Vorsorgeadministration Musterklauseln

Vorsorgeadministration a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden; b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden; c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen; d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen; e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen; f. Führen der Schattenrechung BVG; g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2 h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto; i. Erstellen eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden einmal pro Jahr; ▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer; ▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden; l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen; m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks; n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks; o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien; p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat; q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ; r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung; s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds; t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde; u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen; v. Betrieb Datenaustausch.