Vorsorgeadministration Musterklauseln
Vorsorgeadministration a. Bearbeiten der Personendaten der versicherten Personen und Rentenbeziehenden inklusive Einbau einer allfälligen Teuerung bei Rentenbeziehenden;
b. Führen der Dossiers der versicherten Personen und Rentenbeziehenden;
c. Überprüfen der Anspruchsvoraussetzungen;
d. Berechnen und Ausrichten der Leistungen gemäss den jeweiligen Reglementen;
e. Führen der individuellen Konti der versicherten Personen;
f. Führen der Schattenrechung BVG;
g. Erstellen eines Vorsorgeausweises pro versicherte Person einmal pro Jahr sowie bei Veränderung des Leistungsanspruchs namentlich infolge Einkauf, Vorbezug für WEF und Scheidung bzw. gerichtlicher Auflösung der eingetragenen Partnerschaft;2
h. Führen allfällig weiterer für die berufliche Vorsorge notwendiger Konti wie beispielsweise das Arbeitge- berbeitragsreservekonto;
i. Erstellen eines individuellen Renten- und Steuerausweises und einer Rentenbestätigung für alle Ren- tenbeziehenden einmal pro Jahr;
▇. ▇▇▇▇▇▇▇▇▇ mit der Quellensteuer;
▇. ▇▇▇▇▇▇ von Kapitalbezügen an die Steuerbehörden;
l. laufendes Verarbeiten der durch die Arbeitgeber und die Arbeitgeberinnen gemeldeten Versichertenda- ten und Mutationen;
m. Führen einer ordnungsgemässen Buchhaltung des Vorsorgewerks;
n. Erstellen eines Jahresberichts des Vorsorgewerks;
o. Berechnen der Sparbeiträge sowie der Risiko- und Kostenprämien;
p. periodische Abrechnung der Beiträge inkl. Detailnachweis pro versicherte Person; auf Wunsch erfolgt die Abrechnung für einzelne Organisationseinheiten separat;
q. periodische Zurverfügungstellung von Kennzahlen für das paritätische Organ;
r. allfälliges Administrieren der internen Rückversicherung;
s. Abrechnen mit dem Sicherheitsfonds;
t. Abrechnen mit der Aufsichtsbehörde;
u. Berechnen und Verbuchen von individuellen Geschäftsfällen;
v. Betrieb Datenaustausch.
