Common use of Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen Clause in Contracts

Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem Versicherer während der Laufzeit des Vertrags konkrete Umstände zu melden, die seine Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens innerhalb einer Frist von einem Jahr erfolgen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt.

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Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem Versicherer während wäh- rend der Laufzeit des Vertrags Vertrages konkrete Umstände zu melden, die seine sei- ne Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens innerhalb einer Frist von einem Jahr erfolgen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt.

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Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem Versicherer während der Laufzeit des Vertrags konkrete Umstände zu melden, die seine Inanspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens innerhalb einer Frist von einem Jahr 5 Jahren erfolgen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung der Umstände erfolgt.

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Samples: www.policenwerk.de, www.xxv24.de

Vorsorgliche Meldung von möglichen Inanspruchnahmen. Der Versicherungsnehmer hat die Möglichkeit, dem Versicherer während der Laufzeit des Vertrags Vertrages konkrete Umstände zu melden, die seine Inanspruchnahme In- anspruchnahme hinreichend wahrscheinlich erscheinen lassen. Im Fall einer tatsächlich späteren Inanspruchnahme, die aufgrund eines gemeldeten Umstandes spätestens innerhalb einer Frist von einem Jahr erfolgen muss, gilt die Inanspruchnahme als zu dem Zeitpunkt der Meldung Mel- dung der Umstände erfolgt.

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