Voraussetzungen und Bedingungen Musterklauseln

Voraussetzungen und Bedingungen. Der Anschluss der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage ist nur an gemeinschaftlichen Leitungsanlagen, über die auch die teilnehmenden Berechtigten angeschlossen sind (Hauptleitung gemäß ÖVE/ÖNORM E 8001-1), möglich. Die Durchleitung der erzeugten Energie von einem Anschlussobjekt zu einem anderen Anschlussobjekt durch Anlagen des Netzbetreibers sowie über unterschiedliche Netzebenen ist nicht zulässig. Dieser Vertrag kommt nur in Bezug auf jene teilnehmenden Berechtigten zur Anwen- dung, welche bereits über einen Anschluss am öffentlichen Netz, einen aufrechten Netz- zugangsvertrag mit dem Netzbetreiber und einen aufrechten Energieliefervertrag verfü- gen. Voraussetzung für den Betrieb der Anlage als gemeinschaftliche Erzeugungsanlage ist weiter ▪ ein abgeschlossener Errichtungs- und Betriebsvertrag zwischen dem Betreiber und den teilnehmenden Berechtigten, der sämtliche Regelungen iS des § 16a Abs 4 El- WOG 2010 enthält; ▪ ein aufrechter Netzzugangsvertrag zwischen dem Betreiber und dem Netzbetreiber sowie ein aufrechter Vertrag mit einem Energielieferanten/Energieabnehmer; ▪ ein aufrechter Netzzugangsvertrag und eine Zusatzvereinbarung zum Netzzugangs- vertrag über die Teilnahme an einer gemeinschaftlichen Erzeugungsanlage zwi- schen jedem teilnehmenden Berechtigten und dem Netzbetreiber; ▪ ein festgelegter Modus zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge auf die teilneh- menden Berechtigten (Änderungen über die dafür vorgesehenen Marktprozesse); ▪ dass alle beteiligten Verbrauchsanlagen und die gemeinschaftliche Erzeugungsan- lage in Betrieb und mit einem Messgerät ausgestattet sind, welches die erforderli- che Messung auf der ¼-h-Basis durchführt; ▪ dass seitens des Betreibers sichergestellt ist, dass eine Zustimmungserklärung je- des teilnehmenden Berechtigten zur Auslesung, Verwendung und Übermittlung sei- ner Daten inkl. ¼-h-Messwerte gemäß § 84a ElWOG eingeholt wurde.
Voraussetzungen und Bedingungen. Dieser Vertrag kommt nur in Bezug auf jene teilnehmenden Netzbenutzer zur Anwendung, welche bereits über einen Anschluss am öffentlichen Netz, einen aufrechten Netzzugangs- vertrag mit dem Netzbetreiber und einen aufrechten Energieliefervertrag verfügen. Voraussetzung für den Betrieb einer EEG ist weiter ▪ ein abgeschlossener Vertrag zwischen der EEG und den teilnehmenden Netzbenut- zern, der sämtliche erforderlichen Regelungen iS der §§ 79 f EAG bzw. 16c ffa ELWOG enthält; ▪ ein Netzzugangsvertrag samt Zusatzvereinbarung für jeden teilnehmenden Netzbe- nutzer und ein Netzzugangsvertrag für den/die Erzeugungszählpunkt(e) mit dem Netzbetreiber sowie ein aufrechter Vertrag mit einem Energielieferanten/Energie- abnehmer; ▪ ein festgelegter Modus (statisch oder dynamisch) zur Aufteilung der erzeugten Energiemenge auf die teilnehmenden Netzbenutzer (Anlage ./A bzw. Änderungen über die dafür vorgesehenen Marktprozesse); ▪ dass alle beteiligten Verbrauchsanlagen und die Erzeugungsanlage(n) in Betrieb und mit einem Messgerät ausgestattet sind, welches die erforderliche Messung auf der ¼-h-Basis durchführt; ▪ dass seitens der EEG sichergestellt ist, dass die Zustimmung der teilnehmenden Netzbenutzer bzw. der Gemeinschaft zur Auslesung und Übermittlung der Viertel- stundenwerte gemäß § 84a ElWOG eingeholt wurde.
Voraussetzungen und Bedingungen. Es werden bildende Künstler*innen, die eine künstlerische Ausbildung abgeschlossen haben und/oder eine mehrjährige künstlerische Tätigkeit auf dem Gebiet der bildenden Kunst nachweisen können. Kriterien für die Vergabe eines Stipendiums sind in erster Linie Qualität, Gestaltungskraft und Kontinuität.

Related to Voraussetzungen und Bedingungen

  • Rahmenbedingungen Über grundlegende Änderungen der Rahmenbedingungen werden sich die Vertragspartner gegenseitig unverzüglich informieren. Ihre Auswirkungen auf die Zielerfüllung werden in den Berichten dargelegt.

  • Besondere Bedingungen Es gelten für den Einzug die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für Ein- zugsaufträge von öffentlichen Verwaltungen (Staatskassen-Bedingungen)“ sowie für die Kommunikation die „Besondere Bedingungen der Deutschen Bundesbank für die Datenfern- übertragung via EBICS für sonstige Kontoinhaber ohne Bankleitzahl (EBICS-Bedingungen)“ oder die “Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deut- schen Bundesbank mit HBCI (elektronische Signatur) (HBCI-Bedingungen Giro)“ bzw. die „Besondere Bedingungen für die Anwendung ‚onlinebanking.bundesbank‘ der Deutschen Bundesbank mit PIN/eTAN (PIN/eTAN-Bedingungen Giro)“.

  • Lieferbedingungen Soweit nicht ausdrücklich anderweitig schriftlich durch den Verkäufer anerkannt werden die Produkte „Geliefert benannter Bestimmungsort“ an dem in der Auftragsbestätigung benannten Ort verkauft (Incoterms® 2010 „DAP“). Die für die Lieferung angegebene Zeit ist nur ein Hinweis und begründet keine vertragliche Verpflichtung, es sei denn anderweitig ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt. Die Nichteinhaltung einer solchen Lieferungszeit führt nicht zu einem Recht, Verluste oder Schäden geltend zu machen, es sei denn eine solche Nichteinhaltung ist das Ergebnis von vorsätzlichem Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit auf Seiten des Verkäufers. Wenn eine Lieferungszeit ausdrücklich schriftlich durch den Verkäufer bestätigt wurde, berührt eine solche Lieferungszeit nicht höhere Gewalt, die es dem Verkäufer automatisch erlaubt, Lieferungen ohne jedwede Entschädigung des Käufers aufzuschieben. Bei Ankunft der Produkte am Lieferungsort wird der Käufer zur angegebenen Lieferzeit (von der der Verkäufer den Käufer rechtzeitig in Kenntnis gesetzt hat) Entladeanlagen zur Verfügung stellen und die Produkte unverzüglich entladen. Jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich des Entladens ist vollständig auf eigene Gefahr des Käufers. Ein Nichterfüllen der unverzüglichen Beförderung durch den Käufer berechtigt den Verkäufer, alle sich daraus ergebenden Kosten und Auslagen ersetzt zu verlangen und entweder den Verkauf ganz oder teilweise zu kündigen oder die Produkte bei einer dritten Partei seiner Xxxx deponieren zu lassen. In Falle einer Beförderung EXW fällt jede Hilfestellung durch den Verkäufer oder seinen Subunternehmer bezüglich der Verladung vollständig in den Risikobereich des Käufers. Wenn der Verkäufer an den Käu-fer eine Menge an Produkten liefert, die bis zu 5 Prozent die durch den Käufer bestellte Menge unterschreitet, ist der Käufer nicht berechtigt, die gelieferten Produkte wegen der Fehlmenge abzulehnen. Von der Ablieferung der Produkte an ist der Käufer vollständig und ausschließlich für die Produkte verantwortlich, einschließlich der Einhaltung von verpflichtenden Standards des Umweltschutzrechts, der Verpackung und der Verpackungsmaterialien. Wenn Laderoste und Paletten Eigentum des Verkäufers sind und zurückgegeben werden können, müssen sie dem Verkäufer zurückgegeben werden. Jeglicher Wiedergebrauch solcher Gerätschaften durch den Käufer ist nicht gestattet und geschieht folglich vollständig auf eigene Gefahr des Käufers.

  • Nutzungsbedingungen a) Die Software ist urheberrechtlich geschützt. Sie darf ausschließlich für eigene Zwecke im Rahmen des bestimmungsgemäßen Gebrauchs genutzt werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software außerhalb der nachfolgenden Regelungen zu ändern, anzupassen, zu übersetzen oder zu vervielfältigen. b) Die Software darf nur zum Zwecke der Datensicherung kopiert werden. Der Kunde hat dabei alphanumerische Kennungen, Warenzeichen und Urheberrechtsvermerke unverändert mit zu vervielfältigen und über den Verbleib der Kopien Aufzeichnungen zu führen. Dokumentationen dürfen nicht vervielfältigt werden. c) Der Kunde darf die Software auf jeder ihm zur Verfügung stehenden, geeigneten Hardware einsetzen. Wechselt der Kunde jedoch die Hardware, muss er die Software von der bisher verwendeten Hardware löschen. d) Die Rückübersetzung des Programmcodes in andere Codeformen sowie sonstige Arten der Rückerschließung der verschiedenen Herstellungsstufen der Software einschließlich einer Programmänderung ist nicht zulässig. e) Der Kunde wird dafür sorgen, dass die Produkte, deren Vervielfältigungen und die Dokumentationen nicht an Dritte vermietet, unterlizenziert oder verleast werden.

  • Sonstige Bedingungen 19.1 Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Telekabel Riesa auf einen Dritten übertragen. Die Zustimmung kann nur aus einem sachlichen Grund verweigert werden. 19.2 Telekabel Riesa darf ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise auf einen Dritten übertragen. Telekabel Riesa hat dem Kunden die Übertra- gung vor ihrem Vollzug in Textform anzuzeigen. Der Kunde kann den Vertrag innerhalb eines Monats nach dem Zugang dieser Anzeige für den Zeitpunkt, an dem die Übertra- gung wirksam wird, kündigen. Telekabel Riesa wird den Kunden in der Anzeige auf dieses Kündigungsrecht hinweisen. 19.3 Telekabel Riesa ist berechtigt, Dritte mit der Erbringung der vertraglich geschul- deten Leistungen zu beauftragen. 19.4 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragspartner gilt deutsches Recht. 19.5 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist Ge- richtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und Telekabel Riesa der Sitz von Telekabel Riesa. 19.6 Änderungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für dieses Schriftformerfordernis. Besonderer Teil Kabelanschluss

  • Bedingungen Ist der Bewertungstag kein Handelstag, so gilt der nächstfolgende Handelstag als Bewertungstag. "Bewertungstag+1": nicht anwendbar.

  • Gegenstand der Bedingungen Diese Allgemeinen Bedingungen regeln den Anschluss/die Anschlüsse der Gasanlage an das Erdgasverteilernetz des Netzbetreibers (im Folgenden einheitlich: Netzanschluss) und dessen weiteren Betrieb sowie die Nutzung dieses Anschlusses zur Entnahme von Erdgas hin- ter der Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Änderungen des Vertrages und dieser Bedingungen Die Regelungen des Vertrages und dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmen- bedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z. B. EnWG, StromGVV, StromNZV, MsbG, höchstrichterliche Rechtsprechung, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Das vertragliche Äquivalenzverhältnis kann nach Vertragsschluss durch unvorhersehbare Änderungen der gesetzlichen oder sonstigen Rahmenbedingungen (z. B. durch Gesetzesänderungen, sofern deren konkreter Inhalt nicht bereits – etwa in der Phase zwischen dem Abschluss des förmlichen Gesetzgebungsverfahrens und dem Inkrafttreten – absehbar war), die der Lieferant nicht veranlasst und auf die er auch keinen Einfluss hat, in nicht unbedeutendem Maße gestört werden. Ebenso kann nach Vertragsschluss eine im Vertrag und/oder diesen Bedingungen entstandene Xxxxx nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung des Vertrages entstehen lassen (etwa wenn die Rechtsprechung eine Klausel für unwirksam erklärt), die nur durch eine Anpassung oder Ergänzung zu beseitigen sind. In solchen Fällen ist der Lieferant verpflichtet, den Vertrag und diese Bedingungen – mit Ausnahme der Preise – unverzüglich insoweit anzupassen und/oder zu ergänzen, als es die Wiederherstel- lung des Äquivalenzverhältnisses von Leistung und Gegenleistung und/oder der Ausgleich entstandener Vertragslücken zur zumutbaren Fort- und Durchführung des Vertragsverhältnisses erforderlich macht (z. B. mangels gesetzlicher Überleitungsbestimmungen). Anpassungen des Vertrages und dieser Bedingungen nach dieser Ziffer sind nur zum Monatsersten möglich. Die Anpassung wird nur wirksam, wenn der Lieferant dem Kunden die Anpassung spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilt. In diesem Fall hat der Kunde das Recht, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Vertragsanpassung zu kündigen. Hierauf wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen.

  • Zusätzliche Bedingungen Für Vereinbarungen für Cloud-Services (oder vergleichbare Cloud-Basisvereinbarungen), die vor dem 1. Januar 2019 unterzeichnet wurden, finden die Bedingungen unter xxxxx://xxx.xxx.xxx/xxx Anwendung.