Common use of Vorzeitige Vertragsbeendigung Clause in Contracts

Vorzeitige Vertragsbeendigung. Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir - soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt - nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versi- cherungsschutz bestanden hat. Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Ver- letzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn we- gen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen. Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbei- trags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet. Die in der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstat- tung zugunsten der Versicherten angesammelten Beträge können - neben den gesetzlichen Vorschriften - insbesondere wie folgt ver- wendet werden: • als Barausschüttung (in Form einer Auszahlung oder Gutschrift), • zur Leistungserhöhung, • zur Beitragssenkung, • als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitrags- erhöhungen oder • in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstands (Verlustab- deckung). Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten Personen entscheidet unser Vorstand. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger →Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen. Wenn Sie den Abschluss einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 Ver- sicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, später als einen Monat be- antragen, nachdem die Pflicht zur Versicherung entstanden ist, müssen Sie einen Beitragszuschlag für jeden weiteren angefange- nen Monat der Nichtversicherung zahlen. Der Beitragszuschlag nach Absatz 1 bemisst sich wie folgt: • Ab dem zweiten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung einen Monatsbeitrag. • Ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung 1/6 des Monatsbeitrags. Wenn wir die Dauer der Nichtversicherung nicht ermitteln können, gehen wir davon aus, dass die →versicherte Person mindestens 5 Jahre nicht versichert war. Zeiten, die vor dem 1. Januar 2009 lie- gen, berücksichtigen wir aber nicht. Sie müssen den Beitragszuschlag einmalig zusätzlich zum laufen- den Beitrag zahlen. Sie können die Stundung des Beitragszu- schlags verlangen, wenn unseren Interessen durch die Vereinba- rung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen wer- den kann. Der gestundete Betrag wird verzinst. Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bau- steine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflicht- verletzung finden Sie in Teil B.

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Samples: content.morgenundmorgen.com, ws.huvecdn.com, ws.huvecdn.com

Vorzeitige Vertragsbeendigung. Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir - soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt - nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versi- cherungsschutz bestanden hat. Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Ver- letzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn we- gen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen. Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbei- trags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet. Ihr Beitrag ist als Monatsbeitrag kalkuliert und wird zu Beginn eines jeden Monats fällig (siehe Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 b)). Wenn Sie mehrere Monatsbeiträge im Voraus zahlen, kann ein Nachlass ver- einbart werden. Die in der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstat- tung zugunsten der Versicherten angesammelten Beträge können - neben den gesetzlichen Vorschriften - insbesondere wie folgt ver- wendet werden: • als Barausschüttung (in Form einer Auszahlung oder Gutschrift), • zur Leistungserhöhung, • zur Beitragssenkung, • als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitrags- erhöhungen oder • in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstands (Verlustab- deckung). Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten Personen entscheidet unser Vorstand. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger →Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen. Wenn Sie den Abschluss einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 Ver- sicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, später als einen Monat be- antragen, nachdem die Pflicht zur Versicherung entstanden ist, müssen Sie einen Beitragszuschlag für jeden weiteren angefange- nen Monat der Nichtversicherung zahlen. Der Beitragszuschlag nach Absatz 1 bemisst sich wie folgt: • Ab dem zweiten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung einen Monatsbeitrag. • Ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung 1/6 des Monatsbeitrags. Wenn wir die Dauer der Nichtversicherung nicht ermitteln können, gehen wir davon aus, dass die →versicherte Person mindestens 5 Jahre nicht versichert war. Zeiten, die vor dem 1. Januar 2009 lie- gen, berücksichtigen wir aber nicht. Sie müssen den Beitragszuschlag einmalig zusätzlich zum laufen- den Beitrag zahlen. Sie können die Stundung des Beitragszu- schlags verlangen, wenn unseren Interessen durch die Vereinba- rung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen wer- den kann. Der gestundete Betrag wird verzinst. Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bau- steine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflicht- verletzung finden Sie in Teil B.

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Samples: www.ihre-krankenzusatzversicherung.de, www.ihre-zahnzusatzversicherung.de, www.testsiegertarife.de

Vorzeitige Vertragsbeendigung. Wenn ein Tarif dieses Bausteins vorzeitig beendet wird, können wir - soweit das Gesetz nicht etwas anderes bestimmt - nur den Teil des Beitrags verlangen, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versi- cherungsschutz bestanden hat. Eine Ausnahme besteht insbesondere, wenn wir wegen einer Ver- letzung Verletzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn we- gen wegen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie den Beitrag bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir eine angemessene Ge- schäftsgebühr Geschäftsgebühr verlangen. Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbei- trags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet. Ihr Beitrag ist als Monatsbeitrag kalkuliert und wird zu Beginn eines jeden Monats fällig (siehe Teil B Ziffer 2.1 Absatz 2 b)). Wenn Sie mehrere Monatsbeiträge im Voraus zahlen, erhalten Sie einen Nachlass wie folgt: • 1 Prozent bei vierteljährlicher Vorauszahlung, • 2 Prozent bei halbjährlicher Vorauszahlung oder • 4 Prozent bei jährlicher Vorauszahlung. Die in der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstat- tung zugunsten der Versicherten angesammelten Beträge können - neben den gesetzlichen Vorschriften - insbesondere wie folgt ver- wendet verwendet werden: • als Barausschüttung (in Form einer Auszahlung oder Gutschrift), • zur Leistungserhöhung, • zur Beitragssenkung, • als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitrags- erhöhungen Beitragser- höhungen oder • in Ausnahmefällen zur Abwendung eines Notstands (Verlustab- deckung). Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten Personen entscheidet unser Vorstand. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger →Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen. Wenn Sie den Abschluss einer Krankheitskosten-Versicherung, die der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 Ver- sicherungsvertragsgesetz Versicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, später als einen Monat be- antragenbeantragen, nachdem die Pflicht zur Versicherung entstanden ist, müssen Sie einen Beitragszuschlag für jeden weiteren angefange- nen Monat der Nichtversicherung zahlen. Der Beitragszuschlag nach Absatz 1 bemisst sich wie folgt: • Ab dem zweiten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung einen Monatsbeitrag. • Ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung 1/6 des Monatsbeitrags. Wenn wir die Dauer der Nichtversicherung nicht ermitteln können, gehen wir davon aus, dass die →versicherte Person mindestens 5 Jahre nicht versichert war. Zeiten, die vor dem 1. Januar 2009 lie- genliegen, berücksichtigen wir aber nicht. Sie müssen den Beitragszuschlag einmalig zusätzlich zum laufen- den Beitrag zahlen. Sie können die Stundung des Beitragszu- schlags verlangen, wenn • Sie die sofortige Zahlung ungewöhnlich hart treffen würde und • unseren Interessen durch die Vereinba- rung Vereinbarung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen wer- den werden kann. Der gestundete Betrag wird verzinst. Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bau- steine gelten, sowie die Regelungen zu den Folgen einer Pflicht- verletzung Pflichtver- letzung finden Sie in Teil B.

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Samples: ws.zahnzusatzversicherung-direkt.de

Vorzeitige Vertragsbeendigung. Wenn ein Tarif dieses Bausteins Eine vorzeitige Beendigung des Vertrages vor Ablauf der Vertragslaufzeit von 12 Monaten ist nur aus wichtigem Grund möglich. Ein wichtiger Grund, der den Betreiber berechtigt, den Vertrag vorzeitig beendet aufzulösen, liegt insbesondere vor, wenn die monatliche Rate für Kosten und Verpflegung trotz schriftlicher Mahnung unter Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht bezahlt wird, können wir - soweit das Gesetz oder der Lehrling einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung setzt und die weitere Unterbringung schon aufgrund dieses einen Verstoßes nicht etwas anderes bestimmt - nur zumutbar ist (z.B. Drogenkonsum, vorsätzliche Körperverletzung oder Begehung einer sonstigen Straftat), oder der Lehrling trotz schriftlicher Mahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt. Der Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung endet mit dem Zeitpunkt des Aussprechens der vorzeitigen Beendigung aus wichtigem Grund. Beendet der Betreiber den Teil des Beitrags verlangenVertrag vorzeitig aus wichtigem Grund, weil der dem Zeitraum entsprichtLehrling einen schwerwiegenden Verstoß gegen die Hausordnung setzt und die weitere Unterbringung schon aufgrund dieses einen Verstoßes nicht zumutbar ist, oder weil der Lehrling trotz schriftlicher Mahnung wiederholt gegen die Hausordnung verstößt, ist für den Monat, in dem Versi- cherungsschutz bestanden hat. Eine Ausnahme besteht insbesonderedie Vertragsbeendigung ausgesprochen wurde, wenn wir wegen einer Ver- letzung Ihrer Anzeigepflicht vom Vertrag zurücktreten oder ihn we- gen arglistiger Täuschung anfechten. In diesen Fällen müssen Sie die monatliche Rate in voller Höhe und in den Beitrag darauffolgenden Monaten bis zu dem Zeitpunkt zahlen, zu dem Ihnen unsere Rücktritts- oder Anfechtungserklärung zugeht. Wenn wir vom Vertrag zurücktreten, weil Sie den ersten Beitrag nicht rechtzeitig gezahlt haben, können wir Ende des Lehrjahres eine angemessene Ge- schäftsgebühr verlangen. Als Tagesbeitrag gilt jeweils 1/30 des zu zahlenden Monatsbei- trags. Bei der Berechnung des Tagesbeitrags wird jeweils auf volle Cent aufgerundet. Die reduzierte monatliche Rate in der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstat- tung zugunsten Höhe von EUR 330,-- inkl. USt bei erfolgter Unterbringung im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 570,-- inkl. USt bei erfolgter Unterbringung im Einzelzimmer zu bezahlen. Beendet der Versicherten angesammelten Beträge können - neben Lehrling bzw. der/die Erziehungsberechtigte(n) den gesetzlichen Vorschriften - insbesondere wie folgt ver- wendet werden: • als Barausschüttung (Vertrag vorzeitig ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes, ist bis zum Letzten des Monats, in Form einer Auszahlung oder Gutschrift), • zur Leistungserhöhung, • zur Beitragssenkung, • als Einmalbeitrag zur Abwendung oder Milderung von Beitrags- erhöhungen oder • in Ausnahmefällen zur Abwendung dem die vorzeitige Vertragsbeendigung ohne Vorliegen eines Notstands (Verlustab- deckung). Über Art, Umfang und Zeitpunkt der Verwendung sowie über die Festlegung der berechtigten Tarife und der teilnahmeberechtigten Personen entscheidet unser Vorstand. Nach den gesetzlichen Vorschriften muss ein unabhängiger →Treuhänder der Verwendung der Mittel aus der →Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung zustimmen. Wenn Sie den Abschluss einer Krankheitskosten-Versicherungwichtigen Grundes erklärt wurde, die monatliche Rate in voller Höhe und in den darauffolgenden Monaten bis Ende des Vertragsjahres eine reduzierte monatliche Rate in der Erfüllung der Pflicht zur Versicherung nach § 193 Absatz 3 Ver- sicherungsvertragsgesetz (VVG) dient, später als einen Monat be- antragen, nachdem die Pflicht zur Versicherung entstanden ist, müssen Sie einen Beitragszuschlag für jeden weiteren angefange- nen Monat der Nichtversicherung zahlenHöhe von EUR 330,-- inkl. USt bei erfolgter Unterbringung im Zwei- oder Dreibettzimmer bzw. EUR 570,-- inkl. USt bei erfolgter Unterbringung im Einzelzimmer zu bezahlen. Der Beitragszuschlag nach Absatz 1 bemisst sich wie folgt: • Ab Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung endet zum Zeitpunkt des Aussprechens der vorzeitigen Vertragsbeendigung. Ende das Lehrverhältnis vor Vertragsablauf, ist der Schülercampusleiter unverzüglich schriftlich oder per Email (xxxxxxxxxxxxxx@xxxxxxxxxx.xxx) zu informieren und endet der vorliegende Vertrag automatisch mit dem zweiten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung einen Monatsbeitrag. • Ab letzten des Monats, in dem sechsten Monat der Nichtversicherung beträgt der Bei- tragszuschlag für jeden angefangenen Monat der Nichtversiche- rung 1/6 die Beendigung des Monatsbeitrags. Wenn wir die Dauer der Nichtversicherung nicht ermitteln können, gehen wir davon aus, dass die →versicherte Person mindestens 5 Jahre nicht versichert war. Zeiten, die vor dem 1. Januar 2009 lie- gen, berücksichtigen wir aber nicht. Sie müssen den Beitragszuschlag einmalig zusätzlich zum laufen- den Beitrag zahlen. Sie können die Stundung des Beitragszu- schlags verlangen, wenn unseren Interessen durch die Vereinba- rung einer angemessenen Ratenzahlung Rechnung getragen wer- den kannLehrverhältnisses erfolgt. Der gestundete Betrag wird verzinst. Die übergreifenden Pflichten zur Beitragszahlung, die für alle Bau- steine gelten, Anspruch auf Unterbringung und Verpflegung sowie die Regelungen zu den Folgen Zahlungsverpflichtung enden in diesem Fall mit diesem Monatsletzten. Im Falle einer Pflicht- verletzung finden Sie verspäteten Information endet die Zahlungsverpflichtung erst mit dem Letzten des Monats, in Teil B.dem die Information beim Schülercampusleiter/bei der Schülercampusleiterin einlangt.

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Samples: www.schuelercampus.eu