Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben. Teil A Abschnitt 1 Ziffer 2.10. findet keine Anwendung.
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Samples: Privathaftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung, Haftpflichtversicherung
Vorsätzlich herbeigeführte Schäden. Ausgeschlossen sind Versicherungsansprüche aller Personen, die den Schaden vorsätzlich herbeigeführt haben.
Teil A . Ziffer 2.3 aus Abschnitt 1 Ziffer 2.10. A1 findet keine Anwendung.
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Samples: Haftpflichtversicherung