Common use of Vorbehalt der Selbstbelieferung Clause in Contracts

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Peppermind Systems e.K. Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten bezieht, steht die Liefer- pflicht von Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. 3.2. Von Peppermind Systems e.K. nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 9.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung von Peppermind Systems e.K. setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Peppermind Systems e.K. Hardware und 3.1 Soweit CCM Chemnitz Cloud Services / Standardsoftware bei Lieferanten Drittanbietern bezieht, steht die Liefer- pflicht Leistungspflicht von Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfügbarkeit), haftet CCM Chemnitz nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden. 3.2. 3.2 Von Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 9.13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälleStromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche be- hördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten -oblie- genheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leistungs- hindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoft- ware der CCM Chemnitz GmbH 1 | 11 länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutretenVer- trag zurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. 3.4 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Leistungsverpflichtung von Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Cloud Services Agreement

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Peppermind Systems e.K. Hardware und 3.1 Soweit Jemix Cloud Services / Standardsoftware bei Lieferanten Drittanbietern bezieht, steht die Liefer- pflicht Leistungspflicht von Peppermind Systems e.K. Jemix unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkun-gen der Verfügbarkeit), haftet Jemix nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden. 3.2. 3.2 Von Peppermind Systems e.K. Jemix nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- Selbstbeliefe-rung (x. Xxxxxx 9.13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälleStromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. Xxxxx ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leistungs-hindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung Behin-derung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutretenzurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. Jemix ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen Annahmen im AngebotAn- gebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. 3.4 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Leistungsverpflichtung von Peppermind Systems e.K. Jemix setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße Erfüllung ordnungs-gemäße Er- füllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.. Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Cloud Services / Vermietung von Standardsoftware der Jemix GmbH 1 / 10

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Samples: Cloud Services Agreement

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Soweit Peppermind Systems e.K. Hardware und Cloud Services / Standardsoftware bei Lieferanten Drittanbietern bezieht, steht die Liefer- pflicht Leistungspflicht von Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger SelbstbelieferungSelbst- belieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschrän- kungen der Verfügbarkeit), haftet Peppermind Systems e.K. nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden. 3.2. Von Peppermind Systems e.K. nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 9.13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Leistungsverpflichtung von Peppermind Systems e.K. setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. 3.1 Da Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz Hardware und Standardsoftware bei Lieferanten bezieht, steht die Liefer- pflicht pflicht von Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. 3.2. 3.2 Von Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz nicht zu vertretende Leistungshindernisse Leitungshindernisse führen zu einer entsprechen- den entsprechenden Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 9.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälleStromaus- fälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Besondere Vertragsbedingungen (BVB) – Kauf der CCM Chemnitz GmbH 1 | 6 Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutretenzu- rückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. 3.4 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Lieferverpflichtung von Peppermind Systems e.K. CCM Chemnitz setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Kaufvertrag

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Soweit Peppermind Systems e.K. Hardware und Standardsoftware IT-Arbeitsplätze bei Lieferanten Drittanbietern bezieht, steht die Liefer- pflicht Leistungspflicht von Peppermind Systems e.K. unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschränkungen der Verfüg- barkeit), haftet Peppermind Systems e.K. nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden. 3.2. Von Peppermind Systems e.K. nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 9.13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Leistungsverpflichtung von Peppermind Systems e.K. setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Peppermind Systems e.K. Hardware und 3.1 Soweit medianetx GmbH Cloud Services / Standardsoftware bei Lieferanten Drittanbietern bezieht, steht die Liefer- pflicht Leistungspflicht von Peppermind Systems e.K. medianetx GmbH unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger SelbstbelieferungSelbstbeliefe- rung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters (z.B. Einschrän- kungen der Verfügbarkeit), haftet medianetx GmbH nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schä- den. 3.2. 3.2 Von Peppermind Systems e.K. medianetx GmbH nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den Verlängerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung (x. Xxxxxx 9.13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälleStromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche be- hördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten -oblie- genheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. medianetx GmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis Leis- tungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung Behin- derung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutretenzurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung Ände- rung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. medianetx GmbH ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. 3.4 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Leistungsverpflichtung von Peppermind Systems e.K. medianetx GmbH setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Managed Service Agreement

Vorbehalt der Selbstbelieferung. 3.1. Da Peppermind Systems e.K. Hardware und Standardsoftware 3.1 Soweit Office Komplett Infrastruktur bei Lieferanten Drittanbietern / Herstellern bezieht, steht die Liefer- pflicht Leistungs- pflicht von Peppermind Systems e.K. Office Komplett unter dem Vorbehalt rechtzeitiger und richtiger Selbstbelieferung. Kommt es in diesen Fällen zu Leistungsmängeln auf Seiten des Drittanbieters / Herstellers (z.B. Einschränkungen der Ver- fügbarkeit), haftet Office Komplett nicht für dem Kunden hieraus entstehende Schäden. 3.2. 3.2 Von Peppermind Systems e.K. Office Komplett nicht zu vertretende Leistungshindernisse führen zu einer entsprechen- den Verlängerung entsprechenden Ver- längerung der Leistungsfrist. Dies gilt insbesondere für mangelnde oder fehlende Selbstbeliefe- rung Selbstbelieferung (x. Xxxxxx 9.13.1), höhere Gewalt, Krieg, Naturkatastrophen, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Strom- ausfälleStromausfälle, Störungen von Netzzugängen, behinderte Einfuhr, Energie- und Rohstoffmangel, behördliche Maßnahmen und Arbeitskämpfe Arbeits- kämpfe sowie der Verletzung von Mitwirkungspflichten Mitwirkungspflichten oder -obliegenheiten des Kunden. Peppermind Systems e.K. Office Komplett ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn das Leistungshindernis auf unbekannte Zeit fortbesteht und der Vertragszweck gefährdet ist. Dauert die Behinderung länger als zwei (2) Monate, ist der Kunde berechtigt, hinsichtlich hin- sichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurück- zutretenzurückzutreten, wenn ihm nicht ein Rücktrittsrecht vom Vertrag insgesamt zusteht. 3.3. 3.3 Eine Verlängerung der Leistungsfrist tritt ebenfalls ein, solange die Parteien über eine Änderung der Leistung verhandeln oder Peppermind Systems e.K. Office Komplett ein Nachtragsangebot unterbreitet, nachdem sich An- nahmen Annahmen im Angebot, die Vertragsbestandteil geworden sind, als unzutreffend herausstellen. 3.4. 3.4 Die Einhaltung der Lieferverpflichtung Leistungsverpflichtung von Peppermind Systems e.K. Office Komplett setzt die rechtzeitige und ord- nungsgemäße ordnungs- gemäße Erfüllung der Verpflichtungen Verpflichtungen des Kunden voraus.

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Samples: Managed Service Agreement