Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb), Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb)
Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung)SZR.
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Samples: Allgemeine Geschäfts Und Beförderungsbedingungen, Allgemeine Geschäfts Und Beförderungsbedingungen
Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 16.000,00 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährungca. EUR 19.200,00).
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese die Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährungca. 17.600 EUR).. Zerstörung, Verlust oder Beschädigung von Reisegepäck
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Samples: Allgemeine Beförderungsbedingungen
Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung).
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Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese die Vorschusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährungca. 17.600 EUR).
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Samples: Beförderungsbedingungen
Vorschusszahlungen. Wird ein Fluggast getötet oder verletzt, hat das Luftfahrtunternehmen innerhalb von 15 Tagen nach Feststellung der schadenersatzberechtigten schadensersatzberechtigten Person eine Vorschusszahlung zu leisten, um die unmittelbaren wirtschaftlichen Bedürfnisse zu decken. Im Todesfall beträgt diese Vorschusszahlung Vor- schusszahlung nicht weniger als 16.000 SZR (gerundeter Betrag in Landeswährung)SZR.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen