Voraussetzungen und Limitierungen Musterklauseln

Voraussetzungen und Limitierungen. Die technische Realisierungsform ist von den tatsächlichen Verhältnissen am betreffenden Standort abhängig und wird in der Machbarkeitsprüfung durch die LKW festgelegt. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Machbarkeitsprüfung vorhandenen Platzverhältnisse. Die Bereitstellung der vorhandenen Räumlichkeiten erfolgt nach dem Prinzip «first come – first served». Ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Zuge jeder einzelnen Anfrage des Anbieters geprüft. Die LKW behalten sich zudem vor, die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu jedem anderen beliebigen Zeitpunkt zu prüfen. Bei Platzknappheit bzw. zur Optimierung der vorhandenen Flächen, insbesondere auch um Platz für weitere nachfragende Anbieter zu schaffen, können die LKW eine Verlegung der Anbieter-Ausrüstungen auf Kosten der LKW verlangen. Die LKW werden die diesbezüglichen Absichten so früh als möglich den betroffenen Anbietern zur Kenntnis bringen16 und die notwendigen Schritte zur Umsetzung abstimmen.
Voraussetzungen und Limitierungen. Die LKW können aufgrund der sehr unterschiedlichen Strukturen keine bestimmten Eigenschaften oder messbare Qualitätskriterien der einzelnen Kabelkanalisation zusichern. Daher kann keine Gewähr für die Tauglichkeit der Kabelkanalisationen zum gewünschten Gebrauch geleistet werden. Massgeblich ist der Zustand der Kabelkanalisationen zum Zeitpunkt des Abschlusses der jeweiligen Einzelvereinbarung. Der Anbieter nimmt zur Kenntnis, dass die Kabelkanalisationen und auch die darin eingezogenen Kabel insbesondere durch von Dritten verursachten Ereignissen wie z.B. Verlegungen/Umbauten auf Veranlassung des Grundeigentümers oder Hoheitsträgers des in Anspruch genommenen Terrains, Einwirkungen Dritter, Kabelbeschädigungen durch Tiefbauarbeiten, durch Fälle höherer Gewalt und weiterer von den LKW nicht beeinflussbarer Gegebenheiten (z.B. verschlammte, eingedrückte, verrostete Kabelkanäle) zerstört, beschädigt oder in ihrer Funktionstüchtigkeit beeinträchtigt werden können. Die LKW bemühen sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der überlassenen Kabelkanalisationen («Best Effort»). LKW können keine Gewährleistung für eine unterbruchs- und störungsfreie Funktionstüchtigkeit der Kabelkanalisationen übernehmen. Die im Anhang 2, Kapitel 2.3 definierte Störungsbehebungszeit gilt nur für Störungen, die von den LKW unmittelbar verursacht wurden. Der Dienst wird nur angeboten zur Erbringung von Diensten der elektronischen Kommunikation und auf Strecken, die über genügend Kapazitäten inklusive Reserven verfügen. Der Anbieter hat keinen Anspruch auf einen Ausbau der Kabelkanalisation. Im Übrigen erfolgt die Abklärung der freien Kapazitäten unter Berücksichtigung folgender Kriterien: • laufende Projekte/geplante Belegungen • technische Reserven (inkl. Grundversorgung) • Notreserven (Notbetrieb)
Voraussetzungen und Limitierungen. Die technische Realisierungsform ist von den tatsächlichen Verhältnissen am betreffenden Standort abhängig und wird in der Machbarkeitsprüfung durch die LKW festgelegt. Massgebend sind die zum Zeitpunkt der Machbarkeitsprüfung vorhandenen Platzverhältnisse. Die Bereitstellung der vorhandenen Räumlichkeiten erfolgt nach dem Prinzip «first come – first served». Die Störungsmeldung für alle von den LKW zur Verfügung gestellten Leistungen hat einheitlich, ausschliesslich telefonisch sowie unverzüglich (24/7) nach Bekanntwerden zu erfolgen. Der Inhalt der Störungsmeldung ist an keine besondere Form gebunden. Montag - Donnerstag 07.30 - 17.00 Uhr Xxxxxxx 07.30 - 16.30 Uhr Montag 00.00 – 07.30 Uhr Montag - Donnerstag 17.00 - 07.30 Uhr Xxxxxxx 16.30 - 24.00 Uhr Samstag/Sonntag/Feiertage Ob die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt sind, wird im Zuge jeder einzelnen Anfrage des Anbieters geprüft. Die LKW behalten sich zudem vor, die Einhaltung dieser Voraussetzungen zu jedem anderen beliebigen Zeitpunkt zu prüfen.‌‌‌ Bei Platzknappheit bzw. zur Optimierung der vorhandenen Flächen, insbesondere auch um Platz für weitere nachfragende Anbieter zu schaffen, können die LKW eine Verlegung der Anbieter-Ausrüstungen auf Kosten der LKW verlangen. Die LKW werden die diesbezüglichen Absichten so früh als möglich den betroffenen Anbietern zur Kenntnis bringen14 und die notwendigen Schritte zur Umsetzung abstimmen.
Voraussetzungen und Limitierungen. Kommentiert [SM9]: Sollte auch durch Schänden von Dritten gelten

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  • Änderungen und Ergänzungen Änderungen und Ergänzungen sowie weitere Vereinbarungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform.

  • Voraussetzungen Die Bank bietet MeinInvest nur natürlichen Personen mit Wohnsitz

  • Voraussetzungen für die Leistung Die versicherte Person ist unfallbedingt • in ihrer Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt und • in ärztlicher Behandlung.

  • Teilnahmevoraussetzungen ■ Sie sind bei einer Krankenkasse versichert, die dieses Programm anbietet, ■ die Diagnose Ihrer Erkrankung ist eindeutig gesichert, ■ Sie sind grundsätzlich bereit, aktiv am Programm mitzuwirken, ■ Sie wählen einen koordinierenden Arzt, der am Programm teilnimmt und ■ Sie erklären schriftlich Ihre Teilnahme und Einwilligung. Entsprechende Unterlagen erhalten Sie von Ihrem Arzt oder Ihrer Krankenkasse. Ihre Teilnahme am Programm ist freiwillig und für Sie kostenfrei Ihre aktive Teilnahme ist von entscheidender Bedeutung für eine erfolgreiche Behandlung. Aus diesem Grund schreibt das Gesetz vor, dass Sie aus dem Programm ausscheiden müssen, wenn Sie beispielsweise innerhalb von zwölf Monaten zwei vom Arzt emp- fohlene Schu-lungen ohne stichhaltige Begründung versäumt haben. Entsprechendes gilt auch, wenn zwei vereinbarte Dokumen- tationen hintereinander nicht fristgerecht bei den Krankenkassen eingegangen sind, weil beispielsweise die mit Ihrem Arzt verein- barten Dokumentationstermine von Ihnen nicht rechtzeitig wahrgenommen wurden. Natürlich können Sie auch jederzeit und ohne Angabe von Gründen Ihre Teilnahme am Programm beenden, ohne dass Ihnen hierdurch persönliche Nachteile entstehen. Wenn sich das Programm in seinen Inhalten wesentlich ändert, informiert Sie Ihre Krankenkasse umgehend. Strukturierte Behandlungsprogramme Eine Information für Patienten Bei Ihnen wurde eine chronische Erkrankung diagnostiziert. Im Rahmen eines strukturierten Behandlungsprogramms (Disease-Management-Programm) möchte Ihre Krankenkasse Ihnen helfen, besser mit krankheitsbedingten Problemen umzugehen und Ihre Lebensqualität zu verbessern. Die Teilnahme an diesem Programm sichert Ihnen eine optimale Behandlung, spezielle Informationen sowie eine umfassende ärztliche Betreuung. Nutzen Sie dieses Angebot Ihrer Krankenkasse mit all seinen Vorteilen! Ihre individuelle Betreuung bildet den Schwerpunkt dieser Behandlungsprogramme. Ihr betreuender Arzt wird Sie intensiv beraten, ausführlich informieren und Ihnen gegebenenfalls qualifizierte Schulungen ermöglichen. So lernen Sie Ihre Krank- heit besser verstehen und können gemeinsam mit Ihrem Arzt Ihre individuellen Therapieziele festlegen und aktiv an der Behandlung Ihrer Erkrankung mitwirken. Die wesentlichen Therapieziele sind: ■ Vermeidung typischer Diabetessymptome wie Müdigkeit, starker Durst, häufiges Wasserlassen, ■ Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie (z. B. Unterzuckerung), ■ Senkung des Schlaganfall- oder Herzinfarktrisikos, ■ Vermeidung der Folgeschäden an Nieren und Augen, die Nierenversagen und Erblindung nach sich ziehen können, ■ Vermeidung von Nervenschädigungen und des diabetischen Fußsyndroms. Die Inhalte der Behandlungsprogramme sind in den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) und der Risikostrukturausgleichsverordnung (RSAV) gesetzlich festgelegt. Ärzte, Wissenschaftler und Krankenkassen haben die Grundlagen der Behandlungsprogramme gemeinsam erarbeitet. Die Inhalte unterliegen hohen Qualitätsanforderungen und werden regelmäßig überprüft. Die medizinische Behandlung Im Rahmen der Programme sorgen alle Beteiligten dafür, dass Sie eine auf Ihre persönliche Situation abgestimmte Behand- lung erhalten, die auf gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnissen beruht. Grundlegende Bestandteile der Therapie können sein: ■ Ernährungsberatung, Tabakverzicht, vermehrte körperliche Aktivität ■ Je nach Art der Blutzucker senkenden Therapie eine Stoffwechselselbstkontrolle ■ Schulungen Aufgrund der im gesetzlichen Auftrag erarbeiteten Grundlagen werden in den Programmen auch bestimmte Arzneimittelwirkstoffe zur Behandlung genannt, deren positiver Effekt und Sicherheit erwiesen ist und die deshalb im Rahmen Ihrer Behandlung vorrangig verwendet werden sollen. Dazu gehören beispielsweise: ■ Zur Senkung des Blutzuckers: Insuline, Glibenclamid (bei nicht übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) und Metformin (bei übergewichtigen Patienten mit Diabetes Typ 2) ■ Zur Senkung des Blutdrucks: Diuretika, Betablocker, ACE-Hemmer. ■ Zur Beeinflussung des Fettstoffwechsels bei erhöhtem Risiko eines Schlaganfalls oder Herzinfarkts: Statine wie Simvastatin, Pravastatin oder Atorvastatin. ■ Zur Linderung von Beschwerden, die durch Nervenschädigungen infolge des Diabetes hervorgerufen werden: Antidepressiva und Antiepileptika, soweit sie hierfür zugelassen sind.

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  • Außergerichtliche Streitschlichtung und sonstige Beschwerdemöglichkeit Für die Beilegung von Streitigkeiten mit der Bank kann sich der Kunde an die im „Preis- und Leistungsverzeichnis” näher bezeichneten Streitschlich- tungs- oder Beschwerdestellen wenden.

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  • Inkrafttreten Änderungen Dauer Und Teilnichtigkeit 6.1 Inkrafttreten Die Vereinbarung tritt mit dem Abschluss des Netznutzungs-/Liefe- rantenrahmenvertrag Strom, Lieferantenrahmenvertrag Gas, Messstellenbetrei- berrahmen- oder Mess-stellenvertrag für moderne Messeinrichtungen und intel- ligente Messsysteme durch die Parteien in Kraft, soweit dies in dem jeweiligen Vertrag vorgesehen ist. Sollte die Vereinbarung für andere als die in Satz 1 ge- nannten Verträge genutzt werden, tritt sie mit dem Datum der Unterzeichnung durch die Parteien in Kraft.

  • Technische Einrichtungen und Anschlüsse 8.1 Soweit das Hotel für den Kunden auf dessen Veranlassung technische und sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen, in Vollmacht und auf Rechnung des Kunden. Der Kunde haftet für die pflegliche Behandlung und die ordnungsgemäße Rückgabe. Er stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtungen frei. 8.2 Die Verwendung von eigenen elektrischen Anlagen des Kunden unter Nutzung des Stromnetzes des Hotels bedarf dessen Zustimmung. Durch die Verwendung dieser Geräte auftretende Störungen oder Beschädigungen an den technischen Anlagen des Hotels gehen zu Lasten des Kunden, soweit das Hotel diese nicht zu vertreten hat. Die durch die Verwendung entstehenden Stromkosten darf das Hotel pauschal erfassen und berechnen. 8.3 Der Kunde ist mit Zustimmung des Hotels berechtigt, eigene Telefon-, Telefax- und Datenübertragungseinrichtungen zu benutzen. Dafür kann das Hotel eine Anschlussgebühr verlangen. 8.4 Bleiben durch den Anschluss eigener Anlagen des Kunden geeignete Anlagen des Hotels ungenutzt, kann eine Ausfallvergütung berechnet werden. 8.5 Störungen an vom Hotel zur Verfügung gestellten technischen oder sonstigen Einrichtungen werden nach Möglichkeit umgehend beseitigt. Zahlungen können nicht zurückbehalten oder gemindert werden, soweit das Hotel diese Störungen nicht zu vertreten hat.

  • Veränderungen des versicherten Risikos (Erhöhungen und Erweiterungen) Versichert ist auch die gesetzliche Haftpflicht des Versicherungsnehmers A1-8.1 aus Erhöhungen oder Erweiterungen des versicherten Risikos. Dies gilt nicht - für Risiken aus dem Halten oder Gebrauch von versicherungspflichtigen Kraft-, Luft- oder Wasserfahrzeugen sowie - für sonstige Risiken, die der Versicherungs- oder Deckungsvorsorgepflicht unterliegen. A1-8.2 aus Erhöhungen des versicherten Risikos durch Änderung bestehender oder Erlass neuer Rechtsvorschriften. In diesen Fällen ist der Versicherer berechtigt, das Versicherungsverhältnis unter Einhaltung einer Frist von einem Monat zu kündigen. Das Kündigungsrecht erlischt, wenn es nicht innerhalb eines Monats von dem Zeitpunkt an ausgeübt wird, in welchem der Versicherer von der Erhöhung Kenntnis erlangt hat.