Vorzeitige Vertragsbeendigung. 12.1 Ist eine Mindestlaufzeit des Vertrages vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für eine vereinbarte feste Laufzeit des Vertrages. Eine ordentliche Kündigung ist ferner ausgeschlossen, soweit sich aus dem Vertragsverhältnis ein besonderes Interesse der Parteien an der Fertigstellung des Werkes ergibt. 12.2 Erklärt der Kunde vor Abnahme wirksam eine ordentliche Kündigung, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen. 12.3 Ist die ordentliche oder außerordentliche Kündigung nicht vom Anbieter zu vertreten, hat der Kunde die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Zusätzlich hat der Kunde 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung als pauschalierten Aufwendungs- oder Schadensersatz zu entrichten. Der Nachweis eines geringeren Aufwands oder Schadens durch den Kunden oder eines höheren Aufwands durch den Anbieter bleibt unberührt.
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Samples: Individualisierungsvertrag, Individualisierungsvertrag
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 12.1 Ist eine Mindestlaufzeit des Vertrages vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für eine vereinbarte feste Laufzeit des Vertrages. Eine ordentliche Kündigung ist ferner ausgeschlossen, soweit sich aus dem Vertragsverhältnis ein besonderes Interesse der Parteien an der Fertigstellung des Werkes ergibt.
12.2 Erklärt der Kunde vor Abnahme wirksam eine ordentliche Kündigung, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen.
12.3 12.4 Ist die ordentliche oder außerordentliche Kündigung nicht vom Anbieter zu vertreten, hat der Kunde die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Zusätzlich hat der Kunde 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung als pauschalierten Aufwendungs- oder Schadensersatz zu entrichten. Der Nachweis eines geringeren Aufwands oder Schadens durch den Kunden oder eines höheren Aufwands durch den Anbieter bleibt unberührt.
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Samples: Individualisierungsvertrag
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 12.1 Ist eine Mindestlaufzeit des Vertrages vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung 13.1. Wird die Nutzung der gemieteten TK-Einrichtungen vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für eine vereinbarte feste Laufzeit des Vertrages. Eine ordentliche Kündigung ist ferner ausgeschlossenVertragslaufzeit aus nicht von IN- telegence zu vertretenen Gründen vom Kunden aufgegeben, soweit sich aus dem Vertragsverhältnis ein besonderes Interesse der Parteien an der Fertigstellung des Werkes ergibt.
12.2 Erklärt so hat der Kunde vor Abnahme wirksam eine ordentliche Kündigungeinen pauschalierten Schadensersatz zu zahlen. Der Schadensersatz wird sofort und in einer Summe zur Zahlung fällig. Die Höhe des Schadensersatzes errechnet sich hierbei wir folgt:
a. Sind die TK-Einrichtungen dem Kunden noch nicht übergeben worden, so ist ein Schadenser- satz in Höhe der Anbieter zweifachen monatlichen Miete zuzüglich der tatsächlich entstandenen Aufwen- dungen zu zahlen.
b. In allen anderen Fällen, beträgt der Schadensersatz die Hälfte der Miete, die bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit, jedoch maximal bis zur Höhe der Miete von drei Jahren, noch zu zahlen gewesen wäre. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn IN-telegence einen höheren oder der Kunde einen geringeren Schaden nachweist.
13.2. Verletzt der Kunde ihm obliegende Pflichten (insbesondere nach Ziffer 6. und 7. dieser BGB) erheblich oder nachhaltig ist, ist IN-telegence berechtigt, die vereinbarte Vergütung Inanspruchnahme der IN-centrex-Leistung durch den Kunden zu unterbinden, den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und zusätzlich einen so- fort in einer Summe fälligen pauschalierten Schadensersatz in Höhe der Hälfte der bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit zu zahlenden restlichen Mieten zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen.
12.3 Ist die ordentliche oder außerordentliche Kündigung nicht vom Anbieter zu vertreten, hat der Kunde die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Zusätzlich hat der Kunde 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung als pauschalierten Aufwendungs- oder Schadensersatz zu entrichten. Der Bei Nachweis eines höheren Schadens durch IN-telegence oder einen geringeren Aufwands oder Schadens durch den Kunden oder eines höheren Aufwands durch den Anbieter bleibt unberührtist dieser zu zahlen.
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Samples: Besondere Geschäftsbedingungen
Vorzeitige Vertragsbeendigung. 12.1 Ist eine Mindestlaufzeit des Vertrages vereinbart, ist eine ordentliche Kündigung vor Ablauf der Mindestlaufzeit ausgeschlossen. Entsprechendes gilt für eine vereinbarte feste Laufzeit des Vertrages. Eine ordentliche Kündigung ist ferner ausgeschlossen, soweit sich aus dem Vertragsverhältnis ein besonderes Interesse der Parteien an der Fertigstellung des Werkes ergibt.
12.2 Erklärt der Kunde vor Abnahme wirksam eine ordentliche Kündigung, so ist der Anbieter berechtigt, die vereinbarte Vergütung zu verlangen; er muss sich jedoch dasjenige anrechnen lassen, was er infolge der Beendigung des Vertrages an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Verwendung seiner Arbeitskraft erwirbt oder zu erwerben böswillig unterlässt. Es wird vermutet, dass danach dem Anbieter 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung zustehen.
12.3 Ist die ordentliche oder außerordentliche Kündigung nicht vom Anbieter zu vertreten, hat der Kunde die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen zu vergüten. Zusätzlich hat der Kunde 10 vom Hundert der auf den noch nicht erbrachten Teil der Leistung entfallenden Vergütung als pauschalierten Aufwendungs- oder Schadensersatz zu entrichten. Der Nachweis eines geringeren Aufwands oder Schadens durch den Kunden oder eines höheren Aufwands durch den Anbieter bleibt unberührt.der
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Samples: Individualisierungsvertrag