Vorwärtsversicherung / Nachhaftung. Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsvertrages (B1-1) bis zum Ablauf des Vertrages vorkommenden Verstöße, die dem Versicherer nicht später als sechs Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet werden (Nachhaftung).
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Samples: besserberater.de, www.haftpflichtkasse.de
Vorwärtsversicherung / Nachhaftung. Die Vorwärtsversicherung umfasst die Folgen aller vom Beginn des Versicherungsvertrages Versicherungsschutzes (B1-1§ 3) bis zum Ablauf des Vertrages Vertrags vorkommenden Verstöße, die dem Versicherer nicht später als sechs Jahre nach Beendigung des Versicherungsvertrages gemeldet ge- meldet werden (Nachhaftung), soweit nicht etwas anderes vereinbart ist. Dies gilt auch für Ziff. 2, soweit eine Rückwärtsver- sicherung vereinbart wurde.
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Samples: www.iitr.de, www.bvvgf.de