Embargo-Klausel Musterklauseln

Embargo-Klausel. Es besteht unbeschadet der übrigen Vertragsbe- stimmungen nur Versicherungsschutz, solange und soweit dem keine auf eine der Vertragsparteien an- wendbare Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsank- tionen oder Embargos der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. § 2 Vorwärts- und Rückwärtsversicherung, Ver- stoßzeitpunkt bei Unterlassen
Embargo-Klausel. Der Versicherungsschutz entfällt, soweit und sobald einer Leistung des Versicherers auf den Versicherungsnehmer oder den Anspruchsbe- rechtigten anwendbare Zwangsmassnahmen nach dem Bundesgesetz über die Durchset- zung von internationalen Sanktionen (Embar- gogesetz vom 22.03.2002, SR 946.231) entge- genstehen. Den Zwangsmassnahmen nach dem Embargo- gesetz gleichgestellt sind von der Europäi- schen Union oder von den Vereinigten Staaten von Amerika verhängte Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos, sofern das europäische Recht im Einzelfall anwend- bar ist und der Leistungsverweigerung keine schweizerische Rechtsvorschrift entgegen- steht.

Related to Embargo-Klausel

  • Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

  • Versehensklausel Versichert sind auch versehentlich nicht gemeldete, nach Beginn der Versicherung eingetretene Risiken, die im Rahmen des versicherten Betriebes liegen und weder nach den Allgemeinen noch Besonderen Bedingungen des Vertrages von der Versicherung ausgeschlossen sind. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet, sobald er sich des Versäumnisses bewusst geworden ist, unverzüglich die entsprechende Anzeige zu erstatten und den danach zu vereinbarenden Beitrag vom Eintritt des Risikos an zu entrichten.

  • RLM / Zählerstandsgangmessung Zur Ermittlung der Leistungswerte bzw. Energiemengen je ¼-h-Messperiode bei Messlokationen mit viertelstündiger registrierender Leistungsmessung oder Zählerstandsgangmessung verwendet der Netzbetreiber die ausgelesenen und aufbereiteten Zeitreihen. 1. 1Der Messstellenbetrieb nach § 1 Absatz 1 dieses Vertrages ist Aufgabe des Netzbetreibers, solange und soweit nicht ein Dritter nach § 5 MsbG den Messstellenbetrieb durchführt. 2Der Netzbetreiber ist – soweit er Messstellenbetreiber nach Satz 1 ist – mit Blick auf die Durchführung des Messstellenbetriebs Messgeräteverwender im Sinne des Eichrechts und verantwortlich für die Einhaltung aller sich aus dem Eichrecht ergebenden Anforderungen und Verpflichtungen. 3Er bestätigt hiermit insoweit die Erfüllung dieser Verpflichtungen nach § 33 Abs. 2 Mess- und Eichgesetz (MessEG). 2. 1Es ist Aufgabe des Netzbetreibers, jeder Marktlokation und Messlokation in seinem Netz eine eindeutige Identifikationsnummer zuzuordnen und diese zu verwalten. 2Die einmal zugeordneten Identifikationsnummern sind unveränderlich. 3Soweit der Netzbetreiber den Messstellenbetrieb durchführt oder eine Festlegung der Bundesnetzagentur dies für darüber hinausgehende Fälle bestimmt, hat er auch die abrechnungsrelevanten Messwerte zu verarbeiten, aufzubereiten und an die berechtigten Stellen weiterzuleiten. 3. Die Messwerte bilden die Grundlage für die Bilanzierung sowie für die Abrechnung der Netznutzung. 4. 1Ersatzwerte werden nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik gebildet. 2Sie sind als solche zu kennzeichnen.

  • Bezirk Die Bezirksteile "Schüttel" und "Freudenau" gehören zum III. Bezirk Anrainende Sprengel: 1, 3, 9, 20A, 20B Barlan Berrin ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 8-13, Di,Do 13-18, Mi 7-13, Fr 12-16) Xxxxx Xxxxxxxxxx 00 (Mo,Mi 17-21, Di 11-16, Do 11-15, Fr 8-11) Xxxxxxxxxxxx 00x/0/00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 9-16.30, di,Do 14-20, Fr 9-12, 13-20) Xxxxxxxxxxxxxxxx 00 Tel.: +00 0 000 00 00-0 (Mo 14-18, Di 15-18, Mi 9-12, 15-18, Do 9-12, Fr 8-12) Dolna Benedikt ° Xxxxx Xxxxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 00 00 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo,Di 13-17, Mi 7-11, Do 13-19, Fr 13-16) Xxxxxx Xxxxxxxxxxxxxx 0-0/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 9-13, 16-20, Di 13-18, Mi 7-12, 14-17, Do 9-14, Fr 13-17) Xxxxxxx Xxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8.30-13.30, Di 11.30-16, Mi 13-19, Fr 11-15.30) Xxxxxxxxxx Xxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 16-20, Di 8.30-15, Mi 8.30-11.30, Do 8.30-12, Fr 13-16) Hammer-Purgstall-Gasse 5/1+2 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo,Di 8-14, Mi 15-20, Do 9-17, Fr 7-12) Xxxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 000 000 00 00 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di 8-12, Mi 14-16, Do 7-12, Fr 8-12) Xxxxx Xxxxxx ° Xxxxxxxxx-Xxxxxx-Gasse 3/7 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di,Do 14-18, Mi 9-13, Fr 9-12, 14-15) Xxxxx Xxxxxxx ° Kleine Sperlgasse 1/27 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 8.30-11.30, Di 13.30-16.30, Do 15-19, Fr 14-16) Xxxxxx Xxxxxx ° Darwingasse 9/3 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 000 00 00 (Mo,Mi,Do 8-12, Di 15-19, Fr 9-13) Xxxxxxxxxxxx 00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di 8.30-11.30, Mi 15-18, Do 8-11, Fr 14-16) Xxxxxxx Xxxxx ° Ausstellungsstraße 17/2 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8-13, Di,Mi 12-17, Fr 14-19) Xxxxxxxxxx 00x/0 (Xx Xxxxx 00) Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 7-9, 13-17, Di,Do 13-17, Mi,Fr 7-10) Xxxxx-Xxxxxxxx-Xxxxx 00 (Xx Xxxxx 00/Top 1) Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 13-19, Di 8-13, Mi 14-19, Do 8-12, Fr 10-15) Ausstellungsstraße 51/4 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 15.30-18.30, Mi 15-18, Di 7-13, Do 9-15, Fr 8-11) Xx. Xxxxxxxx-Xxxxx 0X/Top1 (Xxxx Xxxxxxxxxxxxx 000X) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi,Do 8-12, Di 13-18, Fr 7-10) Olympiaplatz 2/4/TOP 4/2 (Stadioncenter) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Do 8-13, Di 9-14, Mi 14-19, Fr 12-17) Xxxxxx Xxxxx ° Xxxxxxxxxxxx 00/0/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di 13-17, Mi 7.30- 11.30, Do 13-17, Fr 10-13) Xxxxxxxxxx Xxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 000/0/X00 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Xx,Xx,Fr 8-13, Do 13-18) Xxxxxxxxxxxx 0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 8-13, Di 16-20, Mi 8-11, 14-17, Do 8-11, Fr 7-11) Xxxxxxxxxx Xxxxxxxx ° Wehlistraße 131-143/6/4 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo - Fr 15-18) Xxxxxxxxxxxxx 0X/Xxx. 4 (Austria Campus 6 Ärztezentrum) Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 9-17, Di,Mi,Do 9-14, Fr 7-14) Xxxxxxx Xxxxx ° Wehlistraße 303/10/6 Tel.: +00 0 000 00 00 Tel.: +00 000 00 00 00 00 Fax: +00 0 000 00 00 (Mo 12-18, Di,Mi 7-12, Do 14-19, Fr 9-13 ) Xxxxxxxx Xxxxxx ° Handelskai 214/15/5 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Mi 15-19, Di,Do 8.30-13, Fr 12-15) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/00 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 15-19, Di 13-17, Mi 14-18, Do 8-12, Fr 10-14) Zirkusgasse 5/6/3 Tel.: +00 0 000 00 00 Fax: +00 0 000 00 00-00 (Mo 15-19, Di,Mi 8.30-12.30, Do 14-18, Fr 7-11) Stojkecic Sanela ° Fugbachgasse 3/5 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 7-12, Di 11-15, Mi,Fr 8-12, Do 15-18) Xxxxxxxxxxx 00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 10-15, Di 14-19, Mi,Fr 8-13) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxx 0/0-0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 7-12, Di 8-13, Mi 14-18, Do 14-17, Fr 8-11) Xxxxxxx Xxxxx ° Xxxxxxxxxxxxxxxx 00-00/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo,Fr 8-12, Di 12-16, Mi 10-14, Do 15-19) Xxxxxxx Xxxxxxxx ° Xxxxxxxxxxxxx 000-000/0/0 Tel.: +00 0 000 00 00 (Mo 14-19, Di,Mi 8-13, Do 12-17, Fr 8-13)

  • EMISSIONSSPEZIFISCHE ZUSAMMENFASSUNG Einleitung mit Warnhinweisen

  • Datenschutzklausel 1. Der Vermieter und seine Lizenzpartner sind jeweils verantwortliche Stellen im Sinne der einschlägigen Vorschriften des Datenschutzrechts nach der europäischen Datenschutzgrundverordnung (EU DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2. Die personenbezogenen Daten des Mieters und des Fahrers werden zum Zwecke der Anbahnung, Begründung, Durchführung und Beendigung des Vertrages von dem Vermieter verarbeitet. 3. Eine werbliche Verwendung für Zwecke der Eigenwerbung (einschließlich Empfeh- lungswerbung) des Vermieters und dessen Lizenzgebers erfolgt nur auf Basis der Rechtsgrundlage einer entsprechend erteilten Einwilligung gem. Art. 6 Abs.1 lit. a. Der Mieter, sowie der Fahrer können jederzeit eine erteilte Einwilligung zur etwaigen Verarbeitung oder Nutzung der Daten für Zwecke der Werbung oder der Markt- oder Meinungsforschung für die Zukunft widerrufen. Der Widerruf der Einwilligung ist unter Angabe des umseitig genannten Vermieters zu richten an: xxxxxxxxxxx@xxxxxxxx.xx. 4. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies für die Vertragsab- wicklung erforderlich ist. So zum Beispiel an das Kreditkartenunternehmen des Mie- ters zum Zwecke der Abrechnung, an beteiligte Haftpflicht- und Kaskoversicherer oder an zentrale Abrechnungsstellen zur Regulierung von Unfallschäden. Eine dar- über hinaus gehende Verwendung bedarf einer gesonderten gesetzlichen Erlaubnis oder der ausdrücklichen und jederzeit widerruflichen Einwilligung des Mie- ters/Fahrers (siehe Punkt 3). 5. Der Mieter/Fahrer kann als Betroffener im Sinne des Datenschutzrechtes nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen folgende Rechte geltend machen: - Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO, § 34 Bundesdatenschutzgesetz BDSG) - Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) - Recht auf Löschung (Art. 17 DS-GVO, § 35 BDSG), - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) - Recht auf Widerspruch (Art. 21 DSGVO) - Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) Außerdem besteht ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO, § 19 BDSG). Eine entsprechende Anfrage bzw. ein Begehren des Mieters / Fahrers nach Berichti- gung, Sperrung oder Löschung der personenbezogenen Daten ist über die im Miet- vertrag genannten Kontaktdaten oder über jede Stelle, welche die Daten nach Maßgabe dieser Bestimmungen gespeichert hat, möglich. Weiterhin verweisen wir auf die gültigen „Datenschutzhinweise für Kunden“, die jederzeit unter folgenden Link xxxxx://xxx.xxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxx/xxxxxxxxxxxxxxxxxxx_xxxx_ kunden.html zur Kenntnis genommen werden können. Bei weiteren Fragen zum Datenschutz können Sie sich an folgenden Kontakt wen- den: xxxx@xxxxxxxx.xx

  • Kündigung bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs G.3.7 Bei Veräußerung oder Zwangsversteigerung des Fahrzeugs nach G.7 können wir dem Erwerber gegenüber kündigen. Wir haben die Kündigung innerhalb eines Monats ab dem Zeitpunkt auszusprechen, zu dem wir von der Veräußerung oder Zwangsversteigerung Kenntnis erlangt haben. Unsere Kündigung wird einen Monat nach ihrem Zugang beim Erwerber wirksam.

  • Arbeitsbefreiung 1Als Fälle nach § 616 BGB, in denen Beschäftigte unter Fortzahlung des Entgelts nach § 21 im nachstehend genannten Ausmaß von der Arbeit freigestellt werden, gelten nur die folgenden Anlässe:

  • Wartefrist Für Versicherungsfälle, die vor Ablauf von drei Monaten ab dem vereinbarten Versicherungsbeginn eintreten, besteht kein Versicherungsschutz.

  • Erstattung bei einer nicht autorisierten Zahlung Im Falle einer vom Kunden nicht autorisierten Zahlung hat die Bank gegen den Kunden keinen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen. Sie ist verpflichtet, dem Kunden den von seinem Konto abgebuchten Lastschriftbetrag zu erstatten. Dabei bringt sie das Konto wieder auf den Stand, auf dem es sich ohne die Belastung durch die nicht autorisierte Zahlung befunden hätte. Diese Verpflichtung ist spätestens bis zum Ende des Geschäftstags gemäß „Preis- und Leistungsverzeichnis“ zu erfüllen, der auf den Tag folgt, an welchem der Bank angezeigt wurde, dass die Zahlung nicht autorisiert ist, oder die Bank auf andere Weise davon Kenntnis erhalten hat. Hat die Bank einer zuständigen Behörde berechtigte Gründe für den Verdacht, dass ein betrügerisches Verhalten des Kunden vorliegt, schriftlich mitgeteilt, hat die Bank ihre Verpflichtung aus Sätzen 2 und 3 unverzüglich zu prüfen und zu erfüllen, wenn sich der Betrugsverdacht nicht bestätigt.