Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungs- pflicht von Schmalisch IT unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden. 3.2 Von Schmalisch IT nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzu- gängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- bot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Cloud Services Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern beziehtbe- zieht, steht die Leistungs- pflicht Leistungspflicht von Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters Drittanbie- ters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH nicht für dem Kunden Kun- den hieraus entstehende Schäden.
3.2 Von Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder BetriebsstörungenBetriebsstö- rungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und RohstoffmangelRohstoffman- gel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten - obliegenheiten des Kunden. Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt insge- samt zusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellenheraus- stellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von Schmalisch HeiTech IT Solutions GmbH setzt die rechtzeitige rechtzei- tige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 3.1. Soweit Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungs- pflicht Leistungspflicht von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger SelbstbelieferungSelbst- belieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen Einschrän- kungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 3.2. Von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, StromausfälleStrom- ausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenzurück- zutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen An- nahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 3.4. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 3.1. Soweit Schmalisch IT Cloud Services / Standardsoftware Peppermind Systems e.K. IT-Arbeitsplätze bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungs- pflicht Leistungspflicht von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der VerfügbarkeitVerfüg- barkeit), haftet Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 3.2. Von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, StromausfälleStrom- ausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenzurück- zutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen An- nahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 3.4. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT Cloud Services / Da CCM Chemnitz Hardware und Standardsoftware bei Drittanbietern Lieferanten bezieht, steht die Leistungs- Liefer- pflicht von Schmalisch IT CCM Chemnitz unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 Von Schmalisch IT CCM Chemnitz nicht zu vertretende Leistungshindernisse Leitungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.19.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, StromausfälleStromaus- fälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Kauf der CCM Chemnitz GmbH 1 | 6 Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT CCM Chemnitz ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenzu- rückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT CCM Chemnitz ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung Lieferverpflichtung von Schmalisch IT CCM Chemnitz setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Kaufvertrag
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT medianetx GmbH Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungs- pflicht Leistungspflicht von Schmalisch IT medianetx GmbH unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger SelbstbelieferungSelbstbeliefe- rung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen Einschrän- kungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT medianetx GmbH nicht für dem Kunden hieraus entstehende SchädenSchä- den.
3.2 Von Schmalisch IT medianetx GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche be- hördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten -oblie- genheiten des Kunden. Schmalisch IT medianetx GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leis- tungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung Behin- derung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT medianetx GmbH ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT medianetx GmbH setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT CCM Chemnitz Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungs- pflicht Leistungspflicht von Schmalisch IT CCM Chemnitz unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT CCM Chemnitz nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 Von Schmalisch IT CCM Chemnitz nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche be- hördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten -oblie- genheiten des Kunden. Schmalisch IT CCM Chemnitz ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leistungs- hindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 1 | 11 länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag Ver- trag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT CCM Chemnitz ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT CCM Chemnitz setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Cloud Services Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT Jemix Cloud Services / Standardsoftware bei Drittanbietern bezieht, steht die Leistungs- pflicht Leistungspflicht von Schmalisch IT Jemix unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen Einschränkun-gen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT Jemix nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 Von Schmalisch IT Jemix nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe-rung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT Xxxxx ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leistungs-hindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung Behin-derung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT Jemix ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- botAn- gebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT Jemix setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung ordnungs-gemäße Er- füllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoftware der Jemix GmbH 1 / 10
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Samples: Cloud Services Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT Cloud Services / Standardsoftware Office Komplett Infrastruktur bei Drittanbietern / Herstellern bezieht, steht die Leistungs- pflicht von Schmalisch IT Office Komplett unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters / Herstellers (z.B. Einschränkungen der VerfügbarkeitVer- fügbarkeit), haftet Schmalisch IT Office Komplett nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 Von Schmalisch IT Office Komplett nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung Ver- längerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 3.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Stromausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe Arbeits- kämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT Office Komplett ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich hin- sichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT Office Komplett ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung von Schmalisch IT Office Komplett setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
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Samples: Managed Service Agreement
Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1 Soweit Schmalisch IT Cloud Services / 3.1. Da Peppermind Systems e.K. Hardware und Standardsoftware bei Drittanbietern Lieferanten bezieht, steht die Leistungs- pflicht Liefer- pflicht von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet Schmalisch IT nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden.
3.2 3.2. Von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechenden Verlänge- rung entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbelieferung Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 3.19.1), hö- here höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, StromausfälleStrom- ausfälle, Störungen von Netzzu- gängenNetzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefähr- det gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutretenzurück- zutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht.
3.3 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich Annahmen An- nahmen im Ange- botAngebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen.
3.4 3.4. Die Einhaltung der Leistungsverpflichtung Lieferverpflichtung von Schmalisch IT Peppermind Systems e.K. setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße ord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.
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