Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder Musterklauseln

Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder. Der Vorstand der Kreissparkasse Ludwigsburg besteht satzungsgemäß aus mehreren Mitgliedern. Daneben können stellvertretende Mitglieder bestellt werden. Der Verwal- tungsrat beschließt die Anstellung und die Entlassung der Mitglieder des Vorstandes und die Bestellung der stellvertretenden Mitglieder des Vorstandes. Mitglieder des Vorstandes sind derzeit: Xx. Xxxxx Xxxxxx Schulte (Vorsitzender) Xxxxxx Xxxxxxxx Xxxxxx Xxxx Die Mitglieder des Vorstandes haben ihre Geschäftsadresse jeweils Xxxxxxxxxxxxx 0, 00000 Xxxxxxxxxxx. Der Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ludwigsburg besteht satzungsgemäß aus dem Vorsitzenden, 11 weiteren Mitgliedern und 6 Vertretern der Beschäftigten. Für jedes Mitglied des Verwaltungsrats ist ein persönlich stellvertretendes Mitglied benannt. Mitglieder des Verwaltungsrates sind derzeit: Verwaltungsrat der Kreissparkasse Ludwigsburg Vorsitzender: Herr Landrat Xxxxxxx Xxxxxxxx, Ludwigsburg 1. Stellvertreter: Herr Xxxxxxxxxxxxxxxxx Xxxx Xxxxxx 0. Stellvertreter: Herr Bürgermeister a. X. Xxxx Xxxxxx Kreistag Fraktion Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder Mitglied XXX Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxxxxx Markgröningen Xxxxxx, Xxxx-Xxxxx Erster Bürgermeister Remseck am Neckar Mitglied FWV Xxxxxx, Xxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Vaihingen/Xxx Xxxxxxx, Xxxxx Bürgermeister Benningen Mitglied CDU Xxxxxxxxxx, Xxxxxxx Xxxxxxxxxxxxx a. X. Xxxx Xxxxxxxx, Xxxxx, Senator h. c., MdL a. D. Dipl.-Verwaltungswirt (FH) Ludwigsburg Mitglied CDU Xxxxxx, Xxxx Bürgermeister a. D. GF DQuadrat REAL ESTATE GmbH Ludwigsburg Xxxxxx, Xxxxxxx Bürgermeister Besigheim Mitglied GRÜNE Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx a. X. Xxxxxxxxx Xxxxxxx, Xxxxx Polizeipräsident a. D. Ludwigsburg Mitglied SPD Xxxxxxx, Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxxxxx Bietigheim-Bissingen Xxxxxxxxx, Xxxxxxxx Xxxxxxxxx Eberdingen

Related to Vorstands- und Verwaltungsratsmitglieder

  • Verwaltungskosten Die Verwaltungskosten sind die Kosten für die laufende Verwaltung Ihres Vertrags. Sie umfassen den auf Ihren Vertrag entfallenden Anteil an allen Sach- und Personal- aufwendungen, die für den laufenden Versicherungsbetrieb erforderlich sind.

  • Verwaltungsrat Präsident Xx. Xxxxxx Xxxxxx Mitglieder Xx. Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx

  • Verwaltung Richtbeispiele:

  • Verwaltungsgesellschaft CARMIGNAC GESTION, Société anonyme, 24, place Vendôme, 75001 PARIS, zugelassen von der COB am 13. Xxxx 1997 unter der Nummer XX 00-00.

  • Geltungsdauer Diese Vereinbarung gilt für die Jahre 2021–2024. Die Bestimmungen über die bedingt rückzahlbaren Darlehen gelten bis zu deren Rückzahlung oder dem Darlehensverzicht.

  • Leistungsfreiheit wegen Gefahrerhöhung a) Xxxxx nach einer Gefahrerhöhung der Versicherungsfall ein, so ist der Versicherer nicht zur Leistung verpflichtet, wenn der Versiche- rungsnehmer seine Pflichten nach § 9.2 a) vorsätzlich verletzt hat. Verletzt der Versicherungsnehmer diese Pflichten grob fahrlässig, so ist der Versicherer berechtigt, seine Leistung in dem Verhältnis zu kürzen, das der Schwere des Verschuldens des Versicherungs-nehmers entspricht. Das Nichtvorliegen einer groben Fahrlässigkeit hat der Versicherungsnehmer zu beweisen. b) Nach einer Gefahrerhöhung nach § 9.2 b) und 9.2 c) ist der Versicherer für einen Versicherungsfall, der später als einen Monat nach dem Zeitpunkt eintritt, zu dem die Anzeige dem Versicherer hätte zugegangen sein müssen, leistungsfrei, wenn der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht vorsätzlich verletzt hat. Hat der Versicherungsnehmer seine Pflicht grob fahrlässig verletzt, so gilt § 9.5 a) Satz 2 und 3 entsprechend. Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen, wenn ihm die Gefahrerhöhung zu dem Zeitpunkt, zu dem ihm die Anzeige hätte zugegangen sein müssen, bekannt war. c) Die Leistungspflicht des Versicherers bleibt bestehen,

  • Urlaub und Arbeitsbefreiung 26 Erholungsurlaub § 27 Zusatzurlaub § 28 Sonderurlaub § 29 Arbeitsbefreiung

  • Nichtanzeige der Verlegung der gewerblichen Niederlassung Hat der Versicherungsnehmer die Versicherung unter der Anschrift seines Gewerbebetriebs abgeschlossen, finden bei einer Verlegung der gewerblichen Niederlassung die Bestimmungen nach Nr. 2 entsprechend Anwendung.

  • Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe 6.1 Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. 6.2 Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung. 6.3 Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Preis gemäß Preisverzeichnis) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

  • Wahrheitsgemäße und vollständige Anzeigepflicht von Gefahrumständen Der Versicherungsnehmer hat bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung dem Versicherer alle ihm bekannten Gefahrumstände anzuzeigen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat und die für dessen Entschluss erheblich sind, den Vertrag mit dem vereinbarten Inhalt zu schließen. Der Versicherungsnehmer ist auch insoweit zur Anzeige verpflichtet, als nach seiner Vertragserklärung, aber vor Vertragsannahme der Versicherer in Textform Fragen im Sinne des Satzes 1 stellt.