Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison ist berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos zu kündigen, falls a. der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten nicht nachkommt, b. der Geschäftsbetrieb des Lieferanten eingestellt oder liquidiert wird, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt; c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist; d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden; e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist. 11.2 Im Falle einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten den Wert der bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfs. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt ist. 11.3 Hutchison ist in den genannten Fällen auch berechtigt, die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung oder Beendi- gung steht aber, wenn einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zu.
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Samples: Einkaufsbedingungen
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison 4.3.1. Vor Reisebeginn
4.3.2. Nach Reisebeginn
a) Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer oder ihre/seine gesetzlichen Vertreter können den Ver- trag bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen und übernehmen damit die Verantwor- tung für die Rückreise. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer oder deren/dessen gesetzliche Ver- treter verpflichten sich in diesem Falle, die Visums- und Aufenthaltsbestimmungen des Xxxx- landes einzuhalten. AFS übergibt lediglich ein Ticket ab dem, von der Partnerorganisation festgelegten, internationalen Abreiseort in das Heimatland. Ggf. anfallende Mehrkosten, z.B. für die Um- oder Neubuchung des Rückfluges, müssen von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und ihren/seinen Vertretern getragen werden. Eine Kündigung wegen eines Mangels ist berechtigterst zulässig, das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos wenn dieser unverzüglich angezeigt wurde und AFS eine von der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. den gesetzlichen Vertretern bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten, diese verwei- gert wird oder unmöglich ist, oder, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Inte- resse der Teilnehmerin/des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer gegebenenfalls Rechte auf Minderung und Schadener- satz geltend machen. Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers nach § 651 i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jah- ren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt enden sollte. Ist die Kündigung nicht auf vom Veranstalter zu vertretende Gründe zurückzuführen, so behält AFS den Anspruch auf den vereinbarten Teilnahmepreis abzüglich etwaiger ersparter Auf- wendungen.
b) Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, falls
a. wenn der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten Aufenthalt infolge bei Ver- tragsabschluss nicht nachkommt,
b. voraussehbarer höherer Gewalt oder durch einen schwierigen Gesund- heitszustand der Geschäftsbetrieb Teilnehmerin/des Lieferanten eingestellt Teilnehmers erheblich erschwert, gefährdet oder liquidiert beein- trächtigt wird. Für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen kann AFS im Falle höherer Gewalt eine angemessene Entschädigung, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt;
c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
11.2 Iim Falle einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten Erkrankung den Wert der bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfsver- einbarten Teilnehmerpreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch AFS bleibt zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt istRückbeförderung verpflichtet.
11.3 Hutchison c) Verstößt die Teilnehmerin/der Teilnehmer gegen die unter Abschnitt 3. aufgeführten Regeln ist in AFS zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Dies gilt insbesondere für die unter den genannten Ziffern 3.5. und 3.6. aufgeführten Verbote, bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Rei- seregeln (3.8.) und im Einzelfall auch bei falschen oder unvollständigen Angaben über den Gesundheitszustand. Die Kündigung führt zum sofortigen Programmausschluss und zieht die Pflicht der Teilnehmerin/des Teilnehmers zur umgehenden Rückkehr nach Deutschland nach sich. Es ist der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nicht gestattet, im Gastland zu verbleiben.
d) Xxxxxx nachweisbares, nach Abmahnung fortgesetztes Fehlverhalten insbesondere hin- sichtlich der unter Ziffern 3.3., 3.4., 3.7., 3.8. und 3.9. erläuterten Regeln dazu führt, dass die Gastfamilie oder insbesondere die Partnerorganisation die Fortsetzung des Aufenthalts ab- lehnt, kann dies ebenfalls den Ausschluss von der Programmteilnahme und die sofortige Rückkehrpflicht nach Deutschland zur Folge haben. Bei einem kulturspezifisch schwerwie- genden Verstoß gegen diese Punkte ist auch eine fristlose Kündigung möglich. In Fällen c) und d) ist AFS auch berechtigt, die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung oder Beendi- gung steht aber, wenn einer Darstellungen auf öffentlichen Internetseiten und in sozialen Netzwerken als Nachweis heranzuziehen. AFS behält in den Fällen c) und d) seinen Anspruch auf den gesamten Reisepreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zuTeilnehme- rin/des Teilnehmers.
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Samples: Vereinbarung Über Die Teilnahme an Einem Bildungsprogramm
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison 4.1. Der AG hat das Recht, auch ohne Verschulden des AN ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. In einem solchen Falle ist berechtigtder AG verpflichtet, das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos dem AN den Vertragspreis proportional zu kündigen, falls
a. der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten nicht nachkommt,
b. der Geschäftsbetrieb des Lieferanten eingestellt oder liquidiert wird, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines den bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt;
c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
11.2 Im Falle einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten den Wert der bis dahin erbrachten übergebenen Lieferungen und Leistungen begutachtenzu bezahlen und außerdem die nachgewiesenen, schätzen direkten Kosten in Arbeit befindlicher Lieferungen und gutschreibenLeistungen bzw. der Stornierung von Subaufträgen zu ersetzen. Der AN ist verpflichtet, unbeschadet jedoch nach Erklärung des Rücktrittes alle Anstrengungen zu unternehmen, um die von uns zu ersetzenden Kosten möglichst gering zu halten. Weitere Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund (z.B. mittelbarer Schaden, entgangener Gewinn, etc.), kann der ggfs. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt istAN nicht geltend machen.
11.3 Hutchison 4.2. Insbesondere steht dem AG auch aus folgenden Gründen das Recht auf die sofortige Auflösung des Vertrages zu: ‐ Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des AN und wenn dieser auf Begehren des AG vor Lieferung bzw. Leistung keine taugliche Sicherheit beibringt; ‐ Änderung der Eigentümerverhältnisse beim AN; ‐ Abtretung von Ansprüchen gegen den AG sowie die Übertragung der Einziehung von Forderungen gegen den AG auf Dritte; ‐ Verstöße des AN gegen öffentlich‐rechtliche Vorschriften oder gegen die Bestimmungen dieser Einkaufsbestimmungen; ‐ wenn der AN mit anderen Unternehmen für den AG nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat; ‐ wenn der AN unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern des AG, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat; ‐ die Ausführung der Lieferung bzw. der Beginn oder die Weiterführung der Leistung aus Gründen, die der AN zu vertreten hat, unmöglich oder trotz Setzung einer angemessenen Nachfrist weiter verzögert wird. ‐ wenn über das Vermögen des AG, Insolvenz, ein Konkurs oder Ausgleich beantragt oder mangels kostendeckenden Vermögens abgewiesen wird. Der AG ist in den genannten Fällen auch jederzeit berechtigt, für die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; Ausführung unserer Bestellung gekauftes Material, Engineering oder angearbeitete Teile nach dessen Xxxx zu handelsüblichen Preisen zu übernehmen.
4.3. Der AN ist verpflichtet, den AG über derartige Umstände sofort schriftlich zu informieren.
4.4. Der AG hat das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung Recht, bei Verletzung von wesentlichen Vertragsbestimmungen durch den AN jederzeit mit oder Beendi- gung steht aber, wenn einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zuohne Nachfristsetzung den Vertrag zur Gänze oder teilweise vorzeitig zu beenden. Weitergehende Ansprüche des AG bleiben davon unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison 4.3.1. Vor Reisebeginn
4.3.2. Nach Reisebeginn
a) Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer oder ihre/seine gesetzlichen Vertreter können den Ver- trag bis zur Beendigung der Reise jederzeit kündigen und übernehmen damit die Verantwor- tung für die Rückreise. Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer oder deren/dessen gesetzliche Ver- treter verpflichten sich in diesem Falle, die Visums- und Aufenthaltsbestimmungen des Xxxx- landes einzuhalten. AFS übergibt lediglich ein Ticket ab dem, von der Partnerorganisation im Gastland festgelegten, internationalen Abreiseort in das Heimatland. Ggf. anfallende Mehrkos- ten, z.B. für die Um- oder Neubuchung des Rückfluges, müssen von der Teilnehmerin/dem Teilnehmer und ihren/seinen Vertretern getragen werden. Eine Kündigung wegen eines Mangels ist berechtigterst zulässig, das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos wenn dieser unverzüglich angezeigt wurde und AFS eine von der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. den gesetzlichen Vertretern bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten, diese verwei- gert wird oder unmöglich ist, oder, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Inte- resse der Teilnehmerin/des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer gegebenenfalls Rechte auf Minderung und Schadener- satz geltend machen. Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers nach § 651 i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jah- ren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt enden sollte. Ist die Kündigung nicht auf vom Veranstalter zu vertretende Gründe zurückzuführen, so behält AFS den Anspruch auf den vereinbarten Teilnahmepreis abzüglich etwaiger ersparter Auf- wendungen.
b) Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, falls
a. wenn der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten Aufenthalt infolge bei Ver- tragsabschluss nicht nachkommt,
b. voraussehbarer höherer Gewalt oder durch einen schwierigen Gesund- heitszustand der Geschäftsbetrieb Teilnehmerin/des Lieferanten eingestellt Teilnehmers erheblich erschwert, gefährdet oder liquidiert beein- trächtigt wird. Für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen kann AFS im Falle höherer Gewalt eine angemessene Entschädigung, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt;
c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
11.2 Iim Falle einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten Erkrankung den Wert der bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfsver- einbarten Teilnehmerpreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch AFS bleibt zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt istRückbeförderung verpflichtet.
11.3 Hutchison c) Verstößt die Teilnehmerin/der Teilnehmer gegen die unter Abschnitt 3. aufgeführten Regeln ist in AFS zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Dies gilt insbesondere für die unter den genannten Ziffern 3.4., 3.6.a und 3.6.b aufgeführten Verbote, bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Reiseregeln (3.7.) und im Einzelfall auch bei falschen oder unvollständigen Angaben über den Gesundheitszustand. Die Kündigung führt zum sofortigen Programmausschluss und zieht die Pflicht der Teilnehmerin/des Teilnehmers zur umgehenden Rückkehr nach Deutschland nach sich. Es ist der Teilnehmerin/dem Teilnehmer nicht gestattet, im Gastland zu verbleiben.
d) Sofern nachweisbares, nach Abmahnung fortgesetztes, Fehlverhalten insbesondere hin- sichtlich der unter Ziffern 3.2., 3.3., 3.5. und 3.7. erläuterten Regeln dazu führt, dass die Part- nerorganisation die Fortsetzung des Aufenthalts ablehnt, hat dies ebenfalls den Ausschluss von der Programmteilnahme und die sofortige Rückkehrpflicht nach Deutschland zur Folge. Bei einem kulturspezifisch schwerwiegenden Verstoß gegen diese Punkte ist auch eine fristlo- se Kündigung möglich. In Fällen c) und d) ist AFS auch berechtigt, die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung Darstellungen auf öffentlichen Internetseiten und in sozialen Netzwerken als Nachweis heranzuziehen. AFS behält in den Fällen c) und d) seinen Anspruch auf den gesamten Teilnahmepreis abzüg- lich etwaiger ersparter Aufwendungen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der Teil- nehmerin/des Teilnehmers und/oder Beendi- gung steht aber, wenn einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zuihrer/seiner gesetzlichen Vertreter.
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Samples: Vereinbarung Über Die Teilnahme an Einem Bildungsprogramm
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison ist berechtigt6.1 Der Kredit kann durch die Bank gekündigt bzw. der Kreditrestbetrag zur Gänze fällig gestellt werden, das Vertragsverhältnis der Vertrag somit vorzeitig fristlos zu kündigenbeendet werden, fallswenn
a. a) der Lieferant Kunde mit der Zahlung auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten nicht nachkommt,
b. nur einer Rate, Gebühr- oder Versicherungsprämie in Verzug gerät und er unter Androhung der Geschäftsbetrieb des Lieferanten eingestellt oder liquidiert wird, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigtFälligstellung und unter Setzung einer vierzehntägigen Nachfrist erfolglos gemahnt wurde;
c. b) über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren bzw. Vorverfahren eröffnet oder die Einleitung eines solchen Verfahrens mangels Kostendeckung abgewiesen wurde;
c) die unternehmerische Tätigkeit des Kunden eingestellt wird bzw. das Unternehmen aufgelöst wird;
d) der Kunde unrichtige oder unvollständige Angaben im Kreditantrag bzw. Kreditvertrag gemacht hat;
e) das Eigentum am Fahrzeug nicht auf die Bank übergeht oder später wegfällt bzw. gegenstandslos wird;
f) der Kunde unrichtige Angaben gemacht hat, ob er das zugrundeliegende Vertragsverhältnis mit der Bank auf eigene oder fremde Rechnung abgeschlossen hat oder eine diesbezügliche Änderung während aufrechter Geschäftsbeziehung von sich aus nicht unverzüglich der Bank bekannt gegeben hat (siehe § 6 Abs. 3 Z1 FM-GwG);
g) der Kunde keine oder unrichtige Angaben zur Identität seines oder seiner wirtschaftlichen Eigentümer gemacht hat oder eine diesbezügliche Änderung während aufrechter Geschäftsbeziehung von sich aus nicht unverzüglich der Bank bekannt gegeben hat (siehe § 6 Abs. 3 Z 2 FM-GwG);
h) sonstige vereinbarte Sicherheiten ganz oder teilweise wegfallen;
i) sich die Vermögensverhältnisse des Kunden seit dem Lieferanten Zeitpunkt der Antragsstellung wesentlich verschlechtert haben;
j) am Fahrzeug ein Pfandrecht begründet wird oder gegen den Kunden Exekutionen anhängig sind;
k) durch einen Totalschaden, Untergang, Diebstahl oder anderen Verlust des Fahrzeuges eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar vereinbarungsmäßige Verwendung durch den Kunden nicht mehr möglich ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt l) ein Kunde oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Mitantragsteller auf Grund verbraucherschutzrechtlicher Vorschriften den Rücktritt vom Vertrag unzumutbar isterklärt.
11.2 Im Falle 6.2 Der Kunde ist zur Kündigung des Kredites nach Ablauf von 6 Monaten nach Abschluss des Kreditvertrages unter Einhaltung einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten den Wert der bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfs. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt istKündigungsfrist von 3 Monaten berechtigt.
11.3 Hutchison 6.3 Für den Fall der vorzeitigen Vertragsbeendigung ist in die Bank im Hinblick auf den genannten Fällen auch damit verbundenen gesteigerten Aufwand berechtigt, eine zusätzliche Bearbeitungsgebühr in Höhe von Euro 254 multipliziert mit der Restlaufzeit in Monaten dividiert durch die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung oder Beendi- gung steht aber, wenn einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zuGesamtlaufzeit in Monaten zu verlangen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen (Agb) Für Kreditvergabe
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison ist 9.1. AG und AN sind zur Kündigung dieses Vertrages aus wichtigem Grunde mit sofortiger Wirkung berechtigt. Das Recht des AG zur ordentlichen Vertragskündigung bleibt unberührt.
9.2. Ein wichtiger Grund liegt für den AG insbesondere dann vor, wenn
i. er seine Bauabsicht für das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos zu kündigenObjekt endgültig aufgegeben hat,
ii. das Vertrauensverhältnis zwischen den Parteien auf Grund nach Vertragsschluss eingetretener Umstände erheblich gestört ist,
iii. über das Vermögen des AN das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet wird oder wenn die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird oder
iv. andere Umstände eingetreten sind, fallsdie die Leistungsfähigkeit des AN so beeinträchtigen, dass objektiv ein Vertrauen in seine Möglichkeiten zur vertragsgemäßen Erfüllung nicht mehr besteht.
a. 9.3. Ein wichtiger Grund zur Kündigung des Vertrages liegt für den AG ferner insbesondere vor, wenn der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten AN
i. einer bindenden Weisung des AG nicht nachkommt,
b. ii. nachhaltig die Erfüllung vertraglicher Verpflichtungen vernachlässigt,
iii. einen verbindlichen Vertragstermin nicht eingehalten hat,
iv. den geforderten Versicherungsschutz nicht nachweist oder
v. auf eine fällige und einredefreie Vergütungsforderung zumindest eines Nachunternehmers trotz Mahnung innerhalb der Geschäftsbetrieb des Lieferanten eingestellt oder liquidiert wirdvon diesem/n gesetzten angemessenen Nachfrist nicht fristgerecht gezahlt hat und ihn der AG erfolglos in Textform mit angemessener Fristsetzung und unter Benennung der jeweiligen Umstände zur Leistung aufgefordert bzw. abgemahnt hat. Das gilt nicht, soweit wenn der AN die hierauf gestützte Kündigung jeweilige Pflichtverletzung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt;
c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar istvertreten hat.
11.2 9.4. Im Falle einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten aus wichtigem Grund durch den Wert der bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfs. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt ist.
11.3 Hutchison AG ist in den genannten Fällen auch dieser berechtigt, die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzenAusführung aller bis zur Kündigung des Vertrages vom AN nicht bzw. nicht vertragsgemäß erbrachten Leistungen auf Dritte zu übertragen (Ersatzbeauftragung). Etwaige Mehrkosten einer solchen Ersatzbeauftragung hat der AN zu tragen. Weitergehende Schadensersatzansprüche des AG bleiben unberührt. Dies gilt nicht für Fälle des 9.2.i
9.5. Im Falle einer vorzeitigen Beendigung dieses Vertrages hat der AN seine Arbeiten einzustellen und seine Leistungsergebnisse in einer Art zu ordnen, die eine Übernahme und Fortführung der Leistungserbringung durch einen Dritten ohne unangemessene Schwierigkeiten ermöglicht. Der AN ist verpflichtet, die zur Fortsetzung der Leistungserbringung erforderlichen Unterlagen unverzüglich an den AG herauszugeben.
9.6. Der AN hat nach erfolgter Kündigung die zur Fortsetzung der Planungs- und Bauarbeiten erforderlichen Planungsunterlagen, wie etwa Ausschreibungen, Verträge, behördliche Genehmigungen und Bescheide sowie amtliche Pläne jeder Art, unverzüglich an den AG herauszugeben. Er hat die notwendigen Voraussetzungen für die Fortführung der Arbeiten durch den AG zu schaffen.
9.7. Für die Feststellung des Leistungsstands im Falle der Kündigung gilt § 648a Abs. 4 BGB; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung oder Beendi- gung steht aber, wenn dieser findet auch bei einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zuKündigung nach § 648 BGB Anwendung.
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Samples: Bauvertrag
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison 8.1. Der LG ist zur fristlosen Kündigung des Leasingvertrags berechtigt, wenn der LN mit einem Betrag in Höhe von zwei Leasingraten in Verzug ist.
8.2. LN und LG sind zur fristlosen Kündigung des Leasingvertrags und zur Geltendmachung von Schadenersatz be- rechtigt, wenn auf Seiten des Vertragspartners ein wichtiger Grund vorliegt, aufgrund dessen dem anderen Ver- tragspartner die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann. Dem LG steht dieses Recht insbesonde- re zu, wenn:
a) sich die Vermögenslage des LN oder seine Liquidität gegenüber dem Stand bei Vertragsabschluss erheb- lich verschlechtert hat, solange ein Insolvenzverfahren nicht beantragt ist;
b) der LN Wechsel oder Schecks mangels Deckung zu Protest gehen lässt;
c) der LN seinen Wohnsitz / Firmensitz innerhalb der Bundesrepublik aufgibt;
d) der LN bei Abschluss des Vertrags für den LG wesentliche Tatsachen oder Umstände verschwiegen oder falsch dargestellt hat, deren Kenntnis der LG vom Abschluss des Vertrags abgehalten hätte;
e) der LN trotz schriftlicher Abmahnung gegen wesentliche Pflichten aus dem Leasingvertrag verstößt o- der eingetretene Folgen erheblicher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt. Der LN ist verpflichtet, dem LG eine wesentliche Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse mitzuteilen, wenn dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Leasingvertrag ernstlich gefährdet wird. Das Kündi- gungsrecht des LG nach a) besteht nicht, wenn der LG in diesem Fall Sicherheiten für die Erfüllung des Leasing- vertrags stellt.
8.3. Die fristlose Kündigung kann auch konkludent durch die Wegnahme des Fzg. erklärt werden. Nach der Kündi- gung ist der LG berechtigt, das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos Fzg. sicherzustellen. Mit der fristlosen Kündigung hat der LN das Fzg. unverzüglich an den LG nach Maßgabe der in Ziff. 9.1 getroffenen Regelung herauszugeben. Kommt der LN mit der Rückgabe in Verzug, ist der LG berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Fzg. auf Kosten des LN sicherstellen zu kündigen, falls
a. der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten nicht nachkommt,
b. der Geschäftsbetrieb lassen. Der Zustand und die Fahrleistung des Lieferanten eingestellt oder liquidiert wird, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt;
c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar istzurückerlangten Fzg. sind in einem Protokoll festzuhalten.
11.2 8.4. Im Falle Fall einer solchen vorzeitigen Vertragsbeendigung, die vom LN zu vertreten oder die Folge einer schadenbedingten Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung ist, hat der LN den LG so zu stellen, wie er bei vereinbarungsgemäßer Abwicklung des Vertrages ge- standen hätte. Der Anspruch des LG umfasst insbesondere die im Zeitpunkt des Vertragsendes bereits fälligen Ge- samtraten sowie die bis zum vereinbarten Vertragsende noch ausstehenden Leasingraten, letztere abgezinst mit dem Lieferanten Refinanzierungszinssatz dieses Vertrags. Der Leasinggeber hat das Fzg. nach Rückgabe in angemessener Zeit bestmöglich zu verwerten. Der erzielte Verwertungserlös ist dem LN insoweit gutzubringen, als er den Wert Verwer- tungserlös übersteigt, den der bis dahin erbrachten Lieferungen LG bei vereinbarungsgemäßer Beendigung des Leasingvertrags voraussichtlich er- zielt hätte. Die Anrechnung sonstiger kündigungsbedingter Vorteile - einschließlich etwaiger Versicherungs- und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfs. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt istsonstiger Ersatzleistungen - zu Gunsten des LN richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften.
11.3 Hutchison ist in den genannten Fällen auch berechtigt, die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung oder Beendi- gung steht aber, wenn einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zu.
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Samples: Leasing Agreement
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 11.1 Hutchison 4.3.1. Vor Programmbeginn
4.3.2. Nach Programmbeginn
a) Die Teilnehmerin/Der Teilnehmer oder ihre/seine gesetzlichen Vertreter können den Ver- trag bis zur Beendigung des Programmes jederzeit kündigen und übernehmen damit die Ver- antwortung für die Rückreise. Eine Kündigung wegen eines Mangels ist berechtigterst zulässig, das Vertragsverhältnis vorzeitig fristlos wenn dieser unverzüglich angezeigt wurde und AFS eine von der Teilnehmerin/des Teilnehmers bzw. den gesetzlichen Vertretern bestimmte, angemessene Frist hat verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten, diese verwei- gert wird oder unmöglich ist, oder, wenn die sofortige Kündigung durch ein besonderes Inte- resse der Teilnehmerin/des Teilnehmers gerechtfertigt ist. Liegen diese Voraussetzungen vor, kann die Teilnehmerin/der Teilnehmer gegebenenfalls Rechte auf Minderung und Schadener- satz geltend machen. Ansprüche der Teilnehmerin/des Teilnehmers nach § 651 i Abs. 3 BGB verjähren in zwei Jah- ren. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem der Aufenthalt enden sollte. Ist die Kündigung nicht auf vom Veranstalter zu vertretende Gründe zurückzuführen, so behält AFS den Anspruch auf den vereinbarten Teilnahmepreis abzüglich etwaiger ersparter Auf- wendungen.
b) Beide Vertragsparteien können den Vertrag kündigen, falls
a. wenn der Lieferant auch auf Mahnung mit angemessener Fristsetzung seinen Vertragspflichten Aufenthalt infolge bei Ver- tragsabschluss nicht nachkommt,
b. voraussehbarer höherer Gewalt oder durch einen schwierigen Gesund- heitszustand der Geschäftsbetrieb Teilnehmerin/des Lieferanten eingestellt Teilnehmers erheblich erschwert, gefährdet oder liquidiert beein- trächtigt wird. Für die bereits erbrachten oder noch zu erbringenden Leistungen kann AFS im Falle höherer Gewalt eine angemessene Entschädigung, soweit die hierauf gestützte Kündigung nicht die Wahlrechte eines bereits eingesetzten Insolvenzverwalters über die Vertragserfüllung oder -beendigung beeinträchtigt;
c. dem Lieferanten eine zur Vertragsdurchführung gesetzlich notwendige Erlaubnis oder Lizenz fehlt oder er derart gegen gesetz- liche oder vertragliche Pflichten verstößt, dass Xxxxxxxxx das Festhalten am Vertrag unzumutbar ist;
d. vertragsgegenständliche zu liefernde Waren beschlagnahmt oder gepfändet werden;
e. oder Gründe vorliegen, aus denen Hutchison nach § 314 BGB ein Festhalten am Vertrag unzumutbar ist.
11.2 Iim Falle einer solchen Kündigung wird Xxxxxxxxx in Abstimmung mit dem Lieferanten Erkrankung den Wert der bis dahin erbrachten Lieferungen und Leistungen begutachten, schätzen und gutschreiben, unbeschadet jedoch der ggfs. Xxxxxxxxx zustehenden Schadensersatzansprüche, wegen derer Hutchison auch zur Zurückbehaltung und Aufrechnung berechtigt istver- einbarten Teilnehmerpreis abzüglich etwaiger ersparter Aufwendungen verlangen.
11.3 Hutchison c) Verstößt die Teilnehmerin/der Teilnehmer gegen die unter Abschnitt 3. aufgeführten Re- geln, ist in AFS zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Dies gilt insbesondere für die unter den genannten Ziffern 3.4. und 3.6. aufgeführten Verbote und im Einzelfall auch bei falschen oder unvollständigen Angaben über den Gesundheitszustand. Die Kündigung führt zum sofortigen Programmausschluss und zieht die Pflicht der Teilnehmerin/des Teilnehmers zur umgehenden Rückkehr nach Hause nach sich. Die Verantwortung für ihre/seine Rückreise übernehmen die gesetzlichen Vertreter.
d) Xxxxxx nachweisbares, nach Abmahnung fortgesetztes, Fehlverhalten insbesondere hin- sichtlich der unter Ziffern 3.2., 3.3. und 3.5. erläuterten Regeln dazu führt, dass AFS die Fort- setzung des Aufenthalts ablehnt, hat dies ebenfalls den Ausschluss von der Programmteil- nahme und die sofortige Rückkehrpflicht nach Hause zur Folge. Bei einem schwerwiegenden Verstoß gegen diese Punkte ist auch eine fristlose Kündigung möglich. In Fällen c) und d) ist AFS auch berechtigt, die Vertragserfüllung zeitweilig auszusetzen; das Wahlrecht über eine zeitweilige Aussetzung Darstellungen auf öffentlichen Internetseiten und in sozialen Netzwerken als Nachweis heranzuziehen. AFS behält in den Fällen c) und d) seinen Anspruch auf den gesamten Teilnahmepreis abzüg- lich etwaiger ersparter Aufwendungen. Entstehende Mehrkosten gehen zu Lasten der Teil- nehmerin/des Teilnehmers und/oder Beendi- gung steht aber, wenn einer der genannten Gründe vorliegt, nur Hutchison zuihrer/seiner gesetzlichen Vertreter.
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Samples: Vereinbarung Über Die Teilnahme an Einem Bildungsprogramm