Common use of Vorbeugungspflichten Clause in Contracts

Vorbeugungspflichten. Die Gesellschaft macht den Versicherungsnehmer auf die Bedeutung dieser Vorbeugungspflichten aufmerksam. Sie tritt nicht ein, falls die Nichtbeachtung dieser Pflichten zum Eintreten des Schadensfalls beigetragen hat. Der Versicherte, der das Gebäude bewohnt, muss: ◼ bei Abwesenheit alle Zugänge zu den bezeichneten Gütern schließen, mittels aller Schlösser, mit denen diese versehen sind; ◼ jederzeit die bestehenden oder vereinbarten mechanischen und/oder elektronischen Diebstahlsicherungsvorrichtungen benutzen und sie in gutem Funktionszustand erhalten; ◼ außerhalb der Öffnungszeiten die Schubläden der Kassen völlig leeren und sie offen lassen. Sofern in Ihren Persönlichen Bestimmungen die mechanischen und/oder elektronischen Diebstahlsicherungsvorrichtungen erwähnt sind, mit denen die bezeichneten Güter versehen sind und die diese schützen, gilt: Jedes bezeichnete Gut, das diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist vom Gegenstand des vorliegenden Vertrags ausgeschlossen, und es finden keine Diebstahlgarantien auf ein solches Gut Anwendung.

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