügung zu stellen und auch für weitere persönliche Gespräche zur Verfügung zu stehen. 3.8. Der von den Veranstaltern vorgegebene Zeitpunkt der Einsendung der PoC-Materialien ist einzuhalten. Verspätete Einsendungen können nicht berücksichtigt werden. 3.9. Die Natur des Produkts muss eine PoC-Validierung innerhalb von 14 Tagen ermöglichen. Ausnahmen können bei Nachweis über ausführliche andere PoCs nach Ermessen der Veranstalter gemacht werden. 3.10. Nach der Bewertung durch die Veranstalter wird eine nicht im Vorhinein festgelegte Anzahl von Produkten nach freiem Ermessen der Veranstalter bestimmt, die für eine kurzfristige Listung im Sortiment des Handelsnetzes der Veranstalter (ausgewählte Lagerhäuser) in Frage kommen. 3.11. Anschließend finden Gespräche zwischen Vertretern der ausgewählten Teilnehmer und der Veranstalter statt. 3.12. Termine und Rahmenbedingungen der Gespräche werden von den Veranstaltern bekannt gegeben. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf bestimmte Durchführungsmodalitäten. 3.13. Die Veranstalter haben jederzeit das Recht auf kurzfristige Änderungen des Ablaufs und der Durchführung, aus welchem Grund auch immer. 3.14. Die Teilnehmer haben keinen Anspruch auf Listung, Coaching, Finanzierung oder andere Dienstleistungen und Hilfestellungen durch den Veranstalter oder Abschluss von Lieferanten- oder Einkaufsvereinbarungen. Di...
Voraussetzungen für die Teilnahme. 1. Teilnehmer müssen mindestens 18 Jahre alt sein und über ein Groupon Kundenkonto verfügen. Personen, die kein Groupon-Konto haben, müssen sich registrieren, um einen kostenlosen Teilnahmegutschein zu erwerben. Es wird klargestellt, dass mit der Anmeldung für ein Groupon-Konto keine finanziellen Verpflichtungen verbunden sind und die anmeldenden Personen ihr Konto jederzeit kostenlos wieder schließen können. 2. Groupon Hotels und Reisen übernimmt keine Verantwortung für Gewinnspielteilnahmen, die nicht ordnungsgemäß eingehen oder übermittelt werden. Die Absendebestätigung gilt nicht als Teilnahmebestätigung. 3. Groupon Hotels und Reisen behält sich vor, die Voraussetzungen für die Teilnahme zu überprüfen und die Teilnahme gegebenenfalls nach eigenem Ermessen zu verweigern. Groupon Hotels und Reisen kann nicht für ungültige Gewinnspielteilnahmen haftbar gemacht werden. 4. Groupon Hotels und Reisen kann relevante Information einfordern, um die Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen zu verifizieren. Sollten diese Informationen nicht geliefert werden, wird Groupon Hotels und Reisen die Zulassung zur Teilnahme an der Verlosung verweigern. 5. Nur registrierte Kunden von Groupon Deutschland können an der Verlosung teilnehmen. 6. Mitarbeiter von Groupon sind nicht zur Teilnahme am Gewinnspiel berechtigt.
Voraussetzungen für die Teilnahme. Details zu den Teilnahmevoraussetzungen, vorzunehmenden Handlungen, der Laufzeit des Fotowettbewerbs und etwaigen Gewinnen ergeben sich aus den Beschreibungen, die den Teilnehmern im Rahmen des Fotowettbewerbs zur Verfügung gestellt werden. Diese Detailbeschreibungen gehen diesen Teilnahmebedingungen vor. Um am Wettbewerb teilzunehmen, müssen die Teilnehmer ihre Bilder über xxx.xxxxxxxxxx00.xx hochladen. Die Gewinner werden durch eine Jury ausgewählt. Mit dem Upload stimmt der Teilnehmer der Nutzung der hochgeladenen Dateien zu. Diese werden auf den Social Media Kanälen von Gartenzaun24 und der Webseite www.gartenzaun24 verwendet. Mit der Teilnahme erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden.

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  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Technische Voraussetzungen Für die Nutzung des Online-Banking benötigt der Kunde einen Internetzugang. Dieser Zugang wird nicht von der ebase bereitgestellt. Die ebase ist für techni- sche Störungen des Internetzugangs nicht verantwortlich und übernimmt hierfür keine Gewährleistung oder Haftung.

  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Änderungen der Teilnehmerzahl und der Veranstaltungszeit 6.1 Eine Erhöhung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% muss dem Hotel spätestens fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn mitgeteilt werden; sie bedarf der Zustimmung des Ho- tels, die in Textform erfolgen soll. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens aber 95% der vereinbarten höheren Teilnehmerzahl. Ist die tatsächliche Teilnehmerzahl niedriger, hat der Kunde das Recht, den vereinbarten Preis um die von ihm nachzuweisenden, aufgrund der geringeren Teilnehmerzahl zusätzlich er- sparten Aufwendungen zu mindern. 6.2 Eine Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 5% soll dem Hotel frühzeitig, spätes- tens bis fünf Werktage vor Veranstaltungsbeginn, mitgeteilt werden. Der Abrechnung wird die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt, mindestens jedoch 95% der letztlich ver- einbarten Teilnehmerzahl. Ziffer 6.1 Satz 3 gilt entsprechend. 6.3 Bei Reduzierung der Teilnehmerzahl um mehr als 10% ist das Hotel berechtigt, die bestätigten Räume, unter Berücksichtigung der gegebenenfalls abweichenden Raummiete, zu tauschen, es sei denn, dass dies dem Kunden unzumutbar ist. 6.4 Verschieben sich die vereinbarten Anfangs- oder Schlusszeiten der Veranstaltung und stimmt das Hotel diesen Abweichungen zu, so kann das Hotel die zusätzliche Leistungsbe- reitschaft angemessen in Rechnung stellen, es sei denn, das Hotel trifft ein Verschulden.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Rechtsgrundlagen für die Datenverarbeitung Die SCHUFA verarbeitet personenbezogene Daten auf Grundlage der Bestimmungen der Datenschutz-Grundverordnung. Die Verarbeitung erfolgt auf Basis von Einwilligungen sowie auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 Buchstabe f DS-GVO, soweit die Verarbeitung zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich ist und nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen. Einwilligungen können jederzeit gegenüber dem betreffenden Vertragspartner widerrufen werden. Dies gilt auch für Einwilligungen, die bereits vor Inkrafttreten der DS-GVO erteilt wurden. Der Widerruf der Einwilligung berührt nicht die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf verarbeiteten personenbezogenen Daten.

  • Was bedeutet die vorvertragliche Anzeigepflicht? Was gilt bei arglistiger Täuschung nach Eintritt des Versicherungsfalls?

  • Konkretisierung des Auftragsinhalts (1) Art und Zweck der vorgesehenen Verarbeitung von Daten (2) Art der Daten (3) Kategorien betroffener Personen